Arbeitsaufnahme mit 59 Jahren. Keine GKV möglich (Krankenkassenrecht)

Austernfischer52 @, Montag, 31.10.2011, 17:24 (vor 4773 Tagen)

Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen.

Ich (weibl. 59 Jahre) habe eine Teilzeitstelle als Angestellte im öffentl. Dienst (Land Nds.) angeboten bekommen.
Da ich seit mehr als 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert war (Mini-Jobs) und über 55 J. bin, ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.
Seit 1974 bin ich bei meinem Mann (Beamter) in der KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) als Ehefrau mitversichert. Die KVB gewährt ihren Versicherten Leistungen, die der Art nach der Leistung der Krankenhilfe in der GKV entsprechen, jedoch kein Kranken- und Mutterschaftsgeld. Eine eigene PKV-Vollversicherung kommt aus Kostengründen nicht in Frage.
Fragen: Muss mein neuer Arbeitgeber meinen jetzigen Versicherungsstatus akzeptieren?
Kann ich mich für die Zahlung des Krankengeldes mit einer Krankengeldversicherung absichern?
Oder ist für mich eine Rückkehr ins Berufsleben, ohne Abschluss einer „Privaten Krankenversicherung“, nicht möglich?

Danke schon mal im Vorraus!


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