Freiwillige Krankenversicherung oder KV der Rentner? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ob sie in die Krankenversicherung der Rentner kann, hängt grundsätzlich zuerst mal davon ab, ob sie die Vorversicherungszeit
erfüllt.
Das kann man sich selbst ziemlich einfach selbst ausrechnen.
Rahmenfrist bildet die Zeit von der erstmaligen Aufnahme einer
Tätigkeit (frühestens der 01.01.1950) bis zum Tag der
Rentenantragstellung.
Dieser Zeitraum wird in der Hälfte durchgeschnitten.
In der zweiten Hälfte dieser Rahmenfrist müssen 9/10 der
Zeit mit einer Versicherung (egal, ob eigene oder Familienversicherung) in einer GKV-Kasse nachgewiesen werden.
dann ist die KVdR. grundsätzlich möglich.
Gruss
Czauderna
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Versicherter,
09.01.2012, 15:33
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Czauderna,
09.01.2012, 18:36
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Versicherter,
10.01.2012, 14:02
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Czauderna,
10.01.2012, 20:31
- Freiwillige Krankenversicherung oder KV der Rentner? -
x-perte,
10.01.2012, 22:24
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