Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen,
ich hab da so ein fall von nem freund.
Er war bis zum 23 lebensjahr familienversichert.
3monate nach vollendung der 23. lebensjahr ist er spontan nach frankreich zu seiner tante für 1 jahr gezogen da er persönliche probleme hier mit leuten und fam. hatte. ohne sich leider hier abzumelden. er kam nach 13 monaten nach deutschland zu sein eltern zurück. hat 1 jahr bei sein eltern gelebt ohne sich beim amt zu melden oder freiwillig zu versichern.
nach seinem 25. lebensjahr hat er harz4 beantragt und bekommen. Die alte krankenkasse nahm ihn wieder auf und plötzlich bekommt er nach 1 monat eine beitragsnachzahlung der letzten 2 jahre von 3500 euro die er zahlen muss. Da er immer wieder säumniszuschläge bekam und drohungen das das ganze zum zollamt geht und er sanktionen in der kv bekommt obwohl er kronisch krank ist und das auch vor seinem 23 lebensjahr. beschloss er eine rate von 25 euro abzuschließen. da aber die versicherung 05% zinsen pro monat verlangt sind etwa. 17 euro zinsen zahlt er gerade mal 8euro ab. Die versicherung hat der rate zugesagt. Da er aber über ein jahr in Frankreich bei seiner tante war und 2 jahre lang sich selbst versorgt hat sollte man doch zumindest dieses eine jahr wo er in frankreich war die beiträge nicht nachverlangen.
Schließlich ist die pflicht nur in deutschland oder.
Für eine schnelle seröse antwort würde ich mich sehr freuen da er total am ende ist.
Was kann er tun damit wenigstens der aufenthalt in frankreich von ein jahr nicht nachgezahlt werden muss?
Kann die Krankenkasse so mit ihm umgehen 0,5% zinsen(17Euro monatlich zinsen bei ner rate von 25Euro? wobei sie wissen er hat nichts und ist trotzdem bereit zu zahlen. Dadurch kommt er nicht aus den schulden quasi 8euro monatlich nachzahlen das ist doch hart!!!!
was kann er rchtlich dagegen tun und wie ist es mit dem auslandsaufenthalt?
Reicht ein schreiben der Familie in Frankreich als beweis?
Muss er den vollen bertag zahlen bei keinerlei artzbesuch etc.
Er ist chronisch krank schon vorher gewesen!
bitte helft mir meinem besten Freund zu helfen denn das ganze macht ihn deprie.und noch kranker als er schon ist mich zieht das ganze auch mit!
Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt
Hallo,
wenn er in dieser Zeit weiterhin beim dt. Einwohnermeldeamt gemeldet war, unterliegt er der dt. Versicherungspflicht. Nur wenn er eine anderweitige Krankenversicherung (z.B. eine frz.) nachweisen kann, entfällt die dt. Versicherungspflicht.
Wenn er in F z.B. ins Krankenhaus gekommen wäre (z.B. 10.000 Euro Kosten), wäre er sehr froh gewesen, dass es solch eine Regelung gibt.
Vielleicht ist dieser Link interessant:
Auslandsaufenthalt und dt. Versicherungspflicht
Gruß
RHW
Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt
Hat er einen Antrag auf rückwirkende Vesicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V unterschrieben? Ohne unterschreibenen Antrag darf die Kasse keine Nachforderungen stellen; die Kasse hätte ihn aufgrund einer anderen Versicherungspflicht - nämlich aufgrund des Arbeitslosengeld 2- Bezuges - auch ohne Antrag nach § 5(1) Nr. 13 SGB V aufnehmen müssen.
Widerspruch gegen den Nachzahlungsbescheid einlegen und einen Ermäßigungsantrag nach § 186 Abs. 11 SGB V stellen. Die Kasse hat Nachzahlungen teilweise oder vollständig zu erlassen, wenn das Mitglied die verspätete Meldung bei der Kasse nicht zu vertreten hat. Gründe z.B. : Keine Kenntnis von der Versicherungspflicht aufgrund Auslandsaufenthalt und chronischer Krankheit. Allerdings ist Ausdauer gefragt, denn es kann zu einer längeren Auseinandersetzung mit der Kasse, eventuell auch vor dem Sozialgericht, führen.
Im übrigen hat das Mitglied für die Dauer des Arbeitslosengeld 2-Bezuges gegenüber der Kasse einen vollen Leistungsanspruch und nicht etwa nur auf eine "Notversorgung".
Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt
Die 3.500 Euro sind schon der ermäßigte Satz! Wenn Du diesen Betrag durch 24 Monate teilst, kommst Du auf monatlich rund 145 Euro. Billiger geht es wirklich nicht mehr; außer eine Krankenversicherung für einen Hamster!
Gruß GKVler
Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt
Es geht hier um eine Ermäßigung nach §186(11) SGB V. Dies bedeutet: Ermäßigung auf den Anwartschaftsbeitrag von ca. 40 EUR pro Monat - oder sogar ein kompletter Erlass.
Beitragsnachzahlung nach Auslandsaufenthalt
ich finde es immer wieder erstaunlich, dass sich scheinbar Leute die Mühe machen, unter meinem Pseudonym zu schreiben.....
Gruß
der richtige
GKVler