Erst GKV, dann Ausland und nun Probleme in die PKV (Private Krankenversicherungen)

Anne Kathrin Kirsch @, Berlin, Mittwoch, 07.12.2011, 06:11 (vor 4735 Tagen)

Hallo!

Ich habe ein Problem und hoffe hier auf ein paar Tipps.

Mit dem Umzug meines Mannes ins Ausland habe ich meinen Job und somit GKV Mitte 2007 aufgegeben und jediglich eine Auslands-KV bei der DKV abgeschlossen, die im Sommer 2010 auslief. Meinen Wohnsitz im Inland habe ich beibehalten.

Mit unserer Heirat im Sommer 2010 wurde ich beihilfebereichtigt (70%), habe aber verschwitzt mich um eine deutsche PKV zu kümmern.

Nun würde ich dies gerne nachholen und den restlichen Prozentsatz (30%) bei einer PKV versichern lassen. Ich habe keine Vorerkrankungen oder ähnliches. Alle angeschriebenen PKVs verweigern jedoch die Versicherung aufgrund mangelnder Vor-Versicherung vom Sommer 2010 anfangend.

Gibt es hier nicht den Kontrahierungszwang und müsste die DKV mich nicht wieder aufnehmen? Welche Optionen bleiben mir? Einen Wohnsitz in Deutschland kann ich ebenfalls aufweisen.

Für Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar!

Beste Grüße und Dank im Vorraus,
Kathrin Kirsch

Erst GKV, dann Ausland und nun Probleme in die PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 07.12.2011, 12:16 (vor 4735 Tagen) @ Anne Kathrin Kirsch

Ein Anschreiben aus der Ferne bringt meist nicht viel in dieser Konstellation, ein direkter Kontakt zu den Antragsabteilungen schon mehr. Die Auslandsabteilungen in Köln oder Luxembourg zuständig für die Tarife AVL bzw. Globality und die anderen Schienen harmonieren nicht immer reibungslos, hier werden einfach einige Nachweise gebraucht und dann klappt´s auch mit der dkv zum Beispiel.

Fragen? joachimroehl@web.de

Erst GKV, dann Ausland und nun Probleme in die PKV

RHW, Donnerstag, 08.12.2011, 10:47 (vor 4734 Tagen) @ Anne Kathrin Kirsch

Hallo,

es gibt die Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V. Die Beiträge sind rückwirkend ab Ende der Auslandsreisekrankenversicherung nachzuzahlen:

Auslandsreisekrankenversicherung und Abgrenzung zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Der Beitrag ist von der Hälfte des gemeinsamen Ehegatteneinkommens abhängig (ggf. Freibeträge für Kinder)und liegt zwischen 143 und ca. 317 Euro monatlich. Je nach Höhe des Ehegatteneinkommens könne Kinder ggf. kostenlos versichert werden.

Die Wahl zwischen PKV und GKV ist sehr oft eine lebenslange Entscheidung und sollte sehr genau überlegt werden.

Auch bei gravierenden Änderungen bleibt man in der PKV: Wegfall der Beihilfe (Beginn einer Selbständigkeit, Scheidung), Elternzeit des Ehegatten, vorzeitige Dienstunfähigkeit des Ehegatten

Bei Wegfall der Beihilfe steifgen die PKV-Beiträge von 30 auf 100% (die Rechnungen kann weiterhin als Versicherungsnehmer nur der Ex-Ehegatte einreichen).

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• kieferorthopädische Behandlung für Kinder

• Haushaltshilfe

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie),

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

PKV-Musterbedingungen

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

10 Irrtümer über die PKV

GKV-PKV

PKV-Ombudsmann

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Die Entscheidung hat vermutlich sehr lange Auswirkungen und sollte daher sehr gründlich überlegt werden.

Gruß

RHW

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