Chronische Hepatitis B (Private Krankenversicherungen)

Stefan Müller, Montag, 05.12.2011, 10:44 (vor 4737 Tagen)

Hallo,

mit ca. 17 Jahren wurde bei mir eine Hepatitis B festgestellt. Ich wurde dann zum Internisten überwiesen. Es hieß damals, dass die Krankheit verheilt, aber Restpartikel vorhanden sei. Damals wurde das Thema vom Arzt quasi dann abgeschlossen. Ich sollte dann nur alle 2 Jahre mal zur Kontrolle kommen.

Als ich dann in die private Krankenversicherung wechseln wollte (mittlerweile sind 15 Jahre vergangen), habe ich den Arzt wieder aufgesucht, da ich im Fragebogen alle Krankheiten angeben musste. Nach der Routineuntersuchung sprach er aber plötzlich von einer chronischen Hepatitis B :-( Bislang war aber nie die Rede davon gewesen. Auf meine Frage, was ich dann der PKV schreiben soll, meinte er, dass das nicht "angabepflichtig" sei. Er meinte sogar, dass ich bei anderen Ärzten auch nichts von meiner Hep. angeben brauche.
Ich habe mir auf Grund dieser Aussagen wegen der PKV ehrlich gesagt auch nichts mehr gedacht, weil die Hepatitis bei mir eh sehr gering aktiv war und eine Behandlung auch nicht notwendig war. Ich habe mich also blind auf den Arzt verlassen.

So, aber nachdem ich gewechselt bin, habe ich nun auch einen anderen Arzt aufgesucht, der mir zwar bestätigt hat, dass ich mir wegen der Hep. B nicht so viel Gedanken machen brauch (weil immer noch sehr geringe Aktivitäten im Körper). Ich werde wahrscheinlich mein Leben lang mit der Krankheit leben. ABER ich hätte die Krankheit bei der Krankenkasse angeben müssen!!!

Jetzt habe ich echt Sorgen und weiß nicht was ich wegen der Versicherung machen soll. Ich habe mich auf die Aussage des Arztes verlassen und weiß nicht was nun zu tun ist.

Szenario 1:
Ich gehe zur Krankenkasse und schildere alles ganz offen. Ob mir die Krankenkasse nun glaubt oder nicht, aber ich denke, dass ich rausgeschmissen werde. Eher unwahrscheinlich: Die Versicherung behält mich und die Beiträge werden dann so stark erhöht, dass sich das für mich nicht mehr lohnt.

Nur was mache ich denn, wenn ich rausgeschmissen werde? Zur gesetzlichen KV kann ich nicht wechseln, weil mein Gehalt deutlich zu hoch ist und eine andere PKV wird mich nicht aufnehmen.

Szenario 2:
Ich gebe nichts an. Nur was passiert, wenn ich mit 40 oder 50 Jahren plötzlich behandelt werden muss? Dann kann ich doch nicht so tun, als wenn ich nichts gewusst hätte.
Die werden dann recherchieren und dann stehe ich da und kann mir die Behandlung nicht mehr leisten. Dieses Szenario gefällt mir auch nicht, weil ich dann die PKV auch arglistig täusche.

Hat jmd. einen Tipp, an wen ich mich mit dem Problem wenden kann? Wie soll ich vorgehen? Schmeißt mich die Krankenkasse raus, für eine Krankheit, die vor knapp 15 Jahren bekannt wurde (wer weiß, wie lange ich das schon in mir hatte) oder verjährt so etwas dann auch?

Vielen Dank im Voraus!

Chronische Hepatitis B

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.12.2011, 13:11 (vor 4737 Tagen) @ Stefan Müller
bearbeitet von Joachim Röhl, Montag, 05.12.2011, 13:57

Falls Du dem Szenario 1 folgst, wird die PKV den Vertrag gemäß §19 VVG sofort kündigen oder kann den Vertrag auch gemäß §22 VVG ab Ursprungsbeginn komplett anfechten. Beim 19er stündest Du ab Zugang des Schriftsückes ohne Versicherung da und alle anderen privaten Gesellschaften werden Dich zu 99,99% nur im Basistarif aufnehmen. Der ist genauso teuer und leistungsschwach wie die gesetzliche Krankenversicherung im Höchstsatz. Hintergrund ist, daß aus einer auch jahrelang unauffälligen Hepatitis B Infektion später in aller Regel hohe Folgekosten entstehen durch Stoffwechselstörungen und Osteoporose bis hin zur berüchtigten Leberzirrhose. Falls das Unternehmen den Vertrag jedoch komplett anfechtet, müßte Dich die letzte Krankenversicherung bzw. Kasse wieder aufnehmen, weil Du keine Folgeversicherung hast. Auf diesem Feld kommt es öfter zu Rechtsstreitigkeiten, da beide Systeme die Kosten ungern tragen.

Beim Szenario B wärst Du erst dann aus dem Schneider, wenn der Vertrag mehr! als 10 Jahre läuft, dann greift die Verjährungsfrist des §21 VVG und der private Versicherer kuckt in die Röhre.

Chronische Hepatitis B

Stefan Müller, Montag, 05.12.2011, 13:32 (vor 4737 Tagen) @ Joachim Röhl

Danke für die Antwort. Folgende Fragen hätte ich noch:

a) Wie soll ich denn nun vorgehen bzw. was ist für mich der sicherste Weg? Ich würde natürlich gern in der PKV bleiben, aber ich will auch nichts machen, was in Richtung Täuschung geht. Denn wie soll ich die nächsten restlichen 8 Jahre gut schlafen?

Oder soll ich jetzt die Augen zu machen und durch? Und das ist garantiert, das alles nach 10 Jahren verjährt? Erhöhen die dann später meine Beiträge vielleicht extrem, oder wie würden die dann vorgehen?

b) mit einer starken Beitrittserhöhung brauche ich nicht rechnen, oder? Die machen entweder oder? Nicht das sie meinen Beitrag erhöhen und ich dadurch dort festhänge?

c) Macht es Sinn, wenn ich mit meiner vorherigen GKV spreche und sie frage, ob sie mich beim Rausschmiß der PKV wieder aufnehmen würden? Wenn die "Ja" sagen, würde ich auf meine PKV zugehen und Ihnen alles offen legen. Gibt es einen Begriff für diese Art von Sonderfall?

d) Ich bin erst seit knapp 2 Jahren in der PKV und haben seit dem wenige Rechungen eingereicht, die völlig andere Bereiche meines Körpers (Zähne etc.)betreffen. Würde die PKV auch dies dann streitig machen?

Vielen Dank im Voraus! Die Antworten bedeuten mir sehr viel, weil ich mit keinem darüber reden kann und das belastet mich sehr!

Chronische Hepatitis B

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.12.2011, 13:55 (vor 4737 Tagen) @ Stefan Müller

Es ist alles gesagt.

Chronische Hepatitis B

Gastkeib, Montag, 05.12.2011, 14:59 (vor 4737 Tagen) @ Joachim Röhl

wenn ihr vertrag mehr als 3 jahre besteht, kann er nur gekündigt werden, wenn sie vorsätzlich eine falschangabe gemacht hätten.

nach 10 jahren selbst bei vorsatz nicht mehr.

Chronische Hepatitis B

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.12.2011, 16:33 (vor 4737 Tagen) @ Gastkeib

Die 3 Jahre werden nicht greifen, da mit der ersten eingereichten Rechnung die Geschichte komplett auffliegt. Schon durch eine einfache hausärztliche Laboruntersuchung oder einen stationärer Entlassungsbericht nach Unfall werden die erhöhten Leberwerte offensichtlich. Dann blinken alle Lampen in der Leistungsabteilung auf rot und eine Prüfung auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung setzt ein. Oftmals werden auf diesem Weg nämlich stille Alkoholiker enttarnt. Dann eine schriftliche Anfrage beim Hausarzt, der Patientenakten führen und aufheben muß und davon muß man ausgehen alles was er mit dem Patienten diagnostisch bespricht auch 1:1 festhält. Entbindung von der Schweigepflicht und über kurz oder lang hat der Versicherer alle Daten. Dann auf "habe ich gar nicht gewusst" zu argumentieren ist ein Holzweg.

Übrigens die meisten Erkenntnisse gewinnen die Gesellschaften von den gesetzlichen Krankenkassen, die auf Nachfrage und Kraft Gesetz alles brühwarm an ihre privaten Brüder weiterreichen.

Chronische Hepatitis B

GAstkein, Montag, 05.12.2011, 17:47 (vor 4737 Tagen) @ Joachim Röhl

ja, aber er ist doch schon vor 15 jahren ib die pkv gegangen, oder?

Chronische Hepatitis B

Simone, Mittwoch, 07.12.2011, 12:20 (vor 4735 Tagen) @ GAstkein

Wer lesen kann ist hier klar im Vorteil. Er schreibt, dass er seit knapp 2 Jahren in der PKV ist.

Chronische Hepatitis B

GKVler, Mittwoch, 07.12.2011, 19:54 (vor 4735 Tagen) @ Simone

also ich les diesen Satz anders.....

Als ich dann in die private Krankenversicherung wechseln wollte (mittlerweile sind 15 Jahre vergangen), habe ich den Arzt wieder aufgesucht, da ich im Fragebogen alle Krankheiten angeben musste

aber das mit dem lesen und dann auch noch verstehen ist wohl nicht so einfach......

Chronische Hepatitis B

Gast1, Mittwoch, 07.12.2011, 20:22 (vor 4735 Tagen) @ GKVler

aber das mit dem lesen und dann auch noch verstehen ist wohl nicht so einfach......

...und weil das alles nicht für jeden einfach ist, lesen Sie mal diesen Satz aus dem zweiten Posting des Herrn Müller:

Ich bin erst seit knapp 2 Jahren in der PKV und haben seit dem wenige Rechungen eingereicht, die völlig andere Bereiche meines Körpers (Zähne etc.)betreffen

Chronische Hepatitis B

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 07.12.2011, 20:46 (vor 4735 Tagen) @ Gast1

Lieber Gast1, da muß ich unsere GKVlerin einfach mal unter ganz privaten Schutz stellen, wir sprechen doch hier vorerst über interessante versicherungstechnische Sachverhalte, beleuchten diese aus unterschiedlichsten Blickwinkeln und sollten offensichtliche Flüchtigkeitsfehler beim Lesen oder Schreiben gelassen nehmen.

Chronische Hepatitis B

GKVler, Montag, 05.12.2011, 21:32 (vor 4737 Tagen) @ Joachim Röhl

Schon durch eine einfache hausärztliche Laboruntersuchung oder einen stationärer Entlassungsbericht nach Unfall werden die erhöhten Leberwerte offensichtlich.

wieso bekommen die PKVen die Arztberichte? Ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen solche Daten nur dann weitergeben, wenn sie von dieser Schweigepflicht entbunden werden...die PKVen dürften i. d. R. nur die Rechnungen erhalten.

Oftmals werden auf diesem Weg nämlich stille Alkoholiker enttarnt. Dann eine schriftliche Anfrage beim Hausarzt, der Patientenakten führen und aufheben muß und davon muß man ausgehen alles was er mit dem Patienten diagnostisch bespricht auch 1:1 festhält. Entbindung von der Schweigepflicht und über kurz oder lang hat der Versicherer alle Daten.

umgekehrt wird ein Schuh daraus: zuerst muss der Versicherte seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, erst danach erhalten die Versicherungen irgendwelche med. Daten.

Übrigens die meisten Erkenntnisse gewinnen die Gesellschaften von den gesetzlichen Krankenkassen, die auf Nachfrage und Kraft Gesetz alles brühwarm an ihre privaten Brüder weiterreichen.

seit wann das? die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur dann irgendwelche Daten an die PKVen weiterleiten, wenn eine Schweigepflichtentbindung des Versicherten vorliegt.
Jeder Mitarbeiter, der gedankenlos vertrauliche medizinische Daten (übrigens persönliche Daten wie Adresse, Geb-Datuml, Versichertenzeiten etc) ohne Einwilligung des Versicherten weitergibt, riskiert seinen Job und wird daher damit sehr vorsichtig sein...

und selbst wenn die privaten Versicherungen eine Anfrage stellen, der eine Einwilligung des Versicherten beiliegt, erhalten sie nur Zeiten von Krankenhausaufenthalten und Arbeitsunfähigkeiten. Genaue med. Daten liegen auch den Krankenkassen in der Regel nicht vor - und werden erst recht nicht abgespeichert.

Dies alles nennt man übrigens Datenschutz!

Gruß
GKVler

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