arbeitsunfähig aus reha entlassen und nun? muss ich zum MDK? (Gesetzliche Krankenkassen)
hallo,
folgende situation:
* seit mitte oktober im krankengeldbezug
* reha antrag gestellt (freiwillig)
* reha klinik entlässt mich arbeitsunfähig ohne möglichkeit der wiedereingliederung gemäß "hamburger modell"
* facharzt schreibt mich weiter krank
* stehe auf einer warteliste für eine stationäre behandlung, die mir die ärzte und therapeuten in der reha klinik empfohlen haben
ich frage mich nun, was mich von seiten der krankenkasse erwartet.
die bekommen nun den entlassungsbericht, in dem stehen wird, dass ich eine bestimmte therapie benötige (jene für die ich auf der warteliste stehe) und dass nach absolvierung dieser eine wiederherstellung der arbeitsfähigkeit erwarten läßt.
muss ich damit rechnen, dass das das der krankenkasse nicht genügt und man mich zum MDK schickt?
oder wird nach so kurzer bezugsdauer von krankengeld noch kein druck gemacht?
danke.
arbeitsunfähig aus reha entlassen und nun? muss ich zum MDK?
Hallo,
es ist immer gut, wenn man mehrere Meinungen und Antworten zu einer Frage einholt. Ich habe dir schon in einem anderen Forum entsprechend geantwortet, deshalb wiederhole ich mich hier nicht.
Eine schöne Weihnachten wünsche ich weiterhin.
Gruss
Czauderna
arbeitsunfähig aus reha entlassen und nun? muss ich zum MDK?
Hallo,
aus meiner Sicht gibt es mehrere realistische Möglichkeiten:
- Unterlagen inkl. Reha-Entlassungsbericht werden dem MDK zugeleitet und es wird eine Stellungnahme per Aktenlage angefordert
- es erfolgt eine persönliche Vorladung zum MDK
- die Krankenkasse sucht das Gespräch mit dem Mitglied
- die Krankenkasse versucht, einen früheren Termin für die statuionäre Behandlung zu bekommen.
Ggf. ist es am sinnvollsten, die Krankenkasse zu bitten, sich um den letzten Punkt zu kümmern. Grds. hat die Kasse das Ziel, dass man schnell wieder arbeitsfähig wird.
Gute Besserung!
Gruß
RHW