Abrechnung vorstationär, nachstationär oder ambulant? (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Ich würde gerne wissen, wer festlegt, ob eine erbrachte Leistung im stationären Tarif der PKV (stationär, vorstationär, nachstationär ..) oder abmulant abgerechnet wird. Auch gibt es keine klare Definition der Begriffe vorstationär und nachstationär. In den Versicherungsunterlagen steht rein garnichts dazu drin, und bei jeder Rückfrage bei der PKV erhält man eine andere (meist widersprüchliche) Auskunft. Diese Problematik riecht mir ganz stark nach "Patientenabzocke", da immer weniger von der PKV erstattet wird.
Vielen Dank