Abzocke mit HUK Zahntarif Z 100 (Private Krankenversicherungen)

Abgezockter, Freitag, 28.10.2011, 11:38 (vor 4779 Tagen)

Mit dem "Komforttarif Z 1oo" der HUK scheint es immer mehr Probleme zu geben. Die HUK versucht zunehmend Zahnbehandlungen als Zahnersatz zu 80% abzurechen statt 100%

Muss z.B. eine Wurzelbehandlung vorgenommen werden und dafür eine Krone entfernt werden, so versucht die HUK seit einiger Zeit, die gesamte Behandlung als Zahnersatz mit nur 80% abzurechen, obwohl der Grund für den Eingriff eindeutig akute Entzündungen etc. sind und führt deshalb auc knallhart Prozesse.

Machen andere PKV das auch so?

Abzocke mit HUK Zahntarif Z 100

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 28.10.2011, 16:16 (vor 4779 Tagen) @ Abgezockter

Die Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherung gelten auch für die huk uneingeschränkt, die Tarifbedingungen des Z100 sehen eine Erstattung von 100% für Zahnbehandlung bei 80% für Zahnersatz (Prothesen, Brücken, Kronen, Inlays und auch Implantate) vor. Gerade bei teueren Implantierungen wäre jeder Kassenversicherte froh über anderthalbtausend Euro Erstattung der huk, wo die GKV sogar bei bester Bonussituation gerade mal 550€ rausrückt. Eine Wurzelbehandlung dagegen ist bei den Kassen sogar anfrage- und genehmigungspflichtig! Ist eben alles relativ, wer als 30jähriger für 229€ bei huk komplett vollversichert ist, darf nie vergessen, daß jede GKV da schon einen Mindesbeitrag von 330€ und bei guter Geschäftssituation des Jungselbständigen sogar weit über sechshundert Euro monatlich aufruft.

Richtig ist aber auch, daß die Privaten seit etwa acht bis zehn Jahren vor allem im Zahnbereich sehr schwerhörig geworden sind, wenn ein preiswert Versicherter auf Kulanz pocht. Der privatzahnärztliche Verband hat hier sogar schon eine "Goldene Zitrone" vergeben, denn einige Versicherer halten sich äußerst konsequent an Tarif- und Musterbedingungen oder man fährt gar eine Strategie, die man eher von der GKV kennt: bei zehn Ablehnungen oder Kürzungen finden sich statistisch acht Versicherte mit einem murrenden "typisch Versicherungen" ab, zwei klagen, einer kommt freudestrahlend durch und die Leistungsabteilung klatscht in die Hände, denn es gelang die Kostenqote nachhaltig und wirksam zu senken ..

Gerade aus diesem Grunde empfiehlt sich auch eher die Wahl von Tarifen mit festen Selbstbeteiligungen und der Markt hat sich auch hier deutlich gewandelt sowohl in den Angeboten, als auch der Nachfrage. Vollkasko+billig geht auch mit huk leider nicht, wobei billig, die universa würde einen 30jährigen Mitteldeutschen 203€ kosten, die hallesche bundesweit 228€ und dies sogar ohne feste Zuzahlung.

Fragen? joachimroehl@web.de

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Abgezockter, Samstag, 29.10.2011, 13:17 (vor 4778 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

warum schreiben Sie so etwas?

Der Zahntarif Z 100 ist der teuerste Komforttarif der HUK und kein Billigtarif!
Eine Wurzelbahandlung ist natürlich automatisch in den Versicherungstarifen enthalten. Diese Bahandlung jedoch als Zanhersatz mit 80% anzurechnen, nur weil eine Krone dafür entfernt werden muss ist eine Frechheit.

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Geiz-Ist-Nicht-Geil, Samstag, 29.10.2011, 13:46 (vor 4778 Tagen) @ Abgezockter

Hallo,

Der Zahntarif Z 100 ist der teuerste Komforttarif der HUK und kein Billigtarif!

Der Komfort-Dacia ist nunmal auch kein Daimler...

Eine Wurzelbahandlung ist natürlich automatisch in den Versicherungstarifen enthalten. Diese Bahandlung jedoch als Zanhersatz mit 80% anzurechnen, nur weil eine Krone dafür entfernt werden muss ist eine Frechheit.

Haben Sie die Bedingungen ihres Tarifs überhaupt gelesen?

Evtl. weniger Erstattung wegen Summenbegrenzung in den ersten Jahren? Evtl. weniger Erstattung wg. keine HKP vorgelegt?

Alternativ: Beschwerde an Vorstand, Ombudsmann, Rechtsanwalt.


Gruss, Geiz-Ist-Nicht-Geil

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 29.10.2011, 13:58 (vor 4778 Tagen) @ Abgezockter
bearbeitet von Joachim Röhl, Samstag, 29.10.2011, 14:52

@Abgezockter oder sich Abzockenlassender?

Huk rangiert am Versicherungsmarkt im Billigsektor, denn die von Ihnen versicherten Leistungen bekommt man bei axa, central, lkh, mannheimer, lvm u.v.a. auch für weit über fünfhundert Euro. Das ist ein klarer Fall von Unterfinanzierung und die nun jährlich folgenden Beitragserhöhungen in 01/2008, 01/2009, 03/2010 und zuletzt 03/2011 bestätigen den akuten Handlungsbedarf.

Was den Z100 im konkreten Vergleich betrifft, da bietet der Markt schon seit Jahrzehnten Zahntarife ohne Zahnstaffel, ohne eine Kappung auf den 3,5fachen Satz der zahnärztlichen Gebührenordnung, da werden Inlays und Kronen nicht zu mickrigen Sätzen als Zahnersatz erstattet und vor Behandlungsbeginn wird kein schriftlicher Heil-und Kostenplann eingefordert.

Fazit: huk ist preiswert und somit eher dürftig bei der Leistung. Der Tarifbeschreibung im allgemeinen und Ihrer persönlichen Unzufriedenheit im konkreten kann dies 1:1 entnommen werden. Huk muss sich aber irgendwie rechnen und so wird wie beschrieben geknausert, nur nach Tarif erstattet, erweiterte Gutachten eingefordert usw. sind Sie aber nicht der einzigste mir bekannte Fall bei der Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands (huk)

...

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GKVler, Samstag, 29.10.2011, 15:53 (vor 4778 Tagen) @ Joachim Röhl

Eine Wurzelbehandlung dagegen ist bei den Kassen sogar anfrage- und genehmigungspflichtig!

seit wann das? ich habe noch nie eine derartige Anfrage erhalten oder gar eine Genehmigung erteilt. aber vielleicht sollte nach Meinung von Joachim Röhl sogar ein Besuch beim Zahnarzt vorher mit der Kasse abgesprochen werden......

wer als 30jähriger für 229€ bei huk komplett vollversichert ist, darf nie vergessen, daß jede GKV da schon einen Mindesbeitrag von 330€ und bei guter Geschäftssituation des Jungselbständigen sogar weit über sechshundert Euro monatlich aufruft.

was bezahlt denn der Selbständige als 40jähriger mit 3 Kleinkindern und einer Ehefrau, die sich nur der Kindererziehung widmet?

und was als 50jähriger mit 3 Kindern im Teenager-Alter?

Gruß
GKVler

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Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 29.10.2011, 17:09 (vor 4778 Tagen) @ GKVler
bearbeitet von Joachim Röhl, Samstag, 29.10.2011, 18:07

Ist denn bei den kleinen Betriebskrankenkassen kein Geld für Schulungen mehr da ..

.. die Kassenzahnärztliche Vereinigung, z.B. die Niedersachsens, informiert ausführlich hier unter welchen eng gesetzen Rahmenbedingungen ein Kassenversicherter überhaupt eine Wurzelbehandlung bezahlt bekommt. Andernfalls heißt´s selber zahlen, wie z.B. auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns darstellt. Ganz umfangreich zu den Festzuschüssen alles auf 440 Seiten -> hier.

Die GKV selbst versteckt sich hinter ihrem SGB V § 12 Abs. 1 SGB V, wo man nachlesen kann: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten ..“

Traurig aber wahr, am zahnärztlichen Versorgungsgrad kann man inzwischen auch in der Bundesrepublik den versicherungstechnischen Status erkennen. Ein breites Lächeln fällt schwer, wenn die GKV nur bis zum Zahn 5 Oberkiefer bzw. 4 Unterkiefer eine ästhetisch ansprechende Keramikverblendung bezahlt oder ein fehlender Frontzahn statt mit einem Titanimplantat durch eine "herausnehmbare Brückenankerkonstruktion" versorgt werden muß .. Corega Tabs mit Bioformel läßt Abend für Abend grüßen. Was bleibt? Regelmäßige Vorsorge und ein dick gefülltes Portemonaie, damit man auch in Zukunft noch kräftig zubeißen kann. Aber da mach ich mir bei unserer GKVlerin noch keine Sorgen ..

Nun zu Deinen Fallbeispielen: ein vierzigjähriger Selbständiger zahlt in der privaten Krankenversicherung z.B. 177€ bei hanse-merkur, 225€ axa oder 247€ der halleschen. Hausfrau und großer Kindersegen sind kassenversichert, wenn sein Gewinn, also sein steuerliches Nettoeinkommen unter 50.000€ liegen, was achtzig Prozent der Selbständigen hierzulande erreichen. Liegt er drüber wie Ackermann und co. hat er in aller Regel genug Geld alle privat zu versichern. Für den 50jährigen Spätzünder gilt das Gleiche, nur sollte er bis zum 55.Geburtstag die Entscheidung treffen zurück in die GKV über ein Angestelltenverhältnis zu wechseln oder genug Rückstelllungen für seine PKV aufgebaut zu haben, um im Alter kommende Beitragssteigerungen problemlos zu bezahlen und vom medizinschen Fortschritt nicht abgehängt zu werden. Weißt ja, wie man sich bettet so schläft man in der PKV und für alle Kassencleveren gibts Zusatzversicherungen und private Kostenerstattung ohne Ende.

Jetzt mal `ne Frage von mir, welche Private Krankenversicherung ist eigentlich Dein Kooperationspartner?

Fragen? joachimroehl@web.de

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GKVler, Sonntag, 30.10.2011, 15:19 (vor 4777 Tagen) @ Joachim Röhl

Ist denn bei den kleinen Betriebskrankenkassen kein Geld für Schulungen mehr da ..

ich finde die Spekulationen zu meinem Arbeitgeber immer wieder amüsant....:-)

die Kassenzahnärztliche Vereinigung, z.B. die Niedersachsens, informiert ausführlich hier unter welchen eng gesetzen Rahmenbedingungen ein Kassenversicherter überhaupt eine Wurzelbehandlung bezahlt bekommt.

vielleicht kann man's so zusammenfassen: wenn medizinisch notwendig, wird die Behandlung ohne jegliche Probleme (und auch ohne Einzel-Genehmigung der Kasse) bezahlt. Wenn's die Wurzelbehandlung nicht notwendig ist, dann eben nicht. Ich kann mir übrigens nicht vorstellen, dass sich jemand einer Wurzelbehandlung unterzieht, wenn sie nicht notwendig ist. Es gibt ja wirklich angenehmere Dinge, die man mit seinem Geld anfangen kann.....

ein vierzigjähriger Selbständiger zahlt in der privaten Krankenversicherung z.B. 177€ bei hanse-merkur, 225€ axa oder 247€ der halleschen. Hausfrau und großer Kindersegen sind kassenversichert

gute Idee, in der GKV zu bleiben. Aber warum nicht die gesamte Familie. Dann würde man nochmals Geld sparen.....du weißt doch bestimmmt, dass in der Konstellation auch für die Beitragsberechnung der Ehefrau das Einkommen des Ehemann maßgeblich ist???? Also bleibt die ganze Familie in der GKV, spart dabei Geld und ist rundum gut versichert.

Für den 50jährigen Spätzünder gilt das Gleiche, nur sollte er bis zum 55.Geburtstag die Entscheidung treffen zurück in die GKV über ein Angestelltenverhältnis zu wechseln ok - dann lass mich mal zusammenfassen: der 50jährige soll sich dafür entscheiden, sein Lebenswerk, das Unternehmen das er aufgebaut hat, zu verkaufen oder aufzugeben, damit er wieder in die GKV reinkommt?

oder genug Rückstelllungen für seine PKV aufgebaut zu haben, um im Alter kommende Beitragssteigerungen problemlos zu bezahlen

wieviel genau ist denn "genug"? und was passiert, wenn die Altersrückstellungen falsch angelegt wurden z. B. in Zertifikaten der Brüder Lehmann oder in griechichen Staatsanleihen? wer haftet für den Ausfall - PKV oder Versicherter? ich geh mal davon aus, so oder so der Versicherte, nicht wahr?

Jetzt mal `ne Frage von mir, welche Private Krankenversicherung ist eigentlich Dein Kooperationspartner?

ich persönlich habe keinerlei Kooperation mit einer privaten Krankenversicherung.

und vom medizinschen Fortschritt nicht abgehängt zu werden.

is es nicht so, dass bei den PKVen der Stand des Vertrages gilt? was man besonders gut bei den geschlossenen Hilfsmittelkatalogen erkennen kann?

Weißt ja, wie man sich bettet so schläft man

was das beste Argument für die GKV und gegen die PKV ist

in der PKV und für alle Kassencleveren gibts Zusatzversicherungen und private Kostenerstattung ohne Ende.

die Frage ist immer nur, zu welchem Preis.......ich habe erst kürzlich einen Test mit dem Ergebnis gelesen, dass ein regelmäßiges Ansparen für den Verbraucher durchaus günstiger sein kann als eine Zusatzversicherung (sehen wir mal von Auslandsreisekrankenversicherungen ab), da die Zusatzversicherngen häufig mehr versprechen als sie am Ende halten.

Gruß
GKVler

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Czauderna, Sonntag, 30.10.2011, 16:07 (vor 4777 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
na ja, das ist ja nun wohl sehr vereinfacht dargestellt und hat wenig mit der Praxis zu tun, von wegen das die genannte Behandlung
genehmigungspflichtig wäre - genau so, wie es der GKV`ler geschrieben hat, werden auch bei uns nahezu all diese Behandlungen
ohne Gutachten und vorherige Genehmigung abgewickelt.
Auch die versicherungstechnische Konstellation funktioniert nur dann wenn es sich bei einem PKV-Versicherten um einen Beamten
oder einen Selbständigen handelt, deren Einkommen eher im unteren Bereich anzusiedeln ist - Ansonsten werden nämlich bei Ehefrau und drei Kindern auf jeden Fall monatlich mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung fällig als bei einer GKV-Versicherung des Hauptversicherten. Ich schreibe immer gerne am Schluss die Frage, warum es denn immer wieder, entweder von Familien bzw. von älteren Versicherten zum Wunsche kommt wieder in die GKV. zu wechseln und
es nicht selten passiert, dass dann auf den Staat geschimpft wird, weil ein Wechsel nicht oder nicht mehr möglich ist.
Gruss
Czauderna

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RHW, Sonntag, 06.11.2011, 11:38 (vor 4770 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

in der GKV gilt für die Notwendigkeit der Behandlung nach § 12 SGB V.

In der PKV gilt § 5 Absatz 2 der PKV-Musterbedingungen:

(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

Musterbedingungen

Wann dieser Passus greift, erfährt man meist erst, wenn die Behandlung erfolgt ist und man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Manche lieben nicht nur zu Weihnachten Überraschungen. :-)

Auf der Seite des PKV-Ombudsmann kann man im Tätigkeitsbericht nachlesen, in welchen Fällen dieser Passus anwandt wird.

Ombudsmann

Gruß

RHW

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oleg, Sonntag, 13.11.2011, 13:21 (vor 4763 Tagen) @ RHW

Daran glaubst aber auch nur du RHW.
Wenn Du mal wie ich auf Kasse mit chronischen Beschwerden auf Kassenkarte zum Arzt kommst, kannst Du lange warten, lieber hier und da etwas bezahlen, aber nicht abgeschoben werden.
Ist meine Meinung.

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Czauderna, Sonntag, 13.11.2011, 19:09 (vor 4763 Tagen) @ oleg

Hallo, deine Meinung in Ehren und ich glaube dir deine Erfahrungen
aufs Wort, nur dann hast du den falschen Arzt, nicht die falsche Versicherung.
Gruss
Czauderna

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RHW, Sonntag, 13.11.2011, 21:29 (vor 4762 Tagen) @ oleg

Hallo Oleg,

ja, es kann passieren, dass man als GKV-Versicherter beim Arzt das Gefühl hat abgeschoben zu werden. Dann kann ich aber immer noch frei entscheiden, diese (besondere) Behandlung privat zu zahlen.

Wenn ich als PKV-BVersicherter das Gefühl habe abgeschoben zu werden (indem die Versicherung sich auf das "Maß des Notwendigen" nach den Versicherungsbedingungen beruft), habe ich aber keine Wahlmöglichkeit mehr: die Kosten sind bereits entstanden. Ich habe dann nur die Wahlmöglichkeit, mich beim Arzt oder bei der Versicherung zu beschweren. In den meisten Fällen nutzt es aber nicht. Die Berichte des Ombudsmanns zeigen, dass es keine Einzelfälle sind.

Gruß

RHW

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Oleg, Mittwoch, 16.11.2011, 15:53 (vor 4760 Tagen) @ RHW

Quatsch, mein Bruder ist privat versichert und holt sich Kostenvoranschlaege und nur wenn die Kasse nickt, gehts zum Zahnarzt oder sonst unters Messer.

In Notfaellen duerfen die Aerzte auch nur im Rahmen der Gebuehrenordnung abrechnen, also auch kein problem. Dumme Privatpatienten gibt es natuerlich immer, aber wie gesagt so laeuft es bei meinem Bruder seit einigen Jahren.

Ich selbst bin Student und mit AOK noch zufrieden, weil billig!!! aber wenn ich fertig bin mit Studieum werde ich wohl auch eine Private nehmen, denn nur auf billig geht auch beim Arzt nicht auf ewig. Vielleicht bekomme ich aber eine Private auch besser im Ausland, wenn alles wie geplant mit Bachelor und Master laeuft.

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Czauderna, Mittwoch, 16.11.2011, 18:59 (vor 4760 Tagen) @ Oleg

Hallo,
"Ich selbst bin Student und mit AOK noch zufrieden, weil billig!!! aber wenn ich fertig bin mit Studieum werde ich wohl auch eine Private nehmen, denn nur auf billig geht auch beim Arzt nicht auf ewig. Vielleicht bekomme ich aber eine Private auch besser im Ausland, wenn alles wie geplant mit Bachelor und Master laeuft."

Dann viel Glück dazu !!!

Gruss
Czauderna

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RHW, Mittwoch, 16.11.2011, 21:11 (vor 4759 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die PKV-Versicherten, die sich an den Ombudsmann gewandt haben, haben auch zunächst gedacht, dass die PKV eine gute Lösung sei.

Beschwerden von PKV-Versicherten

Entscheidend sind immer die Erfahrungen von GKV- und PKV-versicherten Personen im Rentenalter (auch Frührentnern). Dann entstehen die hohen Kosten.

PKV-Irrtümer

GKV-PKV-Vergleich

Gruß

RHW

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Oleg, Donnerstag, 17.11.2011, 13:30 (vor 4759 Tagen) @ RHW

RHW, du spulst leider immer wieder die gleiche Leier ab, diese Links habe ich schon mehrfach von Dir eingestellt lesen muessen.

Klar, sind viele Private uebefordert und sollten besser in der Kasse mit Chipkarte bleiben. Aber wenn man sich ein bischen auskennt und hier und da einliest, faehrt man als Privater weitaus besser, weil man zahlt nicht fuer den ganzen Berg Arbeitsloser und Rrentner mit.

Und wenn es spaeter zu teuer wird und man hat zu wenig Geld, dann eben einfach zurueck in die Kasse. Dann hat man aber mit seiner Lebensplanung auch noch ganz andere Probleme die sicher schwerer wiegen als Kasse oder Privatkasse. Und meines Wissens geht das noch bis ueber fuenfzig, aber klaer mich bitte auf.

Wer wenig Geld hat, ist meiner Erfahrung nach in Deutschland mit Kasse scheinbar besser gestellt, solange er gesund ist. Aber wir werden alle aelter und brauchen eines Tages die Aerzte. Da werde ich nicht am falschen Ende sparen. Aber sicher habe ich da als kuenftiger Akademiker einen anderen Blickwinkel, den zuerst komme ich mit meiner Gesundheit und dann die anderen.

Tut mir leid, aber so ist das Leben. Wers anders will ist vielleicht ein Traeumer oder soll sich mal ansehen, wie das lauft in Nachbarlaendern. Keine Englaender kommt auf die Idee nach beinem Zahnarzt zu fragen und hier in der Ukraine gibt es ohne Barzahlung fast nichts. Deutschland ist da (noch) auf einem hohen Niveau und bei meinen Aufenthalten habe ich so einiges erlebt.

Abzocke mit HUK Zahntarif Z 100

Czauderna, Donnerstag, 17.11.2011, 15:42 (vor 4759 Tagen) @ Oleg

Hallo,
warum komme ich bei solchen Beiträgen ins Grübeln und mache mir Gedanken über das Thema "Arroganz"-"Grossmäuligkeit" und "Überheblichkeit" - ich weiß es einfach nicht.
Gruss
Czauderna

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Oleg, Freitag, 18.11.2011, 11:37 (vor 4758 Tagen) @ Czauderna

"Schlag den Spiegel nicht, wenn Dir das gesicht nicht gefaellt" sagt ein altes russisches sprichwort. Da ich niemanden verletzen moechte, ueberlasse ich nun anderen die Diskussion.

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