@Czauderna (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 28.12.2011, 10:22 (vor 4714 Tagen) @ Anne

Hallo Anne,
Restkostenversicherung setzt meiner Ansicht nach voraus, dass
die GKV- im Rahmen der Kostenerstattung einen bestimmten Betrag bereits erstattet hat - nur, wenn das der Fall ist zahlt die Restkostenversicherung, die man über eine PKV. abschließt, ansonsten eben nicht. Wenn natürlich die Restkosten- oder Zusatzversicherung ohne Vorleistung der GKV zahlt, dann ist das eine gute Sache und man kann wirklich jeden Arzt aufsuchen.

Die Kostenerstattung bei der GKV ist keine Zusatzversicherung sondern ersetzt die normale Leistung über die KVK., d.h. man entscheidet sich beispielsweise für einen bestimmten Zeitraum eine bestimmte Arztgruppe nur als Privatpatient aufzusuchen, ist dort Privatpatient, erhält die Rechnung und bekommt dann von der GKV, die Vertragsleistungen wieder (abzgl. eines Verwaltungskostenabschlags)
Gruss
Czauderna


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