Wechsel von der PKV in die GKV Berechnungsgrundlage? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
scheint sich wohl niemand an deine Frage ranzutrauen.
Ich fange mal an und hoffe auf rege Fortführung und Unterstützung.
Ausschlaggebend für den Wechsel in die GKV ist die Festellung des Jahresarbeitsentgeltes.
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören neben dem laufend gezahlten Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung des Arbeitnehmers, dessen Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit festzustellen ist, auch einmalig gezahlte Bezüge, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Ferner sind Vergütungen für vertraglich vorgesehenen Bereitschaftsdienst in die Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts mit einzubeziehen. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts außer Betracht.
ISt doch schon mal ein Anfang.
Gruß
x-perte
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Elena2233,
10.01.2012, 14:46
- Wechsel von der PKV in die GKV Berechnungsgrundlage? - x-perte, 19.01.2012, 17:25