Keine Krankenversicherung, früher selbstständig, jetzt ALGII (Krankenkassenrecht)

LenaMirabell, Freitag, 21.10.2011, 21:45 (vor 4783 Tagen)
bearbeitet von LenaMirabell, Freitag, 21.10.2011, 22:33

Hallo. Ich hoffe, mir können ein paar erfahrene Leute helfen. Zu unserer Geschichte: Mein Lebensgefährte war normaler Angestellter und über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Ab 2005 war er selbstständig. Von da an war er privat krankenversichert bis 2007 (weiß es nicht mehr genau. Die Versicherung hat ihn wegen Beitragsrückstände gekündigt. Im Juli 2009 hat er aus gesundheitlichen Gründen sein Gewerbe aufgegeben und bezieht nun ALG II. Dort musste er zum psychologischem Dienst und wurde im Moment als nicht vermittelbar eingestuft. Die ARGE möchte natürlich, dass er sich versichert, damit er in Behandlung kommt, um der Staatskasse nicht all zu lang zur Last zu fallen. Unabhängig davon wollen wir auch, dass er versichert wird, da ich kurz davor stehe, mein Studium abbrechen zu müssen. Der Alltag mit 3 Kindern und seiner Krankheitsgeschichte ist ohne mich kaum zu bewältigen. Er brauch Hilfe.

Nun die Erläuterungen meiner Versuche seit einer gefühlten Ewigkeit:

Die ARGE meinte, er müsse in eine gesetzliche Krankenkasse, da er Leistungen bezieht. Also habe ich bei 2 GKV angefragt. Beide meinten, er müsse sich wieder privat versichern, weil er vor dem Leistungsbezug selbstständig war. Und zwar müsse ihn seine "alte" private Krankenversicherung zum Basistarif nehmen. Wenn er in die gesetzliche wolle, dann müsste er mindestens 1 Monat über 400€ angestellt sein. (Bitte nicht diesen Vorschlag machen. Das ist nicht möglich, wenn er nicht mal in sein eigenes Gewerbe gehen konnte...)

Also haben wir einen Antrag bei der alten PKV gestellt. Von diesem kam keine Reaktion. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass er eine formlose Erklärung abgeben sollte, in der er bestätigt, sich unbedingt versichern zu wollen. Diese wollte mein Lebensgefährte nicht schreiben, da wir ja garnicht wussten, was für "Beitragsrückstände" aufgrund der Nichtversicherung seit der Versicherungspflicht auf uns zukommen. Und er hatte Angst, dass durch eine Erklärung sozusagen seine Unterschrift unter einem Vertrag stehen würde, dessen Konditionen er noch garnicht kennt.

Ein Unternehmensberater hat uns dann durch ein zufälliges Gespräch an einem Imbiss darauf hingewiesen, dass ihn jede private Versicherung im Basistarif nehmen müsste, aber seine alte Versicherung nicht. Deshalb könnte es uns passieren, dass diese demzufolge Unsummen aus Rückständen verlangen würde oder ihn gar ablehnt.

Also habe ich ein anderes privates Versicherungsunternehmen aufgesucht, einen Antrag gestellt und gestern eine Ablehnung erhalten. Sie berufen sich auf den § 5 (1) Nr. 2a und § 5 (5a) des SGB V. Da er Bezieher von ALG II ist, nicht selbstständig und vorher unversichert war, unterliegt er der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Sollte er wider Erwarten doch ein Zugangsrecht haben, soll er sich, analog dem Empfehlungen des Verbandes der privaten Krankenkassen, an das Unternehmen wenden, bei dem er letzmalig versichert war.

Ich verstehe den §5 allerdings schon so, dass er in die private muss. Natürlich sind wir einer gesetzlichen nicht abgeneigt. Aber wir sind ja nicht bei "Wünsch dir was".

Wo gehört er hin? Gegen wen muss ich im Notfall in den Krieg ziehen? Dass ihn keiner freiwillig will ist mir ja nun so langsam bewusst geworden.

Wenn er rückwirkende Beiträge zahlen muss, werden dann auch rückwirkende Arztrechnungen von dem Versicherungsunternehmen übernommen, die mein Lebensgefährte zur Zeit der Nichtversicherung selber getragen hat?

Wer kann helfen? Wer kennt sich aus? Gern auch mit Gesetzen zur Untermauerung. Ich bin echt am Ende, weiß so langsam garnichts mehr und verliere den Überblick.

Und noch eine andere Frage: Ich als Studentin bin in der gesetzlichen zum Studententarif versichert. Wie wäre die Lage, wenn wir einfach heiraten würden? (So stellt man sich das zwar nicht vor, wenn man seinen Kindern mal von der Hochzeit erzählt, aber wenn es helfen würde... )


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