Beratung Wechsel in PKV wegen Verbeamtung (Öffnungsklausel) (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
nun werde ich tatsächlich nächste Woche verbeamtet (trotz chronischer Vorerkrankung habe ich ein positives amtsärztliches Votum)und nach einem längeren Thread zur Frage WARUM ÜBERHAUPT PKV (http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=45072) bin ich nun in die Phase WELCHE PKV eingetreten.
Lohnt sich hier das Honorar des unabhängigen Versicherungsberaters (siehe BVVB)? Bin hier nicht wirklich schlau geworden, wer gut ist bzw. passen würde, insb. beim Thema Vorerkrankungen/ Öffnungsklausel.
Habt ihr evtl. Tipps zu guten Maklern in diesem Themengebiet?
Herzlichen Dank
Ponchik
Beratung Wechsel in PKV wegen Verbeamtung (Öffnungsklausel)
Lieber Ponchik, da werden Sie nicht auf viele freudige Gesichter stossen, denn Aufnahme per "Öffnungsaktion" ist einkommensloses Arbeiten mit enorm hoher Beratungshaftung und dies macht man in der Regel nur für langjährige gute Kunden oder innerhalb des engsten Freundes- und Familienkreises .. hoffe Sie verstehen meine Offenheit und Empfehlung direkt in eine der nächsten Geschäftststellen der 16 dies anbietenden Versicherer*** zu gehen und dort die Aufnahme innerhalb der Sechsmonatfrist mit maximal 30% versicherungsmedizinischem Zuschlag bewerkstelligen zu lassen.
*** allianz,conti,barmenia,dbv,bayrische beamten,debeka, central, deutscher ring, dkv,inter,gothaer,lkh,hallesche, münchner verein, huk oder pax
Beratung Wechsel in PKV wegen Verbeamtung (Öffnungsklausel)
Hallo,
vor einem Wechsel in die PKV sind drei Punkte besonders wichtig:
1) mögliche Veränderungen im Laufe des Lebens: Frühpensionierung, erneute Heirat/nicht berufstätiger Ehegatte, Stiefkinder, Sabbatjahr, unbezahlter Urlaub (z.B. wegen Pfleghe von Angehörigen)
2) In der PKV gilt § 5 Absatz 2 der PKV-Musterbedingungen:
(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
Musterbedingungen
Wann dieser Passus greift, erfährt man meist erst, wenn die Behandlung erfolgt ist und man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Leistungserbringer ist aber dennoch zu bezahlen.
Auch § $ Absatz 6 der Musterbedingungen können sehr wichtig sein.
Auf der Seite des PKV-Ombudsmann kann man im Tätigkeitsbericht nachlesen, in welchen Fällen diese Passagen angewandt werden.
Ombudsmann
Gruß
RHW