Frage zu Wahltarifen (Gesetzliche Krankenkassen)
hallo,
ich bin freiwillig gesetzlich versichert und habe den Wahltarif Chance Plus bei der BKK Pfalz. D.h. ich habe die möglichkeit bis zu 600 Euro pro Jahr Rückerstattung zu erhalten oder im Schadensfall bis zu 900 Euro selbst drauf zu bezahlen.
Wenn jetzt meine Frau Beitragsfrei bei mir mitversichert wird steigt lt. telefonischer Auskunft mein Risiko und zur Zuzahlung quasi um 100% aber meine Chance auf die 600 Euro/Jahr fällt damit um 100%. Das kann doch nicht sein das man daran 2 oder gar 3 Jahre gebunden sein kann oder? Gibt es hier vom Gesetzgeber keine Rahmenbedingungen die eingehalten werden müssen? Was ist mit einem außerordentlichem Kündigungsrecht mit der Begründung das sich die Umstände welche zu Vertragsbeginn galten, maßgeblich geändert haben. Wer weis bescheid? sg