Ausschluss der Kündigung durch PKV (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 20.11.2011, 06:38 (vor 4752 Tagen) @ Jürgen

Hallo Hansio,

... und über die Abgrenzung von Fahrlässigkeit und Vorsatz kann man sich vortrefflich streiten. Ggf. wird im Endeffekt ein Richter darüber entscheiden (ggf. in der Berufung oder Revision).

Gruß

RHW


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