Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

Christian, Sonntag, 04.12.2011, 22:44 (vor 4738 Tagen)

Hallo,

mich würde interessieren, ob es Fälle gibt, in denen ein Rauswurf trotz pünktlicher, regelmäßiger Zahlung des Beitrags möglich ist?

MfG

Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich?

RHW, Montag, 05.12.2011, 06:03 (vor 4738 Tagen) @ Christian

Hallo,

eine freiwillige Mitgliedschaft endet nur, wenn

- das Mitglied stirbt

- das Mitglied kündigt

oder

- eine Pflichtversicherung eintritt

§ 191 SGB V

Gruß

RHW

Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.12.2011, 09:32 (vor 4737 Tagen) @ RHW

Christian meint vielleicht die ganzen Fälle von deutschen Rentnern, die dauerhaft z.B. in Spanien lebend unsicher sind, ob ihre heimatliche Kasse nicht dann doch kündigen kann, weil kein Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland mehr besteht?

Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich?

Christian, Mittwoch, 07.12.2011, 13:43 (vor 4735 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,

meine Frage geht eher in eine andere Richtung. Und zwar frage ich mich, ob z.B. bei mehreren abgebrochenen stationären Behandlungsaufenthalten (ohne böse Absicht) die Kasse "sich melden" wird/kann?

Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich?

Czauderna, Mittwoch, 07.12.2011, 19:09 (vor 4735 Tagen) @ Christian

Hallo,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Früher, also vor dem 01.04.2007 konnte man aus der Kasse rausgeworfen werden wenn man seinen Beitrag nicht gezahlt hatte.
Das geht heute nicht mehr - heute gibt es in solchen Fällen die
Beschränkungen der Leistungen auf den "Notfall".
Wegen Leistungen konnte noch nie (jedenfalls in den letzten 50 Jahren) jemand aus einer Kassen geworfen werden.
Gruss
Czauderna

Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich?

RHW, Donnerstag, 08.12.2011, 05:53 (vor 4735 Tagen) @ Christian

Hallo,

wenn es um Rehamaßnahmen geht, wird es von mal zu mal schwerer werden, eine Bewilligung zu bekommen.

Wenn es um Krankenhausbehandlungen geht, kann die Krankenkasse ggf. weitere Behandlungen von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen (wenn es kein Notfall ist). Ggf. informiert die Krankenkasse auch das Krankenhaus von diesem Genehmigungsvorbehalt.

Häufig ist es hilfreich, dass Gespräch mit der Kasse zu suchen, um die Gründe zu schildern. Ggf. gibt es andere Behandlungsmöglichkeiten.

Eine Kündigung der Versicherung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

Gruß

RHW

Rauswurf aus der freiwilligen (gesetzlichen) KV möglich?

Czauderna, Donnerstag, 08.12.2011, 12:28 (vor 4734 Tagen) @ RHW

Hallo,
ich hatte vor kurzem einen Fall in der Praxis, da kam es zu einer Krankenhausbehandlung als Notfall, da war es allerdings keine Frage, dass auch die sich nahtlos anschließende Reha. von der Kasse bezahlt wurde da es sich um einen, durchgehenden Behandlungsfall handelte.
Gruss
Czauderna

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