Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30 (Gesetzliche Krankenkassen)

dankeschön, Dienstag, 03.01.2012, 19:03 (vor 4708 Tagen)

Guten Tag,

ich bin über 30, war bislang selbstständig tätig und privatversichert.

Nun möchte ich während meines Zweit-Studiums in die GKV zurückkehren.

Ist die GKV zur Aufnahme verpflichtet? Andernfalls vermute ich, dass sie die Aufnahme angesichts meiner Vorerkrankungen ablehnt.

In welchem Umfang kann ich neben dem Studium arbeiten und weiterhin als Student versichert sein?

Und zuletzt: sollte ich gezwungen sein, mein Studium zu verlängern und mehr zu arbeiten (über die Grenze x hinaus) oder das Studium zu unterbrechen, kann mich die GKV dann wieder vor die Tür setzen?

Besten Dank!
Philipp

Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30

x-perte @, Dienstag, 03.01.2012, 19:19 (vor 4708 Tagen) @ dankeschön

Hallo,

ich mach es mal kurz und vielleicht schmerzhaft:

Wenn du über 30 bist, vorher PKV warst und dann ein Studium aufnimmst, ist die GKV nicht verpflichtet dich aufzunehmen und desweiteren hast du erstmal keinen Zugang zur GKV und darfst in der PKV bleiben.

Alle deine anderen Fragen haben sich somit erledigt.

Trotzdem ein frohes neues Jahr 2012.

Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30

Czauderna, Dienstag, 03.01.2012, 19:22 (vor 4708 Tagen) @ dankeschön

Hallo,
da du bereits 30 Jahre alt bist, hast du die Altersgrenze für die studentische Pflichtversicherung bereits überschritten - als Student ist ein Wechsel in die GKV nicht möglich. Diesen Schritt kannst du nur tun, wenn du krankenversicherungspflichtig wirst, also als Arbeitnehmer. Vorerkrankungen spielen bei der GKV keine Rolle. Ein Recht auf Weiterversicherung hast du, wenn du 12 Monate Pflichtversicherung in der GKV zurückgelegt hast, dann kannst du dich freiwillig weiter versichern - sind es weniger als diese 12 Monate ist die Rückkehr in die PKV grundsätzlich erforderlich.
Gruss
Czauderna

Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30

x-perte @, Dienstag, 03.01.2012, 19:58 (vor 4708 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die 12 Monats-Frist hatten wir doch schon mal zur Diskussion. Und ich vertrete nach wie vor die Auffassung, dass die 12 Monats-Frist nicht zum Tragen kommt. Die GKV kann auch nach einer geringeren Frist fortgeführt werden.

Dazu gibt es auch eine bindende Entscheidung des Spitzenverbandes.

MfG

x-perte

Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30

Czauderna, Dienstag, 03.01.2012, 20:43 (vor 4708 Tagen) @ x-perte

Hallo,

ja, vertrete deine Auffassung weiter - da für ist so ein Forum ja auch da - ich möchte niemandem falsche Hoffnung wecken von daher beschränke ich mich auf das Grundsätzliche und auf das was ich vertreten kann. Ich bezweifle nicht, dass es bei bestimmten Konstellationen auch ohne die 12 Monatsfrist geht, aber eben nicht grundsätzlich, sonst gäbe es diese Frist nämlich nicht, oder sehe ich das auch falsch ?
Gruss
Czauderna

Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30

x-perte @, Dienstag, 03.01.2012, 20:59 (vor 4708 Tagen) @ Czauderna

leider siehst du den Fall nicht richtig, wenn man das Gesetz ohne Nachdenken liest, kommt man schnell zu der von dir vertretenden Auffassung.

Aber hier mal ein kleiner Denkanstoß.

Konstellation

PKV - dann Wechsel in GKV - dort keine 12 Monate versichert

Nach deiner Auffassung würdest du die GKV ablehnen, weil unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf PKV besteht und dir der bloße Anspruch auf PKV als Ausschlußgrund für die GKV ausreicht.

So weit, so gut erstmal.

Spinnen wir den Faden weiter. Der Anspruch auf Fortführung PKV besteht nur für einen bestimmten Zeitraum. Lässt der VN diesen Zeitraum verstreichen steht er ohne Anspruch auf PKV da und ist somit wieder für die GKV bereit, ABER du musst die GKV dann nahtlos durchführen und führst Sie dann zu dem gleichen Beginn durch, den du vorher abgelehnt hast wegen dem bloßen Anspruch auf PKV.

Das erscheint mir doch sehr verwirrend.

Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30

Czauderna, Mittwoch, 04.01.2012, 10:23 (vor 4707 Tagen) @ x-perte

Hallo,
wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann ist die GKV in solchen Fällen zuständig, wenn der Betroffene nicht innerhalb von 12 Monaten sein "Beitrittsrecht" zur PKV wahrnimmt.
Das bedeutet, ich warte erst mal 12 Monate ab und stelle dann rückwirkend eine Mitgliedschaft her, fordere also für 12 Monate Beitrag nach - war doch so ??
Wer, als Versicherter, kann sich so etwas erlauben ??
Auch immer unter der Voraussetzung, dass er in den 12 Monaten
gesund bleibt.
Gruss
Czauderna

Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30

dankeschön, Mittwoch, 04.01.2012, 16:32 (vor 4707 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

auf die 12 unversicherten Monate werde ich mich nicht einlassen ...

Dankeschön für den schnellen Rat - mir ist jetzt "alles" klar!

Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30

Fr.Hermann, Mittwoch, 25.01.2012, 14:41 (vor 4686 Tagen) @ dankeschön

Verlangt die Uni bei PV nicht auch eine Freistellung von der GK? War zumindest bei mir so und dann wirds schwierig mit dem Wechsel.

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