KV Beamtenkind (Sonstige Themen)

Ulf, Freitag, 04.11.2011, 21:36 (vor 4767 Tagen)

Hallo Zusammen,
es geht um folgende Problemstellung...

Mann: Angestellter, Verdienst über Versicherungspflichtgrenze, freiwillig gesetzlich versichert
Frau: Beamtin NRW, Verdienst unter Versicherungspflichtgrenze, Beihilfe + PKV

Jetzt kommt Nachwuchs ins Spiel, zu dem sich folgende Fragen stellen:

1.Besteht Wahlrecht zwischen Familienversicherung GKV und Beihilfe + PKV?
2.Kann bei Entscheidung für Beihilfe + PKV später ein Wechsel in die Familienversicherung GKV erfolgen, oder geht das nur direkt bei Geburt und ist die Chance bei Entscheidung für Beihilfe + PKV somit vertan?
3.Kann bei Entscheidung für Familienversicherung GKV eine Anwartschaft bei der PKV (hier DKV, weil Frau dort versichert) abgeschlossen werden, zu der dann jederzeit gewechselt werden könnte (unter Berücksichtigung der Beihilfe)?
4.Können beide Alternativen miteinander kombiniert werden (also auf der einen Seite Beihilfe + PKV und zusätzlich Aufnahme in der Familienversicherung GKV) und es besteht von Mal zu Mal die Wahlmöglichkeit ob Privatbehandlung oder Abrechnung über Sachleistung der GKV? Oder zahlt die Beihilfe nicht, wenn eine Familienversicherung GKV besteht und/oder ist die Versicherung bei der PKV in diesem Fall gar nicht möglich – umgekehrt genauso die Frage ob die GKV nicht zahlt, wenn anderer Leistungsträger vorhanden)?


Zusatzfrage: Besteht für die Frau während der Elternzeit die Rückkehrmöglichkeit in die GKV, da sie in den letzten 5 Jahren mehr als 2 Jahre in der GKV war? Oder wäre das nur direkt nach Ende der Versicherungspflicht gegangen?


Eine neutrale Beantwortung wäre super. :-)

KV Beamtenkind

Czauderna, Samstag, 05.11.2011, 12:11 (vor 4766 Tagen) @ Ulf

Hallo,
solange die Ehefrau unter der Grenze liegt, hat das Kind Anspruch auf kostenlose Familienversicherung beim Vater in der GKV.
Wenn sich die Eltern für das Kind eine PKV-Versicherung wünschen, warum nicht - das hat mit dem Anspruch in der GKV nichts zu tun -
für die GKV einerseits prima, spart sie Geld, andererseits wieder schlecht, denn Familien-versicherte wirken sich auf die "Zuweisungen" aus dem Fonds aus.
In die GKV kann die Mutter nicht zurück, solange sie den Status "Beamtin" hat.
Gruss
Czauderna

KV Beamtenkind

Ulf, Samstag, 05.11.2011, 15:57 (vor 4766 Tagen) @ Czauderna

Dass das für die PKV kein Problem ist, habe ich mir schon gedacht.
Aber wie sieht die Beihilfe in NRW das?

Muss man dann nicht im jedem medizinischen Fall ein Schreiben der GKV das diese keine Leistungen erbracht hat?

Kann die Beihilfe dann nicht trotzdem Kürzungen aufgrund 'fiktiver Leistungen' durch die GKV vornehmen?

Muss man das Kind in die Familienversicherung aufnehmen, wenn dies gesetzlich möglich ist, oder kann man auf eine Meldung an die GKV des Vaters verzichten (aus Sicht der Beihilfe NRW)?

KV Beamtenkind

Czauderna, Samstag, 05.11.2011, 16:15 (vor 4766 Tagen) @ Ulf

Hallo,
ich bin Krankenkassenmitarbeiter, habe also vom Beihilferecht keine Ahnung - ich weiß nur dass es bei uns in Hessen mit der Beihilfe etwas anders läuft als in den übrigen Bundesländern.
Da müsste dir ein anderer Experte helfen.
Gruss
Czauderna

KV Beamtenkind

RHW, Sonntag, 06.11.2011, 11:13 (vor 4765 Tagen) @ Czauderna

Hallo Ulf,

vielleicht hilft dieser Link zu einem passenden Forum bei Fragen zur Beihilfe:

http://www.beamtentalk.de/beihilfe-reisekosten-etc-f4.html

Gruß

RHW

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