handhabung der zahlungen bei krankheit (Gesetzliche Krankenkassen)

Dennis, Donnerstag, 15.12.2011, 17:05 (vor 4727 Tagen) @ Sabine Sternjakob

Nun aber es dürfte dir doch klar sein, dass die Kasse nicht im Voraus länger Krankengeld zahlen kann, als auf dem Auszahlungsschein bescheinigt oder?


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