GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung? (Gesetzliche Krankenkassen)

MeierKarl, Dienstag, 03.01.2012, 12:19 (vor 4708 Tagen)
bearbeitet von MeierKarl, Dienstag, 03.01.2012, 13:15

Folgender Sachverhalt:
Ich bin Bundesbeamter, beihilfeberechtigt, als Restkostenversicherung fungiert die KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) aufgrund einer Sonderregelung der KVB für ehemalige Eisenbahner.
Meine Frau ist freiberuflich tätig unterhalb der entsprechenden Einkommensgrenzen. Vor Beginn der Freiberuflichkeit und auch während der Elternzeit(en) war sie gesetzlich versichert bei der BEK. Momentan bezieht sie (über mich) Beihilfe und ist mitversichert in der KVB.
Nach zweijährigem Getrenntleben steht demnächst die Scheidung an.
Hinzu kommt, dass meine Frau chronisch krank ist.
Eine PKV würde sie nicht nehmen bzw. die Beiträge wären wegen ihres Gesundheitszustandes astronomisch. Jedenfalls ergaben dies erste vorsichtige Anfragen.

Welche Möglichkeiten der zukünftigen (nachehelichen)Krankenversicherung bestehen für sie?

Sollte ihr Ziel sein, wieder in die GKV zu kommen?

Aber in die GKV kommt sie nur wieder, wenn sie einen Job annimmt. Oder?
Gibt es Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung?

Würde es ihr helfen, wenn sie eine Schwerbehinderung anerkannt bekäme?

Sie zahlt freiwillig in die Arbeitslosenversicherung ein. Was wäre wenn sie sich arbeitslos melden würde?

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

x-perte @, Donnerstag, 05.01.2012, 19:59 (vor 4706 Tagen) @ MeierKarl

Hallo,

anscheinend traut sich niemand an deine Frage. Also mach ich mal den Anfang.

Grundsätzlich bleibt deiner (Ex-)-Frau erstmal nur die PKV.

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung würde grundsätzlich zu einer freiwilligen Mitgliedschaft führen können, jedoch lese ich aus deiner Schilderung das die Voraussetzungen wohl nicht erfüllt sind.

Vorausetzung ist geregelt im § 9 Absatz 1 Nummer 4 SGB V

schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen,

Als Möglichkeit um in die GKV zu kommen, ist die Aufnahme einer Beschäftigung über 400 € bzw. der Bezug von Arbeitslosengeld I, sofern Sie noch keine 55 ist.

Gruß

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

MeierKarl, Freitag, 06.01.2012, 10:43 (vor 4705 Tagen) @ x-perte

Vielen Dank für die Antwort!

Zum Thema Arbeitslosengeld:
Sie ist noch keine 55, gerade 52 geworden. Hat bis vor wenigen Jahren noch Existenzgründungszuschuss für ihre Tätigkeit bekommen und ist seitdem auch freiwillig in der Arbeitslosenversicherung. In der letzten Zeit läuft es bei ihr nicht mehr so gut, so dass Aufgabe der Tätigkeit und ein Antrag auf Arbeitslosengeld evtl. in Frage käme.
Wäre dies dann Arbeitslosengeld I?
Wie ist die KV eigentlich für Freiberufler geregelt, die freiwillig arbeitslosenversichert sind, dann arbeitslos werden? Können sie während der Arbeitssuche in die GKV oder müssen sie vom Arbeitslosengeld die PKV bezahlen?

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

x-perte @, Freitag, 06.01.2012, 13:13 (vor 4705 Tagen) @ MeierKarl

Hallo,

genau es ist das ALG I entgegen dem berühmten ALG II (im Volksmund Hartz 4).

Sofern Sie ALG I erhält, entscheidend ist der tatsächliche Bezug, und noch keine 55 ist, muss Sie in die GKV.

Die Agentur für Arbeit "bezahlt" dann die Krankenversicherung.

Gern kann ich auch eine gute GKV empfehlen:-D :-D

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

MeierKarl, Freitag, 06.01.2012, 13:48 (vor 4705 Tagen) @ x-perte

Nochmal Danke!

Ich vermute mal, dass sie dann in der GKV wäre und entweder Arbeit fände oder das ALG I läuft aus und die werfen sie wieder raus aus der GKV. Oder?
Wonach richtet sich dann eigentlich die Beitragshöhe und
ergibt sich dann nach einem Jahr GKV (mit ALG I und evtl. anschließendem 400 Euro-Job) ebenfalls die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung?

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 06.01.2012, 14:37 (vor 4705 Tagen) @ MeierKarl

Leider schriebst Du nicht wielange die Gute eigentlich in der KVB versichert gewesen ist?

Wenn sie jetzt mindestens ein Jahr Pflichtmitgliedschaft bei der Agentur für Arbeit hinter sich hat, kann sie im Anschluß auch als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert werden. Aber Vorsicht, falls nicht, müßte sie die KVB gemäß Punkt (9) §5 SGB V zu alten Konditionen wieder aufnehmen. Insofern am besten die zeitlichen Zugangsvoraussetzungen zum ALG I per Antragspflichtversicherung taggenau durchrechnen, damit die Soße nicht teurer als der Braten wird.

Das Arbeitslosengeld und der daraus resultierende Kassenbeitrag richten sich nach der beruflichen Qualifikationsstufe und freiwillig weiterversichern kann sie sich gemäß §28a SGB III nur noch einmal!, da das Gesetz seit letztem Jahr verschäft nur noch maximal zwei Unterbrechungen bei Bezug von ALG I kennt.

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

MeierKarl, Freitag, 06.01.2012, 15:04 (vor 4705 Tagen) @ Joachim Röhl

Freiwillig in der Arbeitslosenversicherung ist sie seit Herbst 2006.
Ist damit das 1 Jahr "Pflichtmitgliedschaft bei der Agentur für Arbeit" erfüllt?
Dann würde das bedeuten, dass sie nach Bezug von Arbeitslosengeld I freiwillig in der GKV bleiben könnte?
Wie lange müsste sie denn Leistungen bezogen haben?

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 06.01.2012, 15:11 (vor 4705 Tagen) @ MeierKarl

Da sie über fünfzig ist und mehr als 30 Monate eingezahlt hat, besteht prinzipiell ein Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld. Nach dem zwölften Monat ALG I kann sie in die Hände klatschen, denn egal ob später Hausfrau oder Neugründer, die Zutrittsberechtigung zur Freiwilligen Krankenversicherung hätte sie dann erworben.

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

MeierKarl, Freitag, 06.01.2012, 15:32 (vor 4705 Tagen) @ Joachim Röhl

Okay, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe zahlt dann während des Leistungsbezuges das Arbeitsamt die Kassenbeiträge. Und wenn sie dann in die Hände klatscht bin ich auch froh :-) , denn so muss ich ggf. weniger Krankenvorsorgeunterhalt bezahlen.

Was geschieht eigentlich, wenn die Arbeitslosigkeit noch während der Ehe bzw. vor Rechtskraft der Scheidung eintritt? Ist dann die GKV ausgeschlossen weil sie noch über mich abgesichert ist? In der KVB ist sie als bei mir mitversicherte Angehörige seit 1994.

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

x-perte @, Freitag, 06.01.2012, 15:54 (vor 4705 Tagen) @ MeierKarl

Hallo,

sofern Sie Arbeitslosengeld bezieht, kann Sie sofort in die GKV, unabhängig von Ihrem Familienstand.

Gruß

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

RHW, Samstag, 07.01.2012, 19:32 (vor 4704 Tagen) @ x-perte

Hallo,

ggf. besteht auch eine Möglichkeit der Versicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V:

Die KVB ist weder eine gesetzliche Krankenkasse noch ein privates Krankenversicheruzngsunternehmen. Somit währe sie nach Wegfall der Beihilfeberehtigung bei der lketzten gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Ggf. jetzt schon Antrag bei der letzten Krankenkasse stellen und als Versicherungsbeginn "Tag der Rechtskrsft der Scheidung" eintragen. Die Anträge für diese Versicherungsart sind sehr lang! Die Beträge sind so hoch wie bei einer frewilligen Krankenversicherung.

Dieser Weg funktioniert nicht, wenn sie vor der KVB zuletzt bei einer Privatversicherung war.

Gruß

RHW

GKV für Beamten-Ehefrau nach Scheidung?

MeierKarl, Montag, 16.01.2012, 07:53 (vor 4695 Tagen) @ RHW

Das scheint wohl so zu sein... Habe mich mit dem Bundeseisenbahnvermögen unterhalten, das Resultat ist, dass die KVB weder eine private noch eine gesetzliche Krankenkasse ist.
Meine Frage ist damit beantwortet - Vielen Dank an alle, die mir geholfen haben :)!

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