Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185 (Private Krankenversicherungen)
LarsHD, Sonntag, 04.12.2011, 12:20 (vor 4738 Tagen)
Hi, ich habe zu o.g. Tarifen ein Angebot von den Versicherungen erhalten. Beide liegen preislich ungefähr auf Augenhöhe: ARAG 40,96 Eintrittsalter 42 und Württembergische 43,41 Eintrittsalter 41.
Meine Frage ist, worin sich die Tarife unterscheiden. Ich weiß:
Beides Kostenerstattungstarife mit Abrechnung nach GOZ und Prophylaxeleistungen.
Unterschiede:
* Württembergische bis 3,5-fache GOZ, ARAG auch darüber,
* Württembergische mit Brille, ARAG ohne (ist mir egal),
* Württembergische ohne Kieferorthopedische Leistungen, ARAG mit (braucht man das als Erwachsener?),
* Württembergische 90% Zahnersatz, ARAG 70%,
Gibt es versteckte Unterschiede die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind? Die Württembergische wirbt damit, auch zu zahlen, wenn die GKV nicht vor leistet. Bei der ARAG finde ich keine Aussage dazu.
Braucht man i.A. auch über 3,5-fachen Erstattungssatz bei Zahnärzten?
Vielleicht ist folgende Frage besser: Was wir in den beiden Tarifen nicht gezahlt? Kann mir jemand helfen?
VG, Lars
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 04.12.2011, 19:33 (vor 4738 Tagen) @ LarsHD
Da arag fast dreissig und die württembergische weit über 60 mögliche Tarifkombinationen in diesem Zusatzsegment anbietet, ist es hilfreich die von Dir favorisierten Varianten kurz zu benennen.
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
LarsHD, Montag, 05.12.2011, 00:52 (vor 4737 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo Joachim, ich bin mir nicht sicher, welche Infos Du von mir brauchst. Wenn Du auf die bereits vorhanden Zusatzversicherungen abzielst, dann sind es diese: ARAG mit 262, 182. Ich möchte diese gerne wegen der Rückstellungen lassen. Bin auch ansonsten mit der ARAG zufrieden. Im Wesentlichen gefällt mir am 185er die 70% Erstattung beim Zahnersatz nicht.
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 05.12.2011, 09:28 (vor 4737 Tagen) @ LarsHD
Die eine Seite haben jetzt, was wurde aber von der württembergischen angeboten?
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
LarsHD, Montag, 05.12.2011, 17:30 (vor 4737 Tagen) @ Joachim Röhl
Nichts. Ich habe mir gedacht entweder die Kombination ARAG mit 262, 182, 185 oder ARAG mit 262, 182, Württembergische Zahn PrivatPlus. So wie ich das verstanden habe ist dies eine Kombination der Tarifbestandteile BZG20, ZG70 und ZB.
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 05.12.2011, 18:46 (vor 4737 Tagen) @ LarsHD
Da Versicherung egal ob Krankheitskostenvoll- oder Zusatzversicherung für mich immer was mit Absicherung von Kosten bedeutet, die ich selbst nicht tragen will oder kann, würde ich die arag komplett wählen. Die zwanzig Prozent mehr schmelzen sehr schnell dahin, wenn der Zahnarzt einen komplizierten Eingriff durchführt. Die medizinisch notwenigen Begründungen für ein Überschreiten der GOZ werden in der Praxis sehr flott geliefert .. weniger kann also auch mehr bedeuten. Die Verbraucherzentrale Hessens hat hierzu mal sehr gut informiert.
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
LarsHD, Montag, 05.12.2011, 20:52 (vor 4737 Tagen) @ Joachim Röhl
Danke Joachim für Deine Meinung. Inzwischen habe ich herausbekommen, dass die ARAG ebenfalls zahlt, wenn die GKV nicht vorleistet.
Bleibt die Frage nach versteckten Kosten. Auf was muss ich in den Tarifen achten, was nicht übernommen wird?
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 06.12.2011, 09:28 (vor 4736 Tagen) @ LarsHD
Bei der Zahnzusatzversicherung gibt es fast zwanzig Aspekte, die beim Abschluß beachtet werden sollen. Die Frage der prozentualen Erstattung der Zahnbehandlung, des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie bei Wertung der GOZ sind hier bereits kurz gestriffen worden. Immer gefragter wurden in den letzten Jahren Versorgungen mit Implantaten und ästhetisch hochwertigen Keramikinlays. Zahlt aber ein Zusatztarif auch dann, wenn die GKV ganz kalte Füße bekommt? Wo endet die Regelversorgung der Kassen und wo fängt Privat an. Gibt es gar Höchstsätze in den ersten Jahren oder dauerhaft, sind Zahnstaffeln bekannt, muß bei der Gesellschaft ein Heil-und Kostenplan vor jeder prothetischen Versorgung eingereicht werden, werden professionelle Zahnreinigungen übernommen, wenn ja, wieviele jährlich und übernimmt die PKV auch die Praxisgebühr. Gibt es gar Tarife, die preiswerter kalkuliert sind, weil ohne Alterungsrückstellungen oder auch die Möglichkeit spezielle Zahnleistungen nach einem Unfall zu erhalten .. und dann kommen die ganz individuellen Voraussetzungen des Versicherungswilligen mit seinem aktuellen Zahnstatus. Von bereits fehlenden Zähnen und vorhandenen Versorgungen bis hin zur gewünschten auch homöopatischen Behandlung oder einer Knirscherschine ist da alles abzufragen und gehört zweifelsohne in ein umfangreiches Verkaufsgespräch.
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
romkatzi, Mittwoch, 28.12.2011, 16:29 (vor 4714 Tagen) @ Joachim Röhl
Na ja, das mit den Begründungen geht aber nur bis zum 3,5 fachen GOZ-Satz. Steigerungsfaktoren von mehr als 3,5 dürfen nur angesetzt werden, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde (also eine Honorarvereinbarung geschlossen wurde).
Viele Zahnärzte werden aber genau das jetzt nach in Kraft treten der neuen GOZ am 01.01.2012 versuchen. Ob Ihnen damit Erfolg beschieden ist und die Kunden hier mitziehen ist allerdings fraglich.
Eine "Überraschung" für den VN ist es dann aber nicht.
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 28.12.2011, 17:46 (vor 4714 Tagen) @ romkatzi
Bei den Bestattern ist es üblich dem preislich Bewußten ein "jawoll, einmal Sozialsarg bitte" entgegenzuschmettern und immmer darauf zu verweisen wie teuer heimisches Handwerk nun mal ist .. sehr viel anders läuft´s bei den Dentisten auch nicht. Einziger Unterschied: wir entscheiden selbst über unsere Versorgungsklasse! Und nicht vergessen, schon eine komplizierte Gebisstellung, erhöhter Speichelfluss, eine zu kleine Mundöffnung oder auch ein sogenannter "Würger" können rein subjektiv bedingt zu erhöhten privaten Steigerungssätzen führen. Wer wird dann die Behandlung abbrechen?
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
romkatzi, Donnerstag, 29.12.2011, 12:18 (vor 4713 Tagen) @ Joachim Röhl
Deshalb ist es ja auch wichtig, sich zumindest bis zum 3,5fachen GOZ-Satz abzusichern. Erhöhter Speichelfluss, starker Würgereiz, enge Mundöffnung, starke Blutungen und was es sonst so noch gibt, sind hierfür typische Begründungen, die natürlich während der Behandlung auftreten können.
Mir ging es hier aber um die Honorarvereinbarungen über dem 3,5 fachen Satz. Die brauchen auch gar keine Begründungen, im Gegenteil darf sowas gar nicht auf der Vereinbarung stehen. Die müssen auch vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart werden.
Die sind rein dazu da, dem Zahnarzt ein wirtschaftliches Auskommen zu ermöglichen (je nachdem wieviel Bling-Bling in der Praxis rumsteht )
Württembergische PrivatPlus oder ARAG 185
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.12.2011, 13:18 (vor 4713 Tagen) @ romkatzi
Wenn der Patient aber so in die Praxis kommt trennen sich die Wege. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt eine Parodontosebehandlung überhaupt erst ab einer Zahntaschentiefe von mehr! als 3 Millimetern und auch die vorher notwendige professionelle Zahnreinigung (PZR) wird nicht erstattet. Offensichtlich ist es billiger eine Vollprothese einzuplanen, liegt dann Nacht für Nacht im Wasserglas am Bett. Bei Privat kann die Behandlung zwar sofort beginnen, aber falls offen operiert werden muss oder auch schon Zahnverlust einsetzt und wie hier noch eine umfangreiche kieferorthopädische Behandlung anschliessen wird, ist eine Versicherung ohne Begrenzung die Lösung. Oder es heißt auch privat kräftig zuzahlen.