Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wir haben gerade auch eine für uns komplizierte Situation zu entwirren. Bis jetzt war meine Tochter über die PKV meines Mannes versichert. Ich habe selbst auch ein Einkommen und bin gesetzlich versichert. Demnächst wird mein Mann in die Schweiz ziehen und dort arbeiten. Er wird sein Gehalt dort versteuern und auch dort die Krankenversicherung haben (Grundtarif, vergleichbar mit GKV?).
Nun stellt sich die Frage, wie wir unsere Tochter versichern müssen. Ist eine Versicherung über die Familienversicherung durch mich möglich. Wie ich es bis jetzt verstanden habe, kann sie nur dann über mich versichert werden, wenn das Gesamteinkommen meines Mannes entsprechend dem Einkommenssteuerrecht die 4125 Euro nicht übersteigt. Sein Einkommen wird jedoch nicht in Deutschland versteuert sondern in der Schweiz. Wird es damit überhaupt zu diesem Gesamteinkommen im Rahmen des Einkommenssteuerrecht hinzugerechnet?
Viele Fragen. Ich wäre dankbar für eine Antwort.
Viele Grüße
Steffi
Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit
Hallo,
ich empfehle, erst mal bei der Krankenkasse in der Schweiz nach zuhören, ob nicht dort eine Mitversicherung möglich ist für das Kind, die finanziell weniger belastet als die freiwillige Versicherung des Kindes hier in Deutschland.
Da Deutschland und die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen haben, könnte dann die Tochter hier in Deutschland ganz normal zum Arzt gehen und die deutsche Krankenkasse würde sich das Geld für die verauslagten Behandlungskosten bei der Schweizer Kasse wiederholen.
Gruss
Czauderna
Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit
da mein vorschreiber sich auf diesem gebiet anscheinend nicht so perfekt auskenn ... es geht natürlich einfacher ...
da dein ehemann in der schweiz wie alle anderen arbeitnehmer dort in die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen) versichert sein muss (mit der option freiwillige private zusatzversicherung), gilt er hinsichtlich § 10 SGB V als gesetzlich krankenversichert und sein einkommen spielt keine rolle.
somit ist über sie die kostenfreie familienversicherung in der deutschen gkv möglich
Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit
Hallo Sindy mit S,
ich gebe es ja zu,
nobody is perfect.
Sei bitte so nett und erläutere mir doch mal den Unterschied zu
dem damaligen Beitrag von dir, als du den E 109 ins Spiel brachtest - du weißt schon, der Fall wo die Mutter in der
Schweiz arbeitete und der Sohnemann in Deutschland Schüler
war - oder liege ich vielleicht mit meiner Vermutung richtig,
dass du jetzt darauf abzielst, dass es sich bei der Versicherung
in der Schweiz aus deutsche Sicht nicht um eine PKV-Versicherung handelt und deshalb das Einkommen des "Schweizer-Teils" der Familie keine Rolle spielt - dem würde ich mich auch anschließen, wobei ich aus der Sicht eines Kassen-Mitarbeiters auch die Variante mit dem E109 nicht übel fände.
Aber wenn es so ist, wie ich jetzt vermute - dann danke für die
Ergänzug bzw. Erläuterung.
Gruss
Czauderna
Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit
der fall damals lag anders, da damals der elternteil der in deutschland lebte in der deutschen pkv versichert war
Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit
Hallo,
in der Schweiz sind auch für Kinder Beiträge zu zahlen. Daher ist eine Versicherung über eine Schweizer Krankenkasse meist nicht die günstigste Möglichkeit.
Wenn die Schweizer Krankenkasse der dt. GKV gleichgestellt ist, kann das Kind kostenlos über die Mutter in D familienversichert werden. Der Mondial-Tarif in der Schweiz gilt nach dt. Recht als PKV. Auskünfte gibt es ggf. auch hier:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/Wirueberuns.htm
Falls diese Variante nicht greift, evtl. hier eine Alternative:
Der Paragraph zur Familienversicherung (§ 10 SGB V) verweist auf das Einkommensteuerrecht (§ 16 SGB IV). Eine Bescheinigung des dt. Finanzamtes über die Höhe der Ehegatteneinkünfte nach dem dt. Steuerrecht kann bei der Krankenkasse sehr hilfreich sein.
Gruß
RHW
Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit
Wenn die Schweizer Krankenkasse der dt. GKV gleichgestellt ist, kann das Kind kostenlos über die Mutter in D familienversichert werden.
Ja ist sie, habe ich ja auch schon geschrieben
Der Mondial-Tarif in der Schweiz gilt nach dt. Recht als PKV. Auskünfte gibt es ggf. auch hier:
den mondial kann man als Grenzgänger nur wählen wenn man sich von der allgemeinen krankenversicherungspflicht hat befreien lassen
Familienversicherung der Tochter wenn Mann im Ausland arbeit
Um das Fahrrad nicht neu zu erfinden einfach ein Verweis auf die in Grenzgängerfragen kundigen Kollegen in Konstanz.