E 106 Vertrag (Gesetzliche Krankenkassen)
hallo
ich arbeite in Österreich und habe dort auch einen nebenwohnsitz. mein hauptwohnsitz ist in deutschland. nun benötige ich psychische behandlung was in österreich sehr teuer ist und ich pro stunde 60 euro selbst zahlen muss. in deutschland ist diese behandlung kostenlos. jetzt meine frage: muss ich die behandlung in österreich durchführen was enorme kosten für mich sind oder kann ich mir einen therapeuten in deutschland suchen der mich nichts kosten würde?
danke im voraus
ariane
E 106 Vertrag
Hallo,
also, wenn ich den Fall mal umgekehrt betrachte, dann ist das grundsätzlich möglich, muss aber vorher beantragt und genehmigt werden - und wenn du als Erstversicherung die in Österreich
hast, dann sehe ich da schwarz für dich.
Gruss
Czauderna
E 106 Vertrag
Das sehe ich anders als Czauderna!!!
Dein Anspruch richtet sich nach den deutschen Rechtsvorschriften, du bekommst hier also ohne große Schwierigkeiten (wenn Indikation für Psychotherapie passt) eine Kurzzeittherapie mit 25 Sitzungen und zahlst max. 10 EUR Praxisgebühr pro Quartal.
Die österr. KK hat m.E. hier kein Mitspracherecht, da es bei der dt. KK zu beantragen ist.
E 106 Vertrag
Hallo,
bist du dir da wirklich ganz sicher ??
Ich guck mal nächste Woche in die Verträge rein und melde mich da ggf. noch einmal dazu. Wäre ja positiv für den Fragesteller wenn deine Auffassung die Richtige wäre.
Gruss
Czauderna
Ergänzung E 106 Vertrag
also, da du selbst 60 EUR je Stunde tragen sollst, halte ich für völlig überzogen, da die Selbstbeteiligung in Ö 20% beträgt, dann müsste eine Stunde Psycho in Ö 300 EUR kosten ....
Ergänzung E 106 Vertrag
hallo
die stunde kostet 80 euro und 20 euro bekomme ich von der gebietskrankenkasse zurück. wäre nett wenn ihr nochmal nach schauen könnt. denn ich habe angst wenn ich mir einen therapeuten in deutschland suche dass ich den dann vielleicht komplett selbst zahlen müsste. aber erst mal vielen dank für eure antworten und ich wünsche euch ein schönes wochenende
Ergänzung E 106 Vertrag
Hallo Wolkenkind,
wenn man in Österreixch arbeitet, hat bman eine österreichische Krankenkasse.
Wenn man aber in D arbeitet, beauftragt die öster. Krankenkasse die dt. Kasse mit dem E106 Leistungen nach dt. Recht zu erbringen. In der Regel bekommt man von der dt. Krankenkasse eine Versichertenkarte mit einem besonderen Status.
Gruß
RHW
Ergänzung E 106 Vertrag
hallo
ich habe 2 krankenkassenkarten und kann in deutschland so wie in österreich zum arzt gehen. aber ich weiss eben nicht wie es ist wenn ich in österreich hauptversichert bin und mir in deutschland einen therapeuten suche. wie das ist mit den kosten. das ist mein problem
Ergänzung E 106 Vertrag
Hallo wolkenkind,
mit der dt. Versichertenkarte erhält man alle Sachleistungen nach dt. Recht. Die psychotherapeutische Behandlung ist eine besondere Art der ärztlichen Behandlung. Wenn man keine ärztliche Überweisung hat, fallen lediglich die 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal an. Dass eine Versicherung bei einer österr. Kasse besteht, spielt hierbei keine Rolle.
Nach etwa 3 bis 5 probatorischen Sitzungen stellt der Therapeut einen Antrag auf Psychotherapie bei der dt. Krankenkasse. In den meisten Fällen wird dieser Antrag genehmigt.
Das österr. Recht ist hierbei ohne Bedeutung.
Wichtig ist, dass der Therapeut eine Kassenzulassung hat. Sonst wird in der Regel gar nichts erstattet.
Suchhilfe:
KBV-Arztsuche -> über die Landkarte
Gruß
RHW