Was sind U1 Sätze und U2 Satz ? (Gesetzliche Krankenkassen)
SK, Donnerstag, 29.12.2011, 16:38 (vor 4713 Tagen)
Hat das schon jemand geblickt ?
Was sind U1 Sätze und U2 Satz ?
Czauderna, Donnerstag, 29.12.2011, 17:21 (vor 4713 Tagen) @ SK
Hallo,
U1 und U2 sind die Umlagesätze, die der Arbeitgeber an die
Krankenkasse zahlt. Wenn dann ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig#hig wird oder eine Arbeitnehmerin schwanger wird, zahlt die Krankenkasse (früher nannte man das Lohnausgleichskasse) dem Arbeitgeber, je nach gewähltem Satz bis zu 80% (??!1) seiner Aufwendungen wieder zurück.
Gruss
Czauderna
Was sind U1 Sätze und U2 Satz ?
ratte123, Donnerstag, 29.12.2011, 19:11 (vor 4713 Tagen) @ Czauderna
Kleine Ergänzung:
U1 gilt bei Entgeltfortzahlung auf Grund Arbeitsunfähigkeit. Hier werden nur Arbeitgeber mit wenigen Arbeitnehmern erfasst (abhänig von der Satzung der zuständigen KK) und der Arbeitgeber kann zwischen unterschiedlichen Erstattungssätzen und damit unterschiedlichen Beitragssätzen wählen.
U2 gilt bei Weiterzahlung von Entgelt bei Mutterschutz und schwangerschaftsbedingtem Beschäftigungsverbot. U2 gilt für alle Arbeitgeber und die Erstattung erfolgt in Höhe von 100 % der diesbezüglichen Aufwendungen des Arbeitgebers.
MfG
ratte1
Was sind U1 Sätze und U2 Satz ?
Czauderna, Donnerstag, 29.12.2011, 19:50 (vor 4713 Tagen) @ ratte123
Hallo ratte1,
ich wollte das mit den 100% bei Mutterschaft schreiben, war mir aber nicht sicher, deshalb auch (??!!).
Danke für die Ergänzung - jetzt weiß er es ganz genau.
Gruss
Czauderna
Was sind U1 Sätze und U2 Satz ?
ratte123, Donnerstag, 29.12.2011, 19:54 (vor 4713 Tagen) @ Czauderna
Hallo Czauderna,
immer gern .
Dir einen guten Rutsch.
MfG
ratte1
Was sind U1 Sätze und U2 Satz ?
Czauderna, Samstag, 31.12.2011, 13:18 (vor 4711 Tagen) @ ratte123
Hallo Ratte1,
vielen Dank und natürlich auch für Dich alles Gute für 2012.
Gruss
Czauderna
Was sind U1 Sätze und U2 Satz ?
RHW, Samstag, 31.12.2011, 14:23 (vor 4711 Tagen) @ Czauderna
Was sind U1 Sätze und U2 Satz ?
GKVler, Sonntag, 01.01.2012, 14:28 (vor 4710 Tagen) @ RHW
noch ne Ergänzung...
bei Mutterschaft wird der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (= Nettoentgeld - bis zu 13 €/Tag) zu 100% erstattet
bei Beschäftigungsverboten werden das Bruttoentgelt und die Arbeitgeberbeiträge erstattet
eines frohes, gesundes und glückliches Jahr 2012!
Gruß
GKVler