Freiwillig gesetzlich versichert + Kind (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Frau W.,
das Problem besteht darin, dass in der Umgangssprache privat und freiwillig versichert oft verwechselt werden bzw. als gleich angesehen werden. Es sind aber tatsächlich zwei völlig verschiedene Versicherungen:
- eine freiwillige Versicherung (oder Mitgliedschaft) ist nur bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich
- eine private Krankenversicherung ist nur bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen möglich
Wenn ein Elternteil Mitglied (Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied) einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann das Kind nach § 10 SGB V kostenlos mitversichert werden.
Es gibt eine besondere Ausnahme:
- Wenn die Eltern (miteinander!) verheiratet sind und ein Elternteil nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann die kostenlose Familienversicherung ggf. ausgeschlossen sein (§ 10 Absatz 3 SGB V). In diesem Fall sind dann bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privatversicherung für das Kind eigene Beiträge zu zahlen.
In der von dir beschriebenen Konstellation ist die kostenlose Versicherung für das Kind möglich.
Gruß
RHW
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- Freiwillig gesetzlich versichert + Kind -
FrauW,
28.12.2011, 15:28
- Freiwillig gesetzlich versichert + Kind -
Czauderna,
28.12.2011, 16:31
- Freiwillig gesetzlich versichert + Kind - RHW, 31.12.2011, 14:17
- Freiwillig gesetzlich versichert + Kind -
Czauderna,
28.12.2011, 16:31