Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter (Gesetzliche Krankenkassen)

Jochen123, Samstag, 07.01.2012, 14:02 (vor 4704 Tagen)

Hallo Fachleute,

ich bin neu im Forum und habe eine Frage:
Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert. Ich glaube aber, dass ich Pflichtmitglied sein müsste.
Seit 1999 bin ich Rentner. 1999 wurde ich als freiwilliges Mitglied in die Krankenkasse der Rentner aufgenommen, obwohl ich 1999 und einige Jahre davor Pflichtversicherter gewesen bin. Ich war immer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, die meiste Zeit allerdings freiwillig versichert wegen meines anfangs noch höheren Einkommens.
Nun meine Frage: Muss mich meine Krankenkasse als Plichtversicherter eingestufen, weil ich auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2000 ab dem 01.04.2002 die Voraussetzungen dafür erfülle?
Geschehen ist das bis heute nicht.

Grüße
Jochen123

Bin gespannt, ob es einen Kommentar gibt.:-)

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Gast aus dem Norden, Samstag, 07.01.2012, 16:45 (vor 4704 Tagen) @ Jochen123

Hallo Jochen 123,
aus Deinen Ausführungen kann man erkennen, dass Du davon ausgehst, dass Dich Deine Krankenkasse damals korrekt eingestuft hat, weil Du damals in der 2. Hälfte Deines Berufslebens nicht 9/10 der Zeit pflichtversichert warst. Sonst hättest Du ja nicht das Urteil erwähnt, dass dann zu einer Gesetzesänderung führte und den Betroffenen ein Wahlrecht (KVdR oder weiterhin freiwillige Krankenversicherung) zubilligte.

Wir schreiben heute den 07.01.2012. Wenn Deine Kasse bis jetzt nicht reagiert hat, oder wenn Du vergessen hast, was Dir die Kasse vor fast 10 Jahren geschrieben hat, dann ist mein Tipp, nochmal 4 Jahre abwarten. Wenn bis dahin nichts passiert ist, dann solltest Du das Forum noch einmal einschalten.

Bis dahin, alles Gute.

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Jochen123, Samstag, 07.01.2012, 17:57 (vor 4704 Tagen) @ Gast aus dem Norden

Hallo ‚Gast aus dem Norden’,
hallo x-perte

euer Ratschlag ist ja mal ein Anfang, aber vier Jahre, irgendwann muss ja mal Schluss sein.
Doch Spaß beiseite, die Krankenkasse hat mir in dieser Angelegenheit nie geschrieben, das kann ich sogar glaubhaft machen, da ich alle Unterlagen aufbewahrt habe.

Wenn ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes richtig verstanden habe – und dazu wüsste ich gerne eure Ansicht – dann bin ich automatisch Pflichtmitglied geworden, da ich nicht in der dort gesetzten 6-Monatsfrist widersprochen habe. Daraus würde folgen, dass sich die Krankenkasse auch nach 10 Jahren noch korrigieren muss –oder nicht?

Hier ein Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:
http://www.abc-der-krankenkassen.de/PullDown/pdNeuregelungen%20KVDR.htm
Im übrigen ist mir nicht spaßig zu Mute, da ich monatlich ca. 30,-€ zusätzlich zahlen muss, verglichen mit einem Pflichtmitglied. Außerdem, ich habe meine Mitgliedspflichten stets erfüllt und was macht die Krankenkasse?

Grüße
Jochen123

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

x-perte @, Samstag, 07.01.2012, 17:05 (vor 4704 Tagen) @ Jochen123

Hallo,

sowas habe ich schon lange nicht mehr gehört.

Ich kann meinem Vorschreiber nur beipflichten.

In der Regel hat deine Krankenkasse dich damals angeschrieben und du hast eine Wahl abgegeben, ob du weiterhin freiwillig oder doch pflichtversichert sein möchest.

Im Zweifelsfall sich einfach eine Kopie von der Kasse schicken lassen.

Gruß

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Jochen123, Sonntag, 08.01.2012, 10:10 (vor 4703 Tagen) @ x-perte

Im Zweifelsfall sich einfach eine Kopie von der Kasse schicken lassen.

Hallo x-perte,

danke für diesen konkreten Vorschlag.:-) Muss mich meine Krankenkasse auch heute noch als Pflichtmitglied eingruppieren, wenn sie die Kopie nicht schicken kann? Wie gesagt, ich habe nie eine Mitteilung, Pflichtmitglied werden zu können, bekommen.

Grüße
Jochen123

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Gast aus dem Norden, Sonntag, 08.01.2012, 16:04 (vor 4703 Tagen) @ Jochen123

Hallo Jochen123,
ich merke schon, Du wirst ungeduldig und willst nicht mehr warten. Es geht hier um einen Sachverhalt der vor ca. 10 Jahre in der Presse ständig "breitgetreten" wurde. Ich unterstelle einmal, dass Deine Krankenkasse auch in der Mitgliederzeitschrift Informationen bereitgestellt hat. Ob Deine Behauptung als Beweis ausreicht, keine Unterlagen vorliegen zu haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde darauf nicht bauen.

Es gibt viele Wege nach Rom, ich würde wie folgt "reisen".

Schildere den Sachverhalt kurz und teile Deiner Krankenkasse folgendes mit:
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. 8 Satz 3 SGB V beanstande ich hiermit, dass ich von Ihnen ab 01.04.2002 nicht in die KVdR umgestuft bzw. wegen der Ausübung eines Wahlrechts nicht angeschrieben wurde. Analog §§ 39 Abs. 1 ff SGB X ist die nichtdurchgeführte Umstufung sinngemäß (siehe auch § 37 Abs. 1, Satz 1 SGB X)rechtunwirksam. Ihre Verhaltensweise beanstande ich hiermit ferner unter Bezugnahme auf die §§ 13 ff SGB I (Aufklärungs- und Beratungspflichten). Da das Recht im Umkehrschluss analog § 44 Abs. 1 SGB X unrichtig angewandt wurde, bitte ich für die Zeit ab 01.04.2002 um eine berichtigte Einstufung, da es für die Kasse bereits seinerzeit absehbar war, dass mir ansonsten ein Schaden (siehe auch $ 823 BGB)entsteht.

Viel Erfolg.

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 08.01.2012, 16:18 (vor 4703 Tagen) @ Gast aus dem Norden

Ein Leckerbissen!!

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

x-perte @, Sonntag, 08.01.2012, 18:05 (vor 4703 Tagen) @ Joachim Röhl

....und ich möchte nicht der Mitarbeiter des RVT sein, der den Beitragszuschuss zurückrechnet und die Pflichtbeiträge dann abführen muss und dann noch den 107 seitigen Rentenbescheid erstellt.:-P :-D

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Jochen123, Dienstag, 10.01.2012, 17:20 (vor 4701 Tagen) @ x-perte

Hallo x-perte,

streng nach Vorschrift artet das ja wirklich in Arbeit aus. Vielleicht darf die GKV es sich leichter machen und die zu viel gezahlten Beiträge schätzen? Würde mir genügen.

Aber wenn sie sich weiter ausschweigen, frage ich mal bei WISO an oder regional beim SWR, ob Sendungsinteresse besteht.

Grüße
Jochen123

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Jochen123, Dienstag, 10.01.2012, 17:10 (vor 4701 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim Röhl,

lass es dir schmecken.

Gruß
Jochen123

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Jochen123, Dienstag, 10.01.2012, 17:07 (vor 4701 Tagen) @ Gast aus dem Norden

Hallo Gast aus dem Norden,

dein "Weg nach Rom" gefällt mir sehr gut - :-) - und nach wiederholtem Lesen noch besser. So werde ich es - mit kleinen Varianten - machen.

Was mich noch beschäftigt: Meine GVK hat vielleicht nicht nur vergessen, mich auf mein Optionsrecht hinzuweisen sondern auch andere, die zwischen 1993 und 2002 in Rente gegangen sind. Sollte man da für mehr Öffentlichkeit sorgen?

Grüße nach Norden
Jochen123

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Schiedsrichter, Dienstag, 10.01.2012, 18:44 (vor 4701 Tagen) @ Jochen123

Hallo Jochen0815,

10 Jahre hast Du einen auf "Dummerle" :-D gemacht. Und jetzt gibt dir jemand einen wertvollen Tipp und du wirst gleich größenwahnsinnig und meinst, Du kannst Dich in der Öffentlichkeit mit fremden Federn schmücken.

:-( Träume weiter und blamier dích schön.

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Jochen123, Dienstag, 10.01.2012, 21:07 (vor 4700 Tagen) @ Schiedsrichter

Hallo Schiedsrichter,
sicher hast du Recht, wenn ich ein Einzelfall bin. Mit welchem Argument bist du dir sicher, dass es Anderen nicht so wie mir ergangen ist?
Gruß
Jochen123

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

x-perte @, Dienstag, 10.01.2012, 22:28 (vor 4700 Tagen) @ Jochen123

Bleibt mal ruhig hier.

Aus meiner Erfahrung kann ich ssagen, dass diese Fälle wirklich absolute Einzelfälle wären.

Mich würde an der Stelle abschließend interessieren, ob deiner Krankenkasse etwas vorliegt oder nicht?

Gruß

x-perte

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Jochen123, Freitag, 13.01.2012, 10:29 (vor 4698 Tagen) @ x-perte

Hallo x-perte,

ich habe vor drei Monaten Einspruch gegen den letzten Beitragsbescheid eingelegt, mehrfach auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hingewiesen und mehrfach nachgefragt. Bis heute ohne Resonanz. Mein letzter Versuch wird ein Schreiben mit der Vorgabe hier aus dem Forum sein. Danach bleibt nur der Gerichtsweg oder die Öffentlichkeit.

Grüße
Jochen123

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

x-perte @, Freitag, 13.01.2012, 15:20 (vor 4698 Tagen) @ Jochen123

Hallo,

klingt ja interessant, dass deine Kasse da nichts rausrückt.

Die Krankenkassen waren allgemein dazu verpflichtet, Ihre in Frage kommenden Versicherten zu dem Zeitpunkt zu informieren.

Sollte dies ausgeblieben sein, sehe ich deine Chancen als gar nicht so schlecht an. Halt uns mal auf dem laufenden.

Optionsrecht 01.04.2002

nochmal zum nachlesen

Gruß

x-perte

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

x-perte @, Freitag, 13.01.2012, 15:49 (vor 4698 Tagen) @ x-perte

PS: noch ein Nachtrag

Sofern du keine anderen Einnahmen als die Rente hast, ist es beitragstechnisch egal ob du freiwillig oder pflichtversichert bist.

Gruß

Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter

Jochen123, Donnerstag, 02.02.2012, 21:25 (vor 4677 Tagen) @ x-perte

Hallo
x-perte,
Gast aus dem Norden,
Schiedsrichter
und alle übrigen,

das hat meine Krankenkasse entschieden:
„ Da aus den [vorliegenden] Unterlagen ... nicht der Nachweis geführt werden kann, dass von Ihnen die freiwillige Versicherung beantragt worden ist, werden wir rückwirkend ab dem 1.4. 2002 die Pflichtversicherung in der KvdR für Sie herstellen.“
Und – erst jetzt kann ich glauben, dass ich Erfolg hatte – „teilen Sie uns die Bankverbindung mit, auf die wir den Erstattungsbetrag überweisen sollen.“

Was mir passiert ist, könnte auch anderen widerfahren sein. Deshalb noch einmal der Hinweis: Wer in der Zeit vom 1.1.1993 bis 31.3.2002 seinen Rentenantrag gestellt hat und freiwilliges Mitglied in einer GKV geworden ist, kann auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
- siehe den Hinweis aus diesem Forum: http://www.g-k-v.de/gkv/index.php?id=302 -
auch heute noch verlangen, Pflichtmitglied einer GKV zu werden. Die sog. Opferpension für SED-Verfolgte ist dann beitragsfrei und u. a. auch Zinseinkünfte.

Natürlich bin ich zutiefst dankbar für die obige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und ebenso den damaligen Klägern. Außerdem danke ich allen, die mir durch hilfreiche Beiträge hier im Forum Stehvermögen gegeben haben. Ich weiß es zu schätzen, dass ein Rechtsstreit mit meiner Krankenkasse nicht erforderlich geworden ist.

Beste Grüße
Jochen123

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