Freiwillig gesetzlich versichert + Kind (Gesetzliche Krankenkassen)
So, ich hätte dann auch mal eine Frage, da ich mich leider noch nicht so gut mit diesem ganzen Versicherungskram auskenne. Zumindest musste ich mir bis jetzt noch keine großen Gedanken darum machen...
Zu mir: Ich bin noch Studentin. Ich muss nicht arbeiten, da meine Eltern mich finanziell unterstützen.
Da ich aber schon etwas zu lange studiere bin ich mittlerweile aus der studentischen Krankenversicherung ausgeschieden und nun freiwillig gesetzlich versichert. So weit so gut und bis hier hin auch gar kein Problem...
Jetzt aber folgendes: Ich bin ungeplant schwanger geworden und erwarte mein Kind im April nächsten Jahres. Vielleicht wäre noch zu erwähnen, dass ich mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet bin.
So, ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass mein Kind dann automatisch bei mir mitversichert sein könnte.
Nun habe ich aber auf einer anderen Internetseite gelesen, dass sobald ein Elternteil freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, die Krankenversicherung für das Baby nicht automatisch erfolgt, sondern zusätzlich abgeschlossen werden muss.
Heißt das nun, dass ich ich mich zahlen muss und mein Kind nun auch freiweillig versichern lassen muss? Also, dass ich doppelt zahlen muss?
Ich habe schon versucht google deswegen zu bemühen, aber immer nur Seiten gefunden, in denen es darum geht welche Möglichkeiten es gibt, wenn der eine Partner freiwillig versichert ist und der andere privat etc.
Freiwillig gesetzlich versichert + Kind
Hallo,
solange du nicht verheiratet bist hast dein Kind grundsätzlich Familienversicherungsanspruch bei dir, und der ist bei einer
GKV-Kasse (noch) kostenlos. Das Einkommen bzw. das Versicherungsverhältnis des Vaters spielt hier keine Rolle, das käme erst bei einer Heirat zur Sprache.
Gruss
Czauderna
Freiwillig gesetzlich versichert + Kind
Hallo Frau W.,
das Problem besteht darin, dass in der Umgangssprache privat und freiwillig versichert oft verwechselt werden bzw. als gleich angesehen werden. Es sind aber tatsächlich zwei völlig verschiedene Versicherungen:
- eine freiwillige Versicherung (oder Mitgliedschaft) ist nur bei den gesetzlichen Krankenkassen möglich
- eine private Krankenversicherung ist nur bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen möglich
Wenn ein Elternteil Mitglied (Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied) einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann das Kind nach § 10 SGB V kostenlos mitversichert werden.
Es gibt eine besondere Ausnahme:
- Wenn die Eltern (miteinander!) verheiratet sind und ein Elternteil nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann die kostenlose Familienversicherung ggf. ausgeschlossen sein (§ 10 Absatz 3 SGB V). In diesem Fall sind dann bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privatversicherung für das Kind eigene Beiträge zu zahlen.
In der von dir beschriebenen Konstellation ist die kostenlose Versicherung für das Kind möglich.
Gruß
RHW