nebenberufliche Tätigkeit (Gesetzliche Krankenkassen)

regine koch-bah @, (vor 6758 Tagen)

1. Frage:
Ich bin nebenberuflich tätig und verdiene weniger als
350 Euro im Monat. Muss ich beim Formular "Prüfung der Familienversicherung" das die BEK uns jährlich 1 x schickt, dennoch diese Tätigkeit angeben?

2. Frage:
Ist es richtig, dass man sich für die Monate versichern muss, für die das Honorar die 350 Euro übersteigen, auch wenn - übers Jahr gerechnet - sich eben nicht mtl. 350 Euro ergeben?

Re: nebenberufliche Tätigkeit

Reg, (vor 6757 Tagen) @ regine koch-bah

Hallo,

zu 1. ja, musst du

zu 2. ist schwierig pauschal zu beantworten, wichtig ist zunächst einmal, ob die Tätigkeit tatsächlich nicht hauptberuflich ausgeübt wird. am Einkommen allein kann man das nicht festmachen. such einfach die nächstgelegene Geschäftsstelle auf und nimm den letzten ESt-Bescheid mit.

Gruß

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