Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V (Gesetzliche Krankenkassen)

Charlie Brown, Donnerstag, 07.01.2010, 23:28 (vor 5438 Tagen)


Da die TK sich weigert, die Quartalspauschale auf einzelne Rechnungen aufzuteilen, möchte ich die KK wechseln.

Ich freue mich über Informationen, welche Krankenkasse eine solche Aufteilung vornimmt. Vielen Dank für jegliche Hilfe.

Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V

Lord, Freitag, 08.01.2010, 08:20 (vor 5438 Tagen) @ Charlie Brown

Besser ist es natürlich wenn du dich selbst bei verschiedenen Krankenkassen informierst. Deine Fragen stellst du besser schriftlich (z.B. per Email) oder du sprichst mit entsprechenden Sachbearbeitern.

Ich kann zwar dir den Namen meiner Krankenkasse mitteilen, aber ich möchte keine Werbung machen.

Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V

Lord, Freitag, 08.01.2010, 08:23 (vor 5438 Tagen) @ Lord

Wieso möchte TK eigentlich die Pauschale nicht aufteilen? Das ist doch bei Kostenerstattung üblich.

Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V

Charlie Brown, Freitag, 08.01.2010, 17:44 (vor 5438 Tagen) @ Lord


Die TK ist der Meinung, die Aufteilung der Quartalspauschale sei rechtlich nicht möglich. Das ist m.E. falsch, den die Pauschale gilt ja je Quartal. Aber man weigert sich, einen anderen Standpunkt einzunehmen.

Die AOK Rheinland sieht dies genauso. Da es wirklich einfacher wäre, eine "passende" KK mitgeteilt zu bekommen, würde ich mich sehr freuen, wenn Du den Namen Deiner KK nennen könntest. Das hat ja in diesem Fall nicht direkt mit Werbung zu tun. Vielen Dank. :)

Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V

Lord, Freitag, 08.01.2010, 20:55 (vor 5437 Tagen) @ Charlie Brown

Vor ein Paar Jahren wurde mir gesagt, dass die Aufteilung der Pauschalen kein Problem ist. Da ich aber noch nie mehrmals bei einem Arzt, im Quartal, war, habe ich da gar keine Erfahrungen gemacht.

Versichert bin ich bei Novitas BKK. Du kannst bei Frau Schulte anrufen und Sie darüber ausfragen. Sie ist für Kostenerstattung zuständig.

Schreib bitte aber auch hier rein, was Sie dir gesagt hat, da mich das auch interessiert.

Re: Aufteilung der Quartalspauschale bei der Kostenerstattung nach § 13 SGB V

Charlie Brown, Montag, 11.01.2010, 20:27 (vor 5434 Tagen) @ Lord

Ich habe heute mehrere Telefonate mit der Novitas BKK geführt und das Problem besprochen. Eine Bestätigung, dass die Quartalspauschale aufgeteilt wird, möchte man mir nicht geben.

Per Mail kam jedoch folgende Aussage: "Gerne erstatten wir Ihnen, unabhängig von den Tag der Inanspruchnahme der Leistung, den jeweiligen gesetzlichen Kassenanteil."

Für mich ist das ok, weil es letztlich bedeutet, dass die zeitliche Zuordnung irrelevant ist und damit die Budgetierung nicht berücksichtigt wird.

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