Familienversicherung - Kinder haben Mieteinnahmen (Gesetzliche Krankenkassen)

Chylla, Montag, 16.01.2012, 13:59 (vor 4695 Tagen) @ Joachim Röhl

Wenn die Miete aber nicht für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht wird, sondern für später (z.B. fürs Studium zurückgelegt wird) mit Zinsen angelegt wird, dann sind die Zinsen auch zu berücksichtigen. Ggf. dann eine Verzinsung mit Gutschrift am Ende der Laufzeit wählen.


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