Frage zu Wahltarifen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 07.11.2011, 20:45 (vor 4765 Tagen) @ j450892

Hallo,
diese Wahltarife "rechnen" sich für die Kassen nur, wenn
es eine Bindefrist gibt, denn nicht nur der Versicherte allein
soll von solchen Tarifen profitieren, auch die Kasse will das.
Es gibt unterschiedliche Bindungsfristen, kommt auf den Wahltarif an und auf die Tarifbedingungen - das sollte mit der Kasse direkt geklärt werden. Eine außerordentliche Kündigung des Tarif wegen Heirat ist mit persönlich noch nicht untergekommen - wie geschrieben, dass kann nur mit der Kasse selbst geklärt werden.
Gruss
Czauderna


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