Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? (Gesetzliche Krankenkassen)

Raptor, Dienstag, 27.12.2011, 09:54 (vor 4715 Tagen)

Vor 3 Jahren habe ich mich als Angestellter von der Versicherungspflicht befreien lassen, da mich die sog. JAEG eingeholt hatte. Man sagte mir, dieser Bescheid sei unwiderruflich.

Nun würde mich interessieren, ist dieser Bescheid ein Leben lang gültig ?
Was wäre, wenn ich mich eines Tages selbstständig machen würde ?
Oder arbeitslos werden würde ?

Gäbe es überhaupt einen Weg zurück für mich in die Gesetzliche Kasse ?

Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme?

Czauderna, Dienstag, 27.12.2011, 11:36 (vor 4715 Tagen) @ Raptor

Hallo,
wenn du als Arbeitsloser versicherungspflichtig würdest, dann käme die Befreiung nicht zum Zuge, als Arbeitnehmer aber grundsätzlich schon, d.h. während ALG 1 Bezug -GKV - dann wieder PKV - wobei
das letztere nicht zwingend der Fall sein müsste - käme auf die
tatsächliche Fallkonstellation an.

Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme?

Sindy mit S, Dienstag, 27.12.2011, 11:37 (vor 4715 Tagen) @ Raptor

diese befreiung gilt nur für die dauer des beschäftigungsverhältnisses während dem die befreiung beantragt wurde.

also nur bei eintritt neuer versicherungspflicht kommst du vor dem 55. lebensjahr wieder in die ach so schlechte gkv zurück. als selbstständiger natürlich nicht, da die keine versicherungspflicht auslöst.

Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme?

Gast11, Dienstag, 27.12.2011, 22:00 (vor 4715 Tagen) @ Sindy mit S

was heißt das?

was ist eine neue Versicherungspflicht?
Reicht es da, wenn man in einen anderen Betrieb als Angestellter wechselt?

oder wenn man später erneut per Teilzeit unter die JAEG fällt?

Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme?

Raptor, Mittwoch, 28.12.2011, 09:57 (vor 4714 Tagen) @ Gast11

erst mal danke für Eure Anregungen.

Man weiß ja nie, was das LEben oder die Politik noch so spielt.

Die Frage, ob ein neuer Arbeitgeber eine Versicherungspflicht auslöst, würde mich auch sehr interessieren.

Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme?

Sindy mit S, Donnerstag, 29.12.2011, 14:35 (vor 4713 Tagen) @ Raptor

Ja - neuer AG dann gilt die Befreiung nicht mehr und es entsteht bei vorliegen der Voraussetzungen Versicherungspflicht

Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme?

Gast11, Donnerstag, 29.12.2011, 22:20 (vor 4713 Tagen) @ Sindy mit S

Bist du dir sicher?!

Da ist doch vor dem 55. Geburtstag die Rückkehr in die GKV kinderleicht......! oder?

Ich muss also nur den AG wechseln und über 400 Euro aber unter der JAEG/monatlich verdienen und schon bin ich trotz früherer schriftlicher Befreiung wieder in der GKV, kann das tatsächlich (zumindest nach heutigem Recht) so einfach sein?

Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme?

RHW, Samstag, 31.12.2011, 14:06 (vor 4711 Tagen) @ Gast11

Hallo,

bei einem Arbeitgeberwechsel gilt die Befreiung weiterhin.

BSG-Urteil

Gruß

RHW

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