Ergänzung E 106 Vertrag (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 14.11.2011, 18:08 (vor 4758 Tagen) @ wolkenkind

Hallo wolkenkind,

mit der dt. Versichertenkarte erhält man alle Sachleistungen nach dt. Recht. Die psychotherapeutische Behandlung ist eine besondere Art der ärztlichen Behandlung. Wenn man keine ärztliche Überweisung hat, fallen lediglich die 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal an. Dass eine Versicherung bei einer österr. Kasse besteht, spielt hierbei keine Rolle.

Nach etwa 3 bis 5 probatorischen Sitzungen stellt der Therapeut einen Antrag auf Psychotherapie bei der dt. Krankenkasse. In den meisten Fällen wird dieser Antrag genehmigt.

Das österr. Recht ist hierbei ohne Bedeutung.

Wichtig ist, dass der Therapeut eine Kassenzulassung hat. Sonst wird in der Regel gar nichts erstattet.

Suchhilfe:

KBV-Arztsuche -> über die Landkarte

Gruß

RHW


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum