Wechsel PKV zu GKV (Private Krankenversicherungen)

Gast1, Sonntag, 08.01.2012, 13:43 (vor 4706 Tagen)

Stimmt der Foreneintrag bei Spiegel Online wg. Wechsel PKV zu GKV?

Wenn man aus der Privatversicherung in die gesetzliche Versicherung zurückkehrt, muß folgendes beachtet werden: Man muß bei Renteneintritt (65 bzw. 67 Jahre) eine bestimmte Anzahl von Monaten Mitglied in der Gesetzlichen gewesen sein, damit man im Rentenalter wie unter 1) oben in den Genuß einer verhältnismäßig günstigen Krankenversicherung kommt. Ich glaube (man möge mich korrigieren), es handelt sich um die LETZTEN, ununterbrochenen 20 Jahre Pflichtmitgliedmitschaft VOR Rentenbeginn in der Gesetzlichen. Wer diese Zeitvorgabe unterschreitet - beispielsweise nur 19 Jahre in der Gesetzlichen war - verliert den gesetzlichen Anspruch und muß im Rentenalter zurück in die Private, was - siehe Punkt 1) oben - sehr teuer ist.

Wechsel PKV zu GKV

Czauderna, Sonntag, 08.01.2012, 14:06 (vor 4706 Tagen) @ Gast1

Hallo,

tut mir leid, aber das ist falsch . In die Krankenversicherung der Rentner kann derjenige, welcher folgende Voraussetzung erfüllt.
Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit bis zum Tage der Rentenantragstellung bildet die Rahmenfrist. In der zweiten Hälfte dieser Rahmenfrist muss für 9/10 dieses Zeitraums eine Versicherung (wohlgemerkt Versicherung, nicht unbedingt Mitgliedschaft) in einer gesetzlichen Krankenversicherung
zurückgelegt worden sein.
Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann der Betreffende nicht in die Krankenversicherung der Rentner und muss sich freiwillig versichern. Der entscheidende Nachteil der freiwilligen Versicherung gegenüber der Pflichtversicherung als Rentner ist der, dass bei der freiwilligen Versicherung so ziemlich alle regelmäßigen Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auch beitragspflichtig sind.
Wogegen bei der Pflichtversicherung als Rentner nur die Rente, eventuelle Versorgungsbezüge und ab ca. 130,00 € Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit beitragspflichtig sind.
Ein Wechsel zurück in die PKV wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen zur KVdR. muss nicht erfolgen.
Gruss
Czauderna

Wechsel PKV zu GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 08.01.2012, 15:52 (vor 4706 Tagen) @ Czauderna

Gast1, falls du Dein aktuelles Alter und den bisherigen Versicherungsverlauf (Zeiten GKV bzw. PKV) über die ganzen Beruflebensjahre mal angeben willst, könnten wir schon mehr sagen. Im Sinne von Günther Czauderna läßt sich alles auch bei der benachbarten TK nachlesen.

Tip: falls es mit den notwendigen Zugangszeiten nicht passt, bleibt immer noch die Möglichkeit durch eine spätere Beantragung der Altersrente vorhandene Fehlzeiten für einen Zugang zur günstigeren KVdR wettzumachen. Die Kasse selbst prüft peinlichst genau Zeiten auf Jahr, Monat, Tag und im Gegenzug kannst Du jedoch Plus und Minus eines solchen Weges in Anbetracht der persönlichen Lebenserwartung abschätzen. Besser ist´s allerdings sich schon zur Berufslebensmitte als Mittvierziger gründlichst Gedanken zu machen und in Anbetracht geltender Gesetzlichkeiten erforderliche Weichen frühzeitig zu stellen.

Andere Völker werden über uns Deutsche den Kopf schütteln, aber wir legen nun mal egal in welchem Versicherungssystem viel Wert auf Anwartschaften, Besitztumsansprüche, Versicherungsverläufe, Zugangszeiten usw.

Wechsel PKV zu GKV

Gast1, Sonntag, 08.01.2012, 18:18 (vor 4706 Tagen) @ Joachim Röhl

Aktuelles Alter 45, seit 6 Jahren in der PKV.

Wechsel PKV zu GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 09.01.2012, 08:44 (vor 4706 Tagen) @ Gast1

Bei einem Rentenbeginn mit 67 minus Berufsbeginn mit z.B. 25 Jahren wären das 42 Jahre. Geteilt durch zwei sind 21 Jahre und das hieße in der zweiten Berufslebenshälfte dürftest Du maximal 10% der Zeit also 2,1 Jahre nicht in der GKV versichert gewesen sein, um später in der günstigen KVdR Zutritt zu erhalten. Diese höchstens 25 Monate beginnen bei Dir dann etwa mit dem 46. Lebensjahr. Leider braucht noch den genauen Berufslebensbeginn, um feinzurechnen und wie geschrieben taggenau.

Wechsel PKV zu GKV

Gast1, Montag, 09.01.2012, 09:13 (vor 4706 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich habe mit 17 in die Lehre gegangen.

Wechsel PKV zu GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 09.01.2012, 14:18 (vor 4705 Tagen) @ Gast1

Du hast haben und sein durcheinander gebracht und als Berufsleben gilt die Zeit ab dem Beginn der ersten Erwerbstätigkeit.

Wechsel PKV zu GKV

ratte123, Montag, 09.01.2012, 16:24 (vor 4705 Tagen) @ Joachim Röhl

Du hast haben und sein durcheinander gebracht und als Berufsleben gilt die Zeit ab dem Beginn der ersten Erwerbstätigkeit.

Und dazu zählt doch auch die Lehre, oder nicht?

MfG
ratte1

Wechsel PKV zu GKV

Gast1, Montag, 09.01.2012, 17:32 (vor 4705 Tagen) @ Gast1

Um es noch zu erschweren, ich habe die Lehre im öffentlichen Dienst absolviert, 4 Monate im öD gearbeitet und bin dann 12 Jahre als Zeitsoldat zur Bundeswehr (freie Heilfürsorge).
Wärend der gesamten Zeit (15 Jahre und 4 Monate) wurde ich in der RV nachversichert.
Ich war dann 6 Jahre in der GKV und bislang 7 Jahre in der PKV.
Ich habe nicht vor bis 65 zu arbeiten.... :-)
Die 45 Versicherunngsjahre hätte ich mit 62 voll, könnte also frühestens mit 63 mit Abschlägen, oder mit 65 ohne Abschläge in Rente.
Ich habe evtl. vor <55 Jahre in die GKV zu wechseln. (sofern wir dannn nicht alle schon in der Bürgerversicherung sind).
Die Differenz des Zahlbeitrages zum Höchstsatz der GKV wird zum Teil in einen Altersvorsorgebaustein der Hanse Merkur, zur anderen Hälfte in eine BU gesteckt.
Mache ich soweit alles richtig?
Gibt es Optimierungsbedarf?
Wann könnte ich mit 1/2 GKV Beitrag in Rente? Erfülle ich die Vorraussetzungen?
Danke im voraus!

Wechsel PKV zu GKV

Hartmut, Montag, 18.02.2013, 13:16 (vor 4299 Tagen) @ Gast1

Ein Wechsel in die PKV lohnt sich nur für wenige. Da sgilt gerade in den Zeiten der massiven [Link entfernt, bitte keine Werbung!] Beitragserhöhungen, die die Branche aktuelle durchführt.

Wechsel PKV zu GKV

helmut, Köln, Dienstag, 07.01.2014, 18:02 (vor 3976 Tagen) @ Hartmut

Hallo zusammen,

auch sollte jetzt zum Jahreswechseln beachtet werden, dass
die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird. Hier kann man wieder unter die Grenze fallen. Kann man alles hier [Link entfernt. Bitte keine Werbung!] nachlesen.

Aber es gibt auch noch viele andere Fallstricke. In jedem Fall im Internet und bei einem kompetenten Berater informieren. Es gibt nämlich zu viel was man selbst gar nicht auf dem Schirm hat. Auch in den Versicherungsgesellschaften sind die KV Laute Spezialisten.

LG

Wechsel PKV zu GKV

helmut, Köln, Mittwoch, 08.01.2014, 11:59 (vor 3976 Tagen) @ helmut

Warum wird mein Link gelöscht, während der darüber bestehen bleibt?
Wird hier etwa mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen?

Entfernte Links

admin ⌂ @, Braunschweig, Mittwoch, 08.01.2014, 12:06 (vor 3976 Tagen) @ helmut

Danke für den Hinweis, den ersten Link hatten wir übersehen.

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