Selbstständigkeit im Nebenerwerb bei voller Erwerbsminderung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 28.10.2011, 13:32 (vor 4775 Tagen) @ chuk

Hallo, solange man krankenversicherungspflichtiges Mitglied ist zählen Kapitalerträge als auch Mieteinnahmen nicht zum beitragspflichtigen Einkommen.
Gruss
Czauderna


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum