nebenberufliche Tätigkeit (Gesetzliche Krankenkassen)

regine koch-bah @, (vor 6758 Tagen)

1. Frage:
Ich bin nebenberuflich tätig und verdiene weniger als
350 Euro im Monat. Muss ich beim Formular "Prüfung der Familienversicherung" das die BEK uns jährlich 1 x schickt, dennoch diese Tätigkeit angeben?

2. Frage:
Ist es richtig, dass man sich für die Monate versichern muss, für die das Honorar die 350 Euro übersteigen, auch wenn - übers Jahr gerechnet - sich eben nicht mtl. 350 Euro ergeben?


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