Krankenversicherung nach Studiumsende (Gesetzliche Krankenkassen)

Kalle, Sonntag, 09.10.2011, 19:22 (vor 4795 Tagen)

Hi

Vielleicht kann mir irgendjemand helfen.

Ich hab mich während meines Studiums von der gesetzlichen KV befreien lassen. Studiumsende war der 30.09.11. Seit dem 05.10.11 hab ich jetzt wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job und bin von der PKV in die GKV gewechselt. Was passiert denn wenn ich den Job jetzt wieder verliere bzw gekündigt werde nach nur kurzer Zeit (Ist nämlich nur Zeitarbeit um schnell aus der PKV zu kommen). Habe mal gelesen, dass man mind. 1 Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben muss um in der GKV zu bleiben. Bedeutet das denn, dass ich wieder zur (teuren) PKV wechseln müsste wenn ich keinen sozialversicherungspflichtigen Job mehr hätte. Wäre dann ja arbeitslos und ohne Bezüge. Oder gibt es da eine Möglichkeit in der GKV zu bleiben?

Danke im voraus

Krankenversicherung nach Studiumsende

Czauderna, Sonntag, 09.10.2011, 19:52 (vor 4795 Tagen) @ Kalle

Hallo,
nein, die 12 Monate Vorversicherungszeit als Versicherungspflichtiger müssen es schon sein um in der GKV zu bleiben. Da greift nämlich nicht der §5 Abs. 13 SGB V. -
da ist die PKV wieder zuständig.
Gruss
Czauderna

Krankenversicherung nach Studiumsende

x-perte @, Mittwoch, 09.11.2011, 19:56 (vor 4764 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die Antwort verwirrt mich schon ein wenig. Warum sollte §5 Abs.1 Nr. 13 SGB V nicht greifen?

Krankenversicherung nach Studiumsende

Czauderna, Mittwoch, 09.11.2011, 20:13 (vor 4764 Tagen) @ x-perte

Hallo,
weil das im Gesetz so vorgesehen ist - wenn es nämlich anders wäre, dann wäre der Wechsel von der PKV in die GKV ziemlich einfach - einen Monat versicherungspflichtig und dann weiterhin GKV-versichert - das geht eben nicht.
Wenn die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, muss der Betreffende wieder zurück in die PKV und dort ggf. in den Basis-Tarif.
Gruss
Czauderna

Krankenversicherung nach Studiumsende

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 10.11.2011, 08:42 (vor 4764 Tagen) @ Czauderna

Unter §5 Punkt (9) SGB V findet sich die Rechtsquelle und die besagt unter anderem, daß bis zu einem Jahr die vorherige PKV zu alten Konditionen wieder aufnehmen muß. Der Basistarif ist hier nicht das Ziel, denn der ist gedacht für Betrüger vor allem nach §19 VVG , hartnäckige Beitragsschuldner und hochriskante Risiken ohne anderweitigen Versicherungsschutz.

Fragen? joachimroehl@web.de

Krankenversicherung nach Studiumsende

x-perte @, Donnerstag, 10.11.2011, 20:02 (vor 4763 Tagen) @ Joachim Röhl

Guten Tag Herr Röhl,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sicher gibt der Absatz 9 Anlass zu Ihrer, m.E. nicht ganz korrekten Aussage.

Jedoch kann nach Beendigung des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ( auch weniger als 12 Monate) eine gesetzliche Versicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V begründet werden.

Der zwangsläufige Rückgang in die PKV ist somit nicht notwendig.

Alle Voraussetzungen sind gegeben.

Im Zweifelsfall helfe ich gern weiter.

;-)

Krankenversicherung nach Studiumsende

Czauderna, Donnerstag, 10.11.2011, 20:10 (vor 4763 Tagen) @ x-perte

Hallo,
ja, dann tun Sie es mal - ich lerne nämlich gerne dazu -
wo ist die Rechtsgrundlage dafür - machen Sie mal ein Beispiel -
damit wir alle das nachvollziehen können - ich bin sicher -
zig tausende PKV-Versicherte werden es Ihnen danken, dass sie ihnen einen einfachen Weg in die GKV weisen werden.
Gruss
Czauderna

Krankenversicherung nach Studiumsende

x-perte @, Donnerstag, 10.11.2011, 21:13 (vor 4763 Tagen) @ Czauderna

Ihr Problem kann ich an der Stelle absolut nicht nachvollziehen. Der Fragesteller ist regulär aus der PKV ausgeschieden aufgrund des Eintritt eines Versicherungspflichtatbestandes durch Aufnahme einer Beschäftigung.

Soweit so gut, denke ich mal.

Mit Ende der Beschäftigung endet grundsätzlich erstmal die Versicherungspflicht.

Dann kann doch problemlos der § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greifen. Dieser fordert doch lediglich, dass man zuletzt GKV war und keine andere Absicherung im Krankheitsfall hat. Eine Mindestversicherungszeit ist hier nicht erforderlich.

An der Stelle ist die Sachlage m.E. mehr als eindeutig.

Ihre Bedenken hinsichtlich einer PKV-Flucht ist an dieser Stelle völlig fehl am Platze.

Oder habe ich hier einen schwerwiegenden Denkfehler?

Krankenversicherung nach Studiumsende

Czauderna, Freitag, 11.11.2011, 11:08 (vor 4763 Tagen) @ x-perte

Hallo, ob der schwerwiegend ist,das ist eine andere Frage, jedenfalls hat der Kollege Röhl schon die Gesetzesgrundlage genannt
Im § 5 Abs. 13 (Anmerkung Punkt 9) ist erläutert dass § 13 nicht greift wenn die Vorversicherungszeit nicht erfüllt wurde und vorher eine PKV-Mitgliedschaft bestanden hat. Das heißt, der Betreffende kann eben nicht nach (beispielsweise) 3monatiger
Pflichtversicherung sich anschließend in der GKV weiter versichern
sondern muss in die PKV zurück. Erst wenn er die Vorversicherungszeit (12 Monate Pflichtversicherung) erfüllt hat, dann geht das mit der Weiterversicherung. Der § 13. greift in den Fällen, die bisher nicht krankenversichert waren und zuletzt in einer GKV-Kasse versichert waren - es gibt da noch spezielle Fallkonstellationen, aber das wäre dann ein anderes Thema.
So wird seht oft über den Begriff "unmittelbar" im Zusammenhang von PKV und GKV-Versicherung gestritten.
Also, es gibt dann wohl doch grundsätzlich keinen, rechtlich fundierten Weg um
so möglichst kurzfristig von der PKV in die GKV zu wechseln.
Die 12 Monate müssen schon sein.
Gruss
Czauderna

Krankenversicherung nach Studiumsende

x-perte @, Freitag, 11.11.2011, 17:50 (vor 4762 Tagen) @ Czauderna

Leider muss ich wieder an dieser Stelle sagen, Sie irren hier gewaltlich.

Lassen Sie uns mal den von Ihnen genannten § analysieren

(9) Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande
oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden.

Also es tut mir nun leid, Ihnen mitzuteilen, dass der Absatz 9 keine Versicherung nach 5/1/13 ausschließt sondern lediglich die PKV unter bestimmten Bedingung verpflichtet, den Versicherten wieder aufzunehmen.

Glauben Sie mir dies ruhig. Eine Weiterversicherung für den Fragesteller ist zu 100% in der GKV möglich. Meine jahrelange Erfahrung im GKV-Versicherungsbereich kann dies nur unterstreichen.

Krankenversicherung nach Studiumsende

Czauderna, Freitag, 11.11.2011, 19:23 (vor 4762 Tagen) @ x-perte

Hallo,
einigen wir uns darauf, dass ich mich nächste Woche nochmals
innerhalb unseres Hauses und mit dem VDEK. kurzschließe und da mal Ihren Beitrag besprechen werde - ich lerne wie gesagt, gerne dazu, auch nach 43 Jahren Tätigkeit bei einer Krankenkasse.

Ach ja, was ich noch erwähnen wollte - der Fragesteller hat nicht seine PKV-Versicherung wegen der Beschäftigungsaufnahme aufgegeben,
wenn ich es richtig gelesen habe, war er vom 01.10. - 4.10.
nicht krankenversichert - und genau dieser Sachverhalt könnte in diesem Einzelfall tatsächlich dazu führen, dass doch § 13 zum Zuge kommt - denn er war nicht unmittelbar vor Eintritt der Versicherungspflicht in der PKV versichert und deshalb gilt seine letzte Kassenart und das war dann tatsächlich die GKV.
Das alles ändert aber nichts an unserer Diskussion.
Gruss
Czauderna

Krankenversicherung nach Studiumsende

x-perte @, Freitag, 11.11.2011, 19:39 (vor 4762 Tagen) @ Czauderna

So ist es. Da bin ich mal gespannt.

Für die Zeit vor der Beschäftigung (1.-4.10.) ist definitiv keine GKV möglich, aber nach Ende der Beschäftigung (egal wie lange) ist es immer möglich.

Man darf auf weiteres gespannt sein....

Krankenversicherung nach Studiumsende

Sindy mit S, Samstag, 12.11.2011, 11:16 (vor 4762 Tagen) @ x-perte

also Xperte liegt hier falsch, die Personen die unter Abs. 9 genannt sind haben einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nämlich den in ihrer letzten PKV (wie es im Abs. 9 ja extra verbindlich geregelt wurde) und damit kann keine Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 13 entstehen.

Krankenversicherung nach Studiumsende

x-perte @, Sonntag, 13.11.2011, 13:15 (vor 4761 Tagen) @ Sindy mit S

Liebe Sindy mit S,

an der Stelle musste ich Ihren Beitrag 2 mal lesen.

Natürlich kann es sein, dass ich den Absatz völlig falsch verstehe, aber in dem ist lediglich die Möglichkeit genannt, wie jemand wieder zurück in die PKV kann bzw. wann die PKV wieder jemanden aufnehmen muss. Eine Verpflichtung des Versicherten wieder in die PKV zu gehen, ist dort definitiv nicht aufgeführt.

Ergo, nach Ende der Beschäftigung ist 5/1/13 möglich.

Freundliche Grüße

Krankenversicherung nach Studiumsende

Sindy mit S, Sonntag, 13.11.2011, 19:00 (vor 4760 Tagen) @ x-perte

aber in dem (Anm. $ 5 Abs.9 )ist lediglich die Möglichkeit genannt, wie jemand wieder zurück in die PKV kann bzw. wann die PKV wieder jemanden aufnehmen muss.

naja und damit erklären sie es doch gerade selbst :-D ... ER KANN WIEDER IN DIE ALTE PKV (anders gesagt ER HAT DORT IN DER PKV ANSPRUCH auf Absicherung im Krankheitsfall) und damit kann § 5 Abs. 1 Nr. 13 nicht greifen, da ein Anspruch bei der PKV besteht.

Krankenversicherung nach Studiumsende

x-perte @, Montag, 14.11.2011, 10:19 (vor 4760 Tagen) @ Sindy mit S

nee nee, hier räumt man lediglich eine Möglichkeit ein, aber keine Pflicht

Krankenversicherung nach Studiumsende

Sindy mit S, Montag, 14.11.2011, 10:40 (vor 4760 Tagen) @ x-perte

nee nee, hier räumt man lediglich eine Möglichkeit ein, aber keine Pflicht

*kopfschüttel

eine Möglichkeit haben, heißt hier Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall HABEN und damit greift § 5 1 13 nicht da der nur greift für Leute die KEINEN anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall HABEN ... und er hat diesen Anspruch in der PKV

Krankenversicherung nach Studiumsende

x-perte @, Montag, 14.11.2011, 21:27 (vor 4759 Tagen) @ Sindy mit S

Das Kopfschütteln wird bei dieser Fehlintepretation Ihrerseits bei mir nur größer.

Der Versicherte hat eine Wahl wieder in PKV zurückzugehen und diese ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, diesen wieder aufzunehmen.

Er hat quasi die Wahl und nicht die Pflicht. Allein die Möglichkeit in die PKV zu gehen, ist noch keine anderweitige Absicherung. Denn lt. Ihrer Auslegung würde der 5/1/13 nie greifen, weil jeder die Möglichkeit hat in die PKV zu gehen.

Also nonsens.

An dieser Stelle ziehe ich mich aus dieser Diskussion zurück.

Fakt ist, der Fragesteller kann dann weiter in der GKV bleiben.

Krankenversicherung nach Studiumsende

Sindy mit S, Dienstag, 15.11.2011, 11:48 (vor 4759 Tagen) @ x-perte

naja so haben wir beide halt unterschiedliche Auffassungen!

Vielleicht äußert sich hier noch hr. Czauderna, der wollte ja im hause der DAK noch nachforschen.

Krankenversicherung nach Studiumsende

Gast123, Dienstag, 15.11.2011, 13:33 (vor 4759 Tagen) @ Sindy mit S

Vielleicht äußert sich hier noch hr. Czauderna, der wollte ja im hause der DAK noch nachforschen.

Entweder er hat es vergessen oder keine Zeit wg. Fusionsstress:-D

Krankenversicherung nach Studiumsende

Czauderna, Dienstag, 15.11.2011, 14:41 (vor 4759 Tagen) @ Gast123

Hallo,
nein, vergessen hat er es nicht, aber da ich nur in meiner Freizeit (Pausen) schreibe, passt das nicht immer sofort.
Also, soweit ich es recherchiert habe und auch von Kollegen
anderer Kasse bestätigt bekommen habe gibt es da verschiedene
Auslegungen (man sieht, das ich mich winde wie ein Aal).
Am Besten verdeutlicht es ein Beispiel - unser Fragesteller geht nicht in die PKV zurück, macht einfach nix - nach 12 Monaten erlischt die Möglichkeit wieder in die PKV zu gehen und
er wird nach Abs. 13 in der letzten GKV , das allerdings rückwirkend, versichert.
So gesehen haetten hier beide Seiten recht. Mehr habe ich dazu leider nicht rausfinden können - scheint also grundsätzlich eine
Frage der Auslegung und der Entscheidung vor Ort der einzelnen Kasse zu sein.
Gruss
Czauderna

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