Ehemalige Beamtin zurück in die GKV ? (Private Krankenversicherungen)
Hallo
Habe mich neu hier im Forum angemeldet, da ich eine dringende Frage habe. Welche Möglichkeit habe ich, als ehemalige Beamtin in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen ?
Zur Zt. bin ich noch in der PBeaKK. Da ich beabsichtige aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden, werde ich danach wohl erst einmal keine Beschäftigung haben da ich schon 51 Jahre alt bin. Mein Ehemann ist in einen PKV, somit kann ich nicht Familienversichert werden.
Vor der Zeit als Beamtin war ich sechs Jahre in einer GKV pflichtversichert. Ein Bestätigungsschreiben dafür existiert noch.
Besteht daduch die Möglichkeit das ich -obwohl ich kein Einkommen habe- wieder in die GKV aufgenommen werden kann ?
Danke für eure Antworten
Gruss Gismo
Ehemalige Beamtin zurück in die GKV ?
Hallo Gismo,
da ich ein Freund von kurzen - meist schmerzhaften - Mitteilungen bin, sehe ich erstmal keinen goldener Weg für dich in die GKV zu kommen.
Möglich wäre die GKV für dich beim Bezug von Arbeitslosengeld - was aber auf Grund deiner Beamtentätigkeit wohl ausgeschlossen ist - oder die Aufnahme einer Beschäftigung über 400 €.
Allerdings erscheint mir schleierhaft, warum man als 51 Jährige aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden "möchte".
Gruß
x-perte
Ehemalige Beamtin zurück in die GKV ?
Hallo x-perte, Danke erst einmal für deine Antwort. Auch ich bin für klare Worte und hatte so etwas schon befürchtet.
Sollte oder muss die Arbeitsaufnahme >400$ direkt im Anschluss nach dem Ende aus dem Beamtendienst erfolgen ?
Zu deiner Frage warum man aus dem Beamtenverhälntnis ausscheiden möchte, liegt an der Tatsache, dass ich eine Zuweisung an eine neue Dienststelle gekommen habe. Diese liegt aber 130km von meinen Heimatort entfernt. Da ich nur einen Halbtagsstelle antreten kann, wäre somit die Fahrtzeit mit der Arbeitszeit identisch.
Gruss Gismo
Ehemalige Beamtin zurück in die GKV ?
Hallo,
den Grund kann ich erstmal nachvollziehen.
Die Versicherungspflicht durch Aufnahme einer Beschäftigung (über 400 € brutto) und die damit verbundene Rückkehr in die GKV sind erst möglich, sofern kein Beamtenverhältnis mehr besteht.
Gruß aus dem verschneiten Potsdam
x-perte