Familienversicherung - Frau mit halbehrenamtl. u. Minijob (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 05.01.2012, 16:13 (vor 4709 Tagen) @ Stefan

Hallo,
die Aussage ist nicht so ganz richtig - diese Einnahmen müssen auf jeden Fall angegeben werden, berücksichtigt werden sie aber nur wenn sie auch steuerpflichtig sind (mehr als 2100,00 € jährlich).
Gruss
Czauderna


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