Beitragserhöhung BBKK 2011 (Private Krankenversicherungen)
Allegro, Mittwoch, 24.11.2010, 00:17 (vor 5114 Tagen)
Hallo Forum,
ich bitte euch um Hilfe bei der Entscheidung, nach der letzten Beitragserhöhung meiner Versicherung N2 bei der BBKK in einen anderen Tarif der BBKK zu wechseln. Mit 47 ohne Risikozuschlag bezahle ich jetzt ab 1.1.2011 406 Euro für den Tarif N/2 (Angestellter), mit 157 DM habe ich 1990 angefangen. Dazu kommt noch der ZE 90 mit 32 Euro
Hier meine Fragen:
Nach welchen Tarifen muss ich die BBKK fragen?
GrundschutzPRIVAT, GesundheitPRIVAT 300 kenne ich, da sie offen sind. Gibt es noch mehr Tarife? Ist zu erwarten, dass die Beiträge zu all diesen Tarifen auch so schnell ansteigen werden? Ist im Im Tarif GesundheitPRIVAT der GOÄ Satz, welcher erstattet wird, ausreichend oder habe ich dann ständig Ärger mit den Arztrechnungen? Gibt es entscheidende Haken beim Tarif GesundheitPRIVAT 300? Würded ihr GesundheitPRIVAT 300 oder GesundheitPRIVAT 700 wählen?
Kann ich den ZE 90 behalten wenn ich aus dem N/2 in den GesundheitPRIVAT wechsle?
Wer kann mir da helfen, der Außendienst der BBKK kommt nicht in Frage. Für einen unabhängigen Fachmann würde ich auch etwas bezahlen, wo bekomme ich den?
Und noch eine Spezialfrage:
Ich habe auch noch eine Beihilfeberechtigung, jedoch nur bis zur Pensionierung (als Angestellter des öffentlichen Dienstes). Weil ich mit Pensionierung 50 % nachversichern müsste habe ich mich vollversichert. Gibt es eigentlich eine Art Anwartschaft ab dem 65. Lebensjahr auf 50% des Versicherungsschutzes? Dann könnte ich die Beihilfe in Anspruch nehmen und ab dem 65. Lebensjahr wäre ich ohne Beihilfe vollversichert.
Vielen Dank fürs Anworten und Grüße von
Michael
Beitragserhöhung BBKK 2011
Thomas, Mittwoch, 24.11.2010, 05:23 (vor 5114 Tagen) @ Allegro
Zu den Gefahren von Beitragserhöhungen in allen PKV-Tarifen verweise ich auf meinen Beitrag weiter unten:
http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=43678
Zu den Neutarifen sei angemerkt, dass diese - sofern ein Wechsel nicht gesetzeswidrig vom Versicherer oder durch Falschinformation vom Vertrieb hintertrieben wird - nach einigen Jahren prozentual sehr stark (teilweise über 30%) ansteigen, was man ja zur Zeit erleben kann. Beitragsstabilität bedeutet in Zeiten von medizinischer Inflation, die je nach Versicherer bis zu 3% über der Kapitalrendite liegt, eine aufgeschobene Beitragserhöhung, die später mit Zinseszins nachgeholt werden muss.
Auch werden die Neutarife oft mit einer strengeren Gesundheitsprüfung kalkuliert. Dann strömen aber Kranke aus Alttarifen zu. Auch hält so eine strenge Gesundheitsprüfung auch oft nur 10 Jahre, was sie ursprünglich versprach - danach werden die ehemals Gesunden dann auch mal krank. Gerade in Tarifen mit hoher Beitragsrücherstattung und/oder Selbstbeteiligung lässt sich der eigentliche Krankheitsverlauf der Versicherten ja nicht erahnen und damit schlecht kalkulieren. Da drohen dann wiederum Überraschungen.
Zu Ihrer Frage wegen der Beihilfe: Natürlich ist ein 100%-Tarif in großer Anwartschaft (Altersrücklage wird gebildet) möglich. Der 50%-Beihilfetarif kostet dann weniger, da er keine Altersrücklage bildet. Ob das aber billiger ist, muss im Einzelfall berechnet werden, da dann wohl der Arbeitgeberanteil entfällt.
Beitragserhöhung BBKK 2011
Allegro, Mittwoch, 24.11.2010, 13:57 (vor 5113 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas!
"muss im Einzelfall berechnet werden"
Genau, und wo bekomme ich jemanden, der unabhängig ist und das auch kann?
Zu Ihren allgemeinen Anmerkungen: ich bin wie alle anderen jetzt auch klüger. Ich suche lediglich einen Ausweg, die Rückkehr zur GKV ist mir ja versperrt.
Viele Grüße
Michael
Beitragserhöhung BBKK 2011
Thomas, Mittwoch, 24.11.2010, 19:27 (vor 5113 Tagen) @ Allegro
Wenn Sie im Standardvertriebsgebiet der BBKK (z.B. Bayern) leben, in dem auch die Sparkassen diese Tarife vertreiben, würde ich einfach einen Termin mit dem dortigen Versicherungsspezialisten ausmachen. Da gibt es in jedem Landkreis einen, der sich wirklich auskennt.
Eine andere Möglichkeit wäre, sich von der Zentrale einen Vertreter benennen zu lassen, wenn Ihnen niemand standardmäßig schon als Betreuer zugeteilt wurde.
Beitragserhöhung BBKK 2011
nur mal so, Mittwoch, 24.11.2010, 20:30 (vor 5113 Tagen) @ Allegro
Hallo Michael,
leider wurde der N2 im Neugeschaft bereits im jahr 2009 um ca. 40% angepasst. Davor war er jedoch 4-5 Jahre stabil. Hier scheint es immer längere Zeit keine Anpassung zu geben und dann kommt der Hammer. Im Neugeschäft würde der N2,Z90 mit KT43/100 und PVN heute bereits 858€ kosten. Bezahlbar im Alter ?? Du hast ja theoretisch noch 20 Berufsjahre.
Generell sollte der Wechsel in den Gesundheit Privat mit Pflege und KT ca. 508 € kein Problem darstellen.(Bestandgeschäft kann nur die BBKK rechnen) Ich würde auf jeden Fall in die 300 SB Variante wechseln. Die Differenz liegt lediglich bei knapp 20€ mtl. 10AG/10 AN. Die Diff. der SB selbst liegt umgerecnnet bei 37,50€
Aber Achtung. Die Tarife sind erst 3-4 Jahre alt und so gut wie nicht angepasst. Es kann durchaus sein dass es dir nächstes Jahr in den neuen Tarifen genauso geht.
Der Tarif sollte von den Leistungen einigermassen vergleichbar zum N2 sein. Teilweise etwas schlechter in Einzelfällen leicht besser. GOÄ geht ebenfalls bis 3,5%, Zahnersatz bis 80%
Den Z90 kannst und musst Du abgeben. Ist im Kompakttarif Gesundheit Privat enthalten.
Zu der Frage AW beihilfe kann ich leider nicht sagen.
Hier einfach BBKK anrufen.
Beitragserhöhung BBKK 2011
Allegro, Mittwoch, 24.11.2010, 22:24 (vor 5113 Tagen) @ nur mal so
Vielen Dank, das hilft mir schon mal weiter!
Viele Grüße
Allegro
Beitragserhöhung BBKK 2011
romkatzi, Mittwoch, 15.12.2010, 18:06 (vor 5092 Tagen) @ Allegro
Hi allegro, mir gings genauso: N/2 zum 1.1.2011 auf 442,20 erhöht, incl. ZEN 480,54.
Versichert seit 1997 hab ich mir ein Angebot zum GesundheitPRIVAT 300 eingeholt (750 brauch ich nicht, der Arbeitgeber zahlt ja die Hälfte des Beitrags, aber nicht die des Selbstbehalts). Kostet jetzt 239,58. (dank der Altersrückstellungen, wird bei Dir also noch etwas drunter sein).
Andere Tarife (ASZ,GesundheitKompakt,CompactPrivat Start/Optimal) fand ich zu teuer bzw. gefallen mir von der Leistung nicht.
Wesentliche Unterschiede zum N/2 sind
kein Kurtagegeld mehr,
höhere Eigenbeteiligung bei Physio und Heilpaktikern,
Hilfsmittelmanagement bei teuren Hilfsmitteln,
Wenns Generika gibt nur 80 statt 100%,
Zahnersatz nur mehr 80% (wenn man brav zur Vorsorge geht), dafür Inlays jetzt unter konservierend,
Psychotherapie etwas anders geregelt,
wenn keine Kosten eingereicht werden, gibts einen Bonus für Normalgewichtige und Nichtraucher.
Ist alles kein Problem für mich, also werd ich wechseln und, trotz weniger Altersrückstellung und wahrscheinlich höheren Anpassungen, wohl auch später immer noch günstiger fahren.
Ach bevor ichs noch vergesse, ich arbeite selbst bei dieser PKV .
Beitragserhöhung BBKK 2011
PeterK, Freitag, 18.11.2011, 16:02 (vor 4754 Tagen) @ romkatzi
Hallo romkatzi
deine Ausführungen sind korrekt, bist Profi. Ich war seit 1985 im N2 mit ZE90. In 2011 war der mtl. Gesamtbeitrag bei 711 € ./. AG-Anteil (Spk).
Bin dann hurtig ab 01.2011 in den GesundheitPRIVAT 300 mit Gesamtbeitrag 406 €(incl. Pflege)./. AG-Anteil. So, und was ist nun passiert: ab 01.2012 steigt der Gesamtbeitrag auf 465 € ./. AG-Anteil.
Hoffentlich tut sich jetzt einige Jahre mal nix. Auch der N2 blieb ja lange Zeit stabil. Man darf natürlich nicht vergessen, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis immer noch wesentlich besser ist als bei der GKV.
Aber letztendlich ist es so, dass bei allen PKVs nix sicher ist, außer: die Leistung - es sei denn es wird etwas gestrichen!
Beitragserhöhung BBKK 2011
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Samstag, 19.11.2011, 10:56 (vor 4753 Tagen) @ PeterK
Man darf natürlich nicht vergessen, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis immer noch wesentlich besser ist als bei der GKV. Aber letztendlich ist es so, dass bei allen PKVs nix sicher ist, außer: der Leistung - es sei denn es wird etwas gestrichen!
Ergänzung: bei der PKV sind die versicherten Leistungen ein Leben lang vertraglich garantiert, da hier das BGB für private Verträge gilt. Im Unterschied zum SGB V der gesetzlichen Krankenkenversicherung, wo fast nach Gutsherrenart der Gesetzgeber einmal versicherte Leistungen rausstreicht, die Zuzahlung erhöht oder die Kostenerstattung gar auf den Steuerzahler und damit auch die rund acht Millionen Privatversicherten abschiebt.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die vielen "Wackelkandidaten" oder bereits ganz erloschenen Bestandteile des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung, der inzwischen schon mehr einem gut gereiften aber löchrigen Schweizer Käse gleicht -> Arznei – und Verbandsmittel, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation, Fahrkosten, Forderung von Verbraucher- und Patientenberatung, Gesundheitsförderung, Gruppenprophylaxe für Zahnerkrankungen, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Hauswirtschaftliche Versorgung, Heilmittel (z.B. Massagen, Bäder, Krankengymnastik) Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl, Krücken) Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, Krankenhausbehandlung, Künstliche Befruchtung, Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Mutterschafts- und Entbindungsgeld, Psychotherapeutische Behandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen, Soziotherapie, Sterbegeld, Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern, Vorsorgekuren, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz ..
Da der GesundheitPrivat 300 der BK einen z.B. 45jährigen Angestellten im Arbeitnehmeranteil nur 216€ kostet, mein Vorschlag einfach mal über eine zusätzliche private Beitragssicherung nach Tarif BEST nachzudenken. Hierfür würde der Arbeitnehmeranteil dann zwar auf 249€ steigen, aber ab Rentenalter der Zahlbeitrag um konkrete 190€ Monat für Monat gesenkt werden. Die Rendite ist hoch, da der Arbeitgeber zur Hälfte mitfinanziert. Oft angesprochene Sorge: im Falle eines Versicherungswechsels oder gar einer Pflichtversicherung werden eingezahlte Gelder auf weiter geführte Zusatztarife übertragen.
Fragen? joachimroehl@web.de
Beitragserhöhung BBKK 2011
RHW, Sonntag, 20.11.2011, 07:05 (vor 4753 Tagen) @ Allegro
Hallo Allegro,
vielleicht ist dieser Artikel interessant:
Bei Problemen bezüglich eines Tarifwechsels kann ggf. auch diese Stelle helfen:
Die Leistungen in der PKV sind im Vertrag inkl. aller Anlagen geregelt. Zwei Klauseln sind hierbei sehr wichtig:
In der PKV werden Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des medizinisch Notwendigen nicht überschreiten. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur von der Schulmedizin anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
Der Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns zeigt, dass es in diesen Bereichen häufiger Streitpunkte gibt. Die PKV darf übrigens auch mehr zahlen, als im Vertrag geregelt ist. Sie kann diese "Großzügigkeit" aber jederzeit einstellen.
Leistungen der GKV müssen wirtschaftlich, notwendig und zweckmäßig sein, sonst darf die GKV diese nicht bezahlen. Die Prüfung erfolgt durch den Arzt vor Behandlungsbeginn. Ich bin also immer vor Behandlungsbeginn informiert, was die Versicherung bezahlt.
Viele GKV-Leistungen sind in vielen PKV-Tarifen gar nicht bzw. nur sehr eingeschränkt enthalten:
- Haushaltshilfe
- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes bis zum 12. Geburtstag
- Hilfsmittel: offener Hilfsmittelkatalog inkl. zukünftiger Erfindungen
- häusliche Krankenpflege
- Hebammenhilfe
- Taxifahrten z.B. bei Dialyse, Chemo-/strahlentherapie, Schwerbehindertenaus (mit Merkmal "aG", "H" oder "Bl")
- Reha/Kuren (z.B. bei Schlaganfall, Krebs, Mutter-Kind-Kur)
- Psychotherapie
- Leistungen bei Alkoholabhängigkeit
- Soziotherapie
Gruß
RHW