Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)

Anne, Pirmasens, Dienstag, 27.12.2011, 15:55 (vor 4719 Tagen)

Hallo,

Ich bin z.Z. noch in der PKV. nach Elternzeit gehe ich ab Februar wieder arbeiten (in Teilzeit) und falle damit unter die Beitragsbemessungsgrenze. Ich könnte mich von der Vers-pflicht befreien lassen, dies möchte ich allerdings nicht wegen der zu zahlenden Beiträge während evtl neuer Elternzeit und im Alter. Da es die Möglichkeit zur Kostenerstattung gibt, möchte ich das gerne nutzen. Durch was für einen Tarif kann ich die anfallenden Restkosten absichern? Mir ist die Möglichkeit, mich von einem Arzt ohne Kassenzulassung behandeln zu lassen wichtig, was könnt ihr empfehlen.
Man findet so wenig über die Tarife, die die Restkosten absichern. Gibts da speziell nach Kostenerstattung ausgerichtete oder decken die alles komplett ab, so dass ich in weiten Teilen doppelt versichert bin?
Gibt es auch Versicherungsmakler, die telefonisch beraten, da ich einen möchte, der sich gut auskennt, es bei uns aber scheinbar keine große Auswahl gibt?
Viele Grüße,
Anne

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Anne, Dienstag, 27.12.2011, 16:09 (vor 4719 Tagen) @ Anne

NACHTRAG:
Da ich bisher noch keine Kasse ausgewählt habe, stellt sich diese Frage auch noch. Soll ich zu einer KK, die selbst eine Kostenerstattungstarif anbietet oder zu einer anderen? Wie zuverlässig ist die Securvita? Mein Mann ist bei der Barmer.
Und einen stationären Zusatztarif möchte ich dann auch abschließen.

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Czauderna, Dienstag, 27.12.2011, 20:49 (vor 4719 Tagen) @ Anne

Hallo,
wenn du in die GKV wechselst hast du auch die Möglichkeit, dich privat behandeln zu lassen und dann bei deiner Kasse die Kostenerstattung zu wählen - aber Achtung !!
Zum einen wirst du wahrscheinlich nie 100% deiner Rechnung von der GKV-Kasse erhalten und und es kann dir sehr wahrscheinlich passieren, dass du eben nur dann eine Erstattung erhältst, wenn
du einen Vertragsarzt als Privatpatient aufsuchst.
Das solltest du in jedem Falle vorher abklären.
Warum willst du in eine andere Kasse als dein Ehemann - hat der da Ärger gehabt (was ich nicht hoffe).
Gruss
Czauderna

@Czauderna

Anne, Dienstag, 27.12.2011, 21:28 (vor 4719 Tagen) @ Czauderna

Zum einen wirst du wahrscheinlich nie 100% deiner Rechnung von der GKV-Kasse erhalten und und es kann dir sehr wahrscheinlich passieren, dass du eben nur dann eine Erstattung erhältst, wenn
du einen Vertragsarzt als Privatpatient aufsuchst.

Das ist mir klar geworden, aber ich lese immer wieder von privater Restkostenversicherung (priv. Ambulante Zusatzvers.) zusätzlich zur Kostenerstattung (z.B. bei Wikipedia). Und dies ist mir noch unklar, weil die Kostenerstattung ja auch so eine Art Zusatzversicherung ist. Ist das dann eine Zusatzvers. zur Zusatzversicherung?

Warum willst du in eine andere Kasse als dein Ehemann - hat der da Ärger gehabt (was ich nicht hoffe).

Nein, aber ich habe ja auch keinen Vorteil von der gleichen Kasse, also versuche ich rauszufinden, welche für mich am besten passt, oder?

@Czauderna

Czauderna, Mittwoch, 28.12.2011, 10:22 (vor 4718 Tagen) @ Anne

Hallo Anne,
Restkostenversicherung setzt meiner Ansicht nach voraus, dass
die GKV- im Rahmen der Kostenerstattung einen bestimmten Betrag bereits erstattet hat - nur, wenn das der Fall ist zahlt die Restkostenversicherung, die man über eine PKV. abschließt, ansonsten eben nicht. Wenn natürlich die Restkosten- oder Zusatzversicherung ohne Vorleistung der GKV zahlt, dann ist das eine gute Sache und man kann wirklich jeden Arzt aufsuchen.

Die Kostenerstattung bei der GKV ist keine Zusatzversicherung sondern ersetzt die normale Leistung über die KVK., d.h. man entscheidet sich beispielsweise für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Arztgruppe nur als Privatpatient aufzusuchen, ist dort Privatpatient, erhält die Rechnung und bekommt dann von der GKV, die Vertragsleistungen wieder (abzgl. eines Verwaltungskostenabschlags)
Gruss
Czauderna

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

turbine, Mittwoch, 28.12.2011, 07:57 (vor 4718 Tagen) @ Anne

Hallo,
Kostenerstattung in der GKV solltest Du nur mit einer Restkostenversicherung wählen, da ja oft nur ein Anteil von der GKV gezahlt wird. Frag erst mal bei Deiner PKV nach, ob diese einen Kostenerstattungstarif und welche Leistungen dieser hat.
Kostnerstattung kannst du für verschiedene Teilebreiche wählen.
In der Praxis wird häufig amb. Arzt und Arzneimittel gewählt; Zahnarzt weniger und krankenhaushaus und Hilfmsittel eher selten.
Kostenerstattungstarife bieten nicht alle Versicherer an. Versicherer die aktiv auf ihrer Internetseite Kostenerstattungstarife anbieten sind z.B. ARAG, DKV, Ring, SDK.

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Info, Mittwoch, 28.12.2011, 10:42 (vor 4718 Tagen) @ Anne

Hallo,

je nach dem was deine PKV in den Bedingungen stehen hat würde ich mal abklären, ob du nich in Zusatztarife umwandeln lassen kannst, stationär als auch die ambulante Kostenerstattung.
Mit neuer Risikoprüfung/Gesundheitsfragen würde ich sonst mal DKV AM9/AMX, ARAG 182 oder Württembergische AKK checken. Nach Vorleistung zahlen die auf 100 % auf, bei keiner Vorleistung der GKV (ohne Kassenzulassung z.B.) gibt es bei DKV 50% und bei ARAG noch 60% Erstattung für ambulante Behandlung. Continentale SGIK meine ich sogar 70%.

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Anne, Mittwoch, 28.12.2011, 17:44 (vor 4718 Tagen) @ Anne

Danke schon mal für eure Antworten.
Jetzt ist mir erst klargeworden, dass mit Restkostenversicherung die ambulanten Kostenerstattungstarife gemeint sind. Mir war nicht bewusst, dass eine Kostenerstattung auch ohne Zusatzversicherung geht ( und das es Menschen gibt, die das so machen).
Eine Zusatzversicherung war für mich selbstverständlich.
Ich überlege für mich ja auch den "Minimaleistungstarif" der Securvita. Der ist ohne Arznei, aber ich bin Apothekerin, von daher ist das verkraftbar (vorausgesetzt es überfällt mich nichts ernstes). Aber eine BKK ist mir aus Prinzip nicht so sympatisch.
Für meinen Sohn möchte ich auf jeden Fall was anständiges. Arag ist für ihn nicht teuer (~35€).
Zur Zeit sind wir beim Kinderarzt ambulant beim Chefarzt im Krankenhaus. Das ist super, weil man 1. nicht drei Stunden und 2. nicht zwischen anderen kranken Kindern warten muss. Gibt es einen Tarif (evtl zusätzlich zum 182), der die Versorgung vom Nicht-Vertragsarzt zu 90 oder 100% erstattet?
Ist eine Minimalversorgung für mich wirklich sinnvoll? Ich würde ja hauptsächlich von zeitnahen Terminen und kurzen Wartezeiten profitieren.
Danke und Grüße,
Anne

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 28.12.2011, 18:10 (vor 4718 Tagen) @ Anne

Über sechzig Prozent Erstattung auch ohne Vorleistung einer GKV sind in dieser Konstellation leider nicht zu bekommen und würde die Beiträge sehr schnell unkalkulierbar machen. Da bietet arag mit 60% sogar mehr als die Branche. Falls der Tarif zu teuer ist oder es mit der Gesundheit hapern sollte, muß man in den sauren Apfel beißen und einfach bei einer aufgeschlossenen Kasse wie der Knappschaft einen Wahltarif Kostenerstattung wählen. Die werden da für meist weniger als dem halben Preis angeboten. Haben allerdings den Haken, daß der Gesetzgeber die Tarife jederzeit einstampfen kann - geht bei Privat nicht und "hält ein Leben lang" wie die dkv meint.

Fragen? joachimroehl@web.de

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Olivia, Donnerstag, 29.12.2011, 22:32 (vor 4716 Tagen) @ Joachim Röhl

Der Münchener Verein Tarif 723 erstattet auch ohne Vorleistung der GKV 80 %! (für ambulanter Arzt und Zahnarzt bis 3,5-fach)

Allerdings mit Vorleistung der GKV auch nur 80% der Restkosten, so dass immer 20% selber zu tragen sind.

Macht das den Tarif nun attraktiv oder eher nicht?

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Info, Donnerstag, 29.12.2011, 22:59 (vor 4716 Tagen) @ Olivia

Das ist meines Erachtens ein unkalkulierbares Kostenrisiko wenns Ernst wird. Nicht gedeckelter Selbstbehalt!!

Auch der Zahnarzt beschränkt auf glaube ich 1k € pro Jahr, Heilpraktiker auf 800. Nein, das wär nichts für mich, definitiv.

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 30.12.2011, 08:53 (vor 4716 Tagen) @ Info

Der 723 des münchener-verein hat keine geöffnete Gebührenordnung und richtig, bei 1000€ endet die Erstattung auf dem Zahnarztstuhl. Das reicht ja nicht mal für eine Lückenversorgung, geschweige denn ein Brücke und ist in meinen Augen eine Mogelpackung. Die achthundert beim Heilpraktiker sind dagegen akzeptabel.

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Olivia, Freitag, 30.12.2011, 21:48 (vor 4716 Tagen) @ Joachim Röhl

ok das klingt für mich logisch - den Tarif gibt es vermtl. auch schon länger, als dass die Kostenerstattung bei der GKV möglich ist.

Vermtl. ist das ein uralt-Tarif, der nicht als Restkostenversicherung zur GKV-Kostenerstattung gedacht war.

Noch was: was ist von der stationären Zusatzversicherung nach Tarif 732 zu halten. (über 3,5, und so formuliert, dass alle Regelleistungen der GKV (nach Vorleistung) und Wahlleistungen gezahlt werden: damit schütze ich mich doch auch vor künftigen Einsparungen bei der GKV, da immer auch die Regelleistungen, die die GKV nicht bezahlt noch von der PKV übernommen werden!)

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 31.12.2011, 09:49 (vor 4715 Tagen) @ Olivia

Olivia, wir haben das Thema vor einem Jahr schon mal hier durchgesprochen ... der 732 leistet lediglich für die separate wahlärztliche Behandlung und Unterbringung im 1-oder 2Bettzimmer.

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

RHW, Samstag, 31.12.2011, 14:42 (vor 4715 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Anne,

vielleicht ist das interessant zu den Leistungen der GKV:

Kostenerstattung

Wahl der Krankenkasse

§ 13 Absatz 2 SGB V

+ die Satzung der jeweiligen Krankenkasse:

alle Krankenkassen

Gruß

RHW

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Olivia, Dienstag, 24.04.2012, 11:33 (vor 4600 Tagen) @ Joachim Röhl

muss ich zwingend bei ambulanter Kostenerstattung auch beim Zahnarzt die Zahnbehandlung mitwählen?

oder kann ich bei der GKV nur Kostenerstattung für ambulant wählen und den Zahnarzt komplett über Chipkarte abrechnen und ggf. eine normale Zahnzusatzversicherung abschließen, z.B. Münchener Verein 769+564?

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

Anne, Samstag, 31.12.2011, 15:05 (vor 4715 Tagen) @ Anne

Wie ist das eigentlich mit den Gesundheitsfragen?
Kann man bei allen Versicherern einen anonymen Probeantrag machen?
Ich hatte Feb./2009 eine Meniskus-OP. Gibt das einen Leistungsausschluss oder steigt der Beitrag?
Oder soll ich es , wenn nur ein 3-Jahres-Zeitraum abgefragt wird, nicht erwähnen? Auch nicht gut, oder?
Vielleicht sehen sie es aber auch als unrelevant an, weil es fast 3 Jahre her ist- seither beschwerdefrei.

Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung

RHW, Samstag, 31.12.2011, 16:33 (vor 4715 Tagen) @ Anne

Hallo,

bei den Gesundheitsfragen gibt es größere Unterschiede: abgefragter Zeitraum, Frage nach Kreankheit oder Beschwerden? ...

Vielleicht interessant:

Tipps zu Gesundheitsfragen

Die Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wenn die Fragen sich auf die letzten 3 Jahre beziehen, sind Erkrankungen vor 5 Jahren nicht mehr anzugeben, wenn seitdem weder Behandlungen noch Beschwerden aufgetreten sind.

Hilfreich ist es, wenn man von allen Behandlern (und der gesetzlichen Krankenkasse, Urlaubs-/Krankheitsvertretungen?)Kopien der gespeicherten Daten hat. Fehler in der Dokumentation beim Arzt können später zu größeren Komplikationen führen. Wenn bei einer Grippe Kopfschmerzen als Nebendiagnose vermerkt wurden und später wird ein Hirntumor festgestellt, wird es größeren Klärungsbedarf geben.

Hier sind häufige Beschwerdegründe bei Privatversicherungen aufgelistet. Ggf. kan man Beschwerden anderer bei sich selber vermeiden:

Beschwerden über PKV-Versicherungen

Gruß

RHW

Ambulanter Vollkostentarif + freiw. GKV

???, Samstag, 31.12.2011, 20:10 (vor 4715 Tagen) @ RHW

Hallo,

ist eigentlich eine Kombination freiwillige GKV mit einem ambulanten Vollkostentarif möglich, z.b. DKV AM0 anstatt AM9 ? Wäre zwar nicht billig, aber es wäre es mir Wert. Nur wird die PKV da nicht mitspielen?!? Oder gibt es seitens GKV Regelungen die das verhindert? Danke.

Ambulanter Vollkostentarif + freiw. GKV

RHW, Samstag, 31.12.2011, 20:17 (vor 4715 Tagen) @ ???

Hallo ???,

aus Sicht der GKV spricht nichts dagegen. Im SGB V wird die PKV meist gar nicht erwähnt. Es gibt nur den Status "nicht in der GKV versichert", das gilt dann bei PKV, freier Heilfürsorge, Beihilfe, außereuropäischer KV ....

Wie die Regelungen in der PKV sind, kann ich nicht 100%-ig sagen.

Gruß

RHW

Ambulanter Vollkostentarif + freiw. GKV

Gabi, Sonntag, 01.01.2012, 16:45 (vor 4714 Tagen) @ RHW

ich stand vor eininge Wochen vor dem gleichen Problem. Ich habe die ganzen Zusatzversicherungen bei der PKV gemacht, bei der ich weit 20 Jahren versichert war. Die ganzen Altersrückstände werden dem Tarif angerechnet, so daß man wirklich sehr günstig die Restkosten versichern kann.
Ich habe eine ambulante, eine stationäre, eine Zahnersatz und eine große Hilfsmittel-Zusatzversicherung gemacht.
Gewechselt bin ich zur TK.

Grüße
Gabi

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