142800 Privatversicherte sind Nichzahler (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 09.12.2011, 22:19 (vor 4737 Tagen)

In der Ärztezeitung lies die Tage der Verbandschef der PKV verlauten, daß die Unternehmen sich stark machen für einen abgespeckten Basistarif für Nichtzahler, der nur noch Notfallmaßnahmen erstatten würde. Bereits im vorletzten Jahr hatte hanse-merkur einen solchen Tarif MINI eingeführt, kostet weit unter hundert Euronen monatlich und wird von vielen Dauerschuldnern gern angenommen. Warum aber nicht zurück in die GKV wenn der Laden den Bach runter geht? Jedem selbständigen Neugründer steht´s doch frei sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern und im Falle einer wirtschaftlichen Flaute oder gar des Ruins Leistungen von bis zu 1400 Euro von der Agentur für Arbeit zu erhalten. So einer unter 55 ist, schließt das gar die kostenlose gesetzliche Krankenversicherung mit ein. Und ist einer älter, kann er als verheirateter Gewerbetreibender der Familienversicherung beitreten. Bedingung: ein steuerlicher Gewinn von weniger 365€ monatlich bzw. 4380€ aufs Steuerjahr. Oder gleich einen preiswerten Tarif der PKV wählen, der allerdings OPTIONSRECHTE haben muß um auszubauen, wenn der Laden brummt. Kostet 2012 z.B. bei hanse-merkur einen 40jährigen 177€ bzw. eine gleichaltrige Gründerin 262€ und nur wenig mehr bei huk, hallescher oder signal. Vergessen wir nicht, die gesetzliche Krankenversicherung erhebt vom Selbständigen Beiträge ab 322€ aufwärts und endet bei einem Höchstsatz von weit über sechsundert. Lediglich in den ersten (jetzt neu!) sechs Monaten erhält ein Gründer mit Zuschuss von der Agentur noch einen Schonbeitrag von rund zweihundertzwanzig Euro. Im Anschluß heißt´s Steuerbescheid vorlegen, hilfsweise eine betriebswirtschaftliche Auswertung des Steuerberaters und viele wechseln recht ungesichert in die PKV.

Fragen? joachimroehl@web.de

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RHW, Samstag, 10.12.2011, 09:13 (vor 4736 Tagen) @ Joachim Röhl

Das Angebot für hauptberuflich Selbständige lautet 215 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung.

Es beinhaltet kostenlose Versicherung für Ehegatte und Kinder, Reha/Kuren, Psychotherapie, offenen Hilfsmittelkatalog, Hebammenhilfe, ....

Voraussetzungen:

- Einnahmen unter 1277 Euro monatlich
- kein Vermögen
- kein Partner oer Partner mit niedrigem bzw. ohne Einkommen

§ 240 SGB V -> Absatz 4

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 10.12.2011, 10:28 (vor 4736 Tagen) @ RHW

Die 215€ oder 223€ bei Kassen mit Zusatzbeitrag sind Jacke wie Hose, denn schon nach sechs Monaten geht´s hoch auf rund dreinhundertdreissig und wenn das Geschäft floriert verdoppelt sich das alles nochmal. Wer jedoch schon als Unternehmensgründer finanziell so propper ausgestattet ist, daß er es sich leisten kann die Ehefrau in Ruhe ganztägig zuhause bei den Kleinen zu lassen, ist in heutigen Zeiten zu beneiden. Der wählt dann auch besser private Zusatztarife, weil unterm Strich billiger. Sollte jedoch eine Psychotherapie laufen oder gar ein Kurantrag eingereicht worden sein, wird die PKV den Antrag mehrjährig zurück stellen und bei schweren chronischen Vorerkrankungen auch ablehnen, heißt er muss auf Dauer in den saueren Apfel GKV beißen ..

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RHW, Samstag, 10.12.2011, 11:17 (vor 4736 Tagen) @ Joachim Röhl

Die 215 Euro Monatsbeitrag sind zeitlich nicht befristet -> § 240 SGB V

Die staatliche Förderung für Existenzgründer ist unter den genannten Voraussetzungen keine Bedingung für diese Beitragshöhe.

Der nicht berufstätige Ehegatte beruht nicht immer auf einer freien Entscheidung. Nicht nur in Mecklemburg-Vorpommern soll das unfreiwillig vorkommen.

Leistungen, die bereits bei Vericherungsbeginn absehbar sind, lassen sich einfacher bei Entscheidungen berücksichtigen. Überraschende Erkrankungen sind oft auch versicherungstechnisch böse Überraschungen.

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 10.12.2011, 15:21 (vor 4736 Tagen) @ RHW

Unsere GKVlerin würde jetzt sagen da werden Äpfel mit Birnen durcheinander geworfen .. wenn einer nur nebenberuflich selbständig ist, zahlt er sogar nur knapp 155€ Beitrag. Aber da heißt´s einige Bedingungen zu erfüllen: der steuerliche Gewinn muß unter 851€ monatlich liegen und unser nebenberuflicher Unternehmer darf selbst keine versicherungspflichtigen Angestellten haben. Das würde mit der Gründungsförderung der Agentur in Widerspruch treten, da dort nur hauptberufliche! Gründer gefördert werden, zudem gibts nur eine Förderung, wenn der Geschäftsplan eine Tragfähigkeit nachweist, die Katze würde sich mit 155 oder 215 Euro in den Schwanz beißen .. denke das Thema wäre aber besser aufgehoben in einem Strang mit der Überschrift "Wie senkt man den GKV-Beitrag drastisch?" und ich glaube kaum, daß RHW den starten darf, könnte ja sein der Dienstherr liest mal hier mit.

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Czauderna, Samstag, 10.12.2011, 15:46 (vor 4736 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
natürlich wird hier mit gelesen, nicht nur die Zentralen von Krankenkassen tun dies, sondern auch sehr viele Mitarbeiter aller Kassenarten. Aber warum sollten hier keine Tipps gegeben werden, wie man auf legale Arzt seinen GKV-Beitrag senken kann - dafür sind wir doch u.a. hier tätig.
Außerdem kann man grundsätzlich nicht vom Schreiber hier auch auf die Kasse schließen bei der er beschäftigt ist - das ist vielleicht ein Vorteil des Pseudonyms. Wer unter seinem richtigen Namen schreibt, so wie ich oder du - der muss natürlich auch immer überlegen was er schreibt, denn wenn ich als Czauderna, von dem jeder weiß, dass er bei der .... beschäftigt ist etwas fachliches schreibe, dann wiegt eine Fehler hier wesentlich mehr als wenn der User "Supermann" den gleichen Fehler begeht.
Gruss
Czauderna

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GKVler, Samstag, 10.12.2011, 19:52 (vor 4736 Tagen) @ Joachim Röhl

ja richtig - hier wird mal wieder einiges durcheinandergeworfen....

es gibt einmal die Mindesteinstufung für Selbständige, die zu einem monatl. Beitrag von min. ca. 300 €
dann gibt es noch eine Beitragsentlastung (von der RHW geschrieben hat), die für alle Selbständige möglich ist und es gibt einen ermäßigten Beitrag für von der Agenrtur für Arbeit geförderte Existenzgründer
und zum dritten gibt es natürlich noch den Beitrag für nebenberuflich Selbständige von ca. 150 € monatlich

und ich glaube kaum, daß RHW den starten darf, könnte ja sein der Dienstherr liest mal hier mit.

Das ist schlicht und einfach falsch. Im Gegensatz zu PKVen hhaben GKVen nämlich nicht das Ziel der Gewinnmaxismierung - d. h. sie müssen nicht versuchen, den höchst möglichen Beitrag einzunehmen. Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Versicherten über alle Möglichkeiten beratebn.

§ 14 SGB I: Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch

Also darf RHW - wie übrigens jeder andere Kassenmitarbeiter auch - das nicht nur, er muss es sogar. Wenn er es nicht tut, kann es sein, dass er (oder wahrscheinlicher sein Arbeitgeber) für den Schaden aus der Falschberatung haften muss.

Gruß
GKVler

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RHW, Samstag, 10.12.2011, 20:42 (vor 4736 Tagen) @ Joachim Röhl

Schön, dass wir einer Meinung sind, dass es Möglichkeiten gibt, den GKV-Beitrag zu senken.

Folgerichtig ergibt sich dann auch, dass sich der Vergleich GKV PKV zugunsten der GKV verschiebt.

Der Mindestbeitrag für nebenberuflich Selbständige liegt übrigens bei aktuell 143,51 Euro.

Der Beitrag von 155 Euro ist mir leider schleierhaft.

Ich bin neugierig: Was sind hier die Äpfel und was die Birnen?

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