Wechsel von PKV zu GKV für Studenten Ü30 (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 04.01.2012, 10:23 (vor 4707 Tagen) @ x-perte

Hallo,
wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann ist die GKV in solchen Fällen zuständig, wenn der Betroffene nicht innerhalb von 12 Monaten sein "Beitrittsrecht" zur PKV wahrnimmt.
Das bedeutet, ich warte erst mal 12 Monate ab und stelle dann rückwirkend eine Mitgliedschaft her, fordere also für 12 Monate Beitrag nach - war doch so ??
Wer, als Versicherter, kann sich so etwas erlauben ??
Auch immer unter der Voraussetzung, dass er in den 12 Monaten
gesund bleibt.
Gruss
Czauderna


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