Ü30 Student, Beiträge seit 2008 zurückzahlen (Gesetzliche Krankenkassen)

Bolimore, Samstag, 01.10.2011, 13:15 (vor 4804 Tagen)
bearbeitet von Bolimore, Samstag, 01.10.2011, 13:50

Hi,

ich bin seit einem Monat wieder bei meinen Eltern eingezogen. Ich war seit Mitte 2008 in Griechenland bei meinen Großeltern, um ihnen mit dem Bauernhof und der Feldarbeit zu helfen. Da ich hier keine Perspektive sah, war das wenigstens was nützliches. Versichert war ich dort nicht. Denn ich habe dort nur mit etwas Taschengeld von meinen Großeltern gelebt.

Nun bin ich seit einem Monat hier und studiere ab dem 01-10-2011.

Zuvor war ich hier als letztes bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich wohne wieder bei den Eltern und habe kein Gehalt. Ich will auch kein ALG2. Ich lebe sparsam und nutze meine Zeit zum lernen.

Nun habe ich bei meiner alten Krankenversicherung einen Antrag auf Krankenversicherung gestellt.

Nun erfahre ich dass ich bei Ihnen bis mitte 2008 alle Beiträge zurück zahlen muss. Angeblich muss ich wieder bei Ihnen versichert sein. Ich soll ein Schreiben ausfüllen. "Anzeige zur Pflichtversischerung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr.12 SGB XI

Fragen

1. Bin ich nun Pflichtversichert? Was das nicht das falsche Schreiben? Ich bin doch über 30 und nur Student. Bin ich da nicht freiwillig versichert?
2. Nun habe ich den Antrag wohl zu voreilig gestellt. Kann ich auch Angebote von andere Gesetzlichen Krankenversicherungen einholen. Vielleicht nehmen die das nicht so genau. Bin ich durch den Antrag nun gebunden oder ist er noch in schwebe? Bin ich nun vertraglich schon was eingegangen. Oder kann ich noch mit einer andern Krankenkasse einen andern Vertrag eingehen?
3. Habe ich die Möglichkeit mich Privat Kranken zu versichern? Auch da erhoffe ich mir dass die meinen Auslandsaufenthalt anerkennen.
4. Brauchen die gesetzlichen und auch die privaten Krankenversicherungen einen Nachweis dass ich dort versichert war? Oder reicht es wenn ich das schriftlich bestätige dass ich in Griechenland versichert war?
5. Wie gesagt ich habe hier kein Gehalt, ich kann die monatlichen Kosten nicht tragen. Ich dachte das kostet ca. 80€ für Studenten. Nun sagen die mir die erkennen meinen 2. Bildungsweg nichts an. Ich dachte weil das mein Erststudium ist, dass dies der 2. Bidlungsweg ist.
6. Ich habe gehört
1. dass die Hanse Merkur keine Rückzahlung fordert wenn man im Ausland war. Stimmt das?
2. dass die TKK sehr kulant ist und da habe ich auch gedacht, ob ich da bessere Chancen habe


Hat einer eine Idee, wie ich nun die Beiträge nicht zahlen muss. Ich werde die nächsten Jahre studieren. Ich habe kein Interesse daran Schulden abzubezahlen. Bis jetzt hatte ich auch keine.

Das ist verrückt, nun ohne verschulden über 6000€ Schulden zu haben.

Übrigens bin ich griechischer Staatsbürger. Ist das unwichtig?

Ü30 Student, Beiträge seit 2008 zurückzahlen

Czauderna, Samstag, 01.10.2011, 13:51 (vor 4804 Tagen) @ Bolimore

Hallo,
da du über 30 Jahre alt bist, kannst du nicht mehr als Student pflichtversichert werden. Da hast du nur zwei Möglichkeiten, entweder zu deiner alten Kasse, wobei, wenn du dort nachweisen kannst, dass du deinen Erstwohnsitz von 2008 bis zum Tage deiner
Wiedereinreise nach Deutschland in Griechenland hattest, dann müsstest du erst ab diesem Tag wieder Beiträge entrichten.
Alternativ bleibt dir nur eine GKV-Kasse übrig.
Eine andere GKV-Kasse als deine alte Kasse darf dich nicht aufnehmen weil du eben nicht pflichtversichert bist obwohl du verpflichtet bist dich zu versichern, dies ist ein großer Unterschied.
Gruß
Czauderna

Ü30 Student, Beiträge seit 2008 zurückzahlen

Bolimore, Samstag, 01.10.2011, 14:18 (vor 4804 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für deine Antwort.

Mein Fall ist aber schwierig. Ich hatte keinen festen Wohnsitz in Griechenland.

Ich bin einfach hingefahren. Ich hatte ja einen griechischen Perso.

Damit bin ich einfach in Griechenland geblieben. Und nun bin ich wieder hier. Ich weiß nicht ob mich meine Großeltern angemeldet haben.

Ich habe auch keine Post bekommen. Deutsche Post ging ja hier weiter. Die ging an meine Eltern. Aber es gab ja nichts wichtiges außer Werbung im Briefkasten.

Ich stelle mir das so vor.

Da ich griechischer Staatsbürger bin, sage ich der Versicherung hier dass ich in Griechenland versichert war.

Ich glaube damit müsst ich aus der Sache raus sein oder.

Die Frage ist nun. Wann muss ich die Beiträge nicht in Deutschlnd nachzahlen?

- Kein deutscher Staatsbürger
- Versichert in Griechenland

Nun ich bin mit dem Auto mit Bekannten her und wieder zurück gefahren.

Ich habe nicht einmal ein Flugticket.

Hast du einen Tipp wie ich aus dem Problem herauskomme?

Wäre ein Angestelltenverhältnis auch eine Option? So kann ich mir bei einer anderen GKV anmelden.

Nun habe ich aber einen Antrag bei der alten Versicherung geschickt. Und die will von mir nun mehr wissen.

Ich denke die wird nicht locker lassen oder? Ich muss es schaffen dass meine alte Krankenkasse auf die Nachzahlung verzichtet?

Übrigens hast du dich glaube ich vertippt. Was ist die 2. Alternative? Meinst du PKV?

Wenn ja. Nun weiß die alte GKV dass ich die ggf. Nachzahlen muss.

Kann ich mich trotzdem von denen Losreißen und bei einer Privaten Versicherung versuchen versichert zu werden?

Wird mich dann meine alte GKV in Ruhe lassen? Oder muss ich nachweisen dass ich die Nachzahlung entrichtet habe?

Die PKV hat auch einen ermäßigten Tarif für mich bis 34. Das ist nicht mehr lange hin. Was heißt das genau? Mit welchem Geburtstag wird das dann wieder teurer? mit dem 34sten oder dem 35sten?

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Czauderna, Samstag, 01.10.2011, 18:27 (vor 4804 Tagen) @ Bolimore

Hallo,
ja vertippt - es musste PKV heißen.
Nun, deine alte Kasse weiß jetzt zwar dass du wieder in Deutschland bist, aber Sie kann die trotzdem zu nichts zwingen solange du keine entsprechende Erklärung unterschreibst -
erkundige dich bei der PKV, wenn die dich nimmt, ziehe deinen Antrag bei der GKV zurück, ansonsten gibt es keine andere Lösung, d.h. eine hätte ich evtl. noch - Versuche parallel zum Studienbeginn eine Beschäftigung von mindestens 401,00 € mtl. zu bekommen dann tritt nämlich Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Du kannst dann deine GKV-Kasse frei wählen.
Stelle dann einen Antrag als Pflichtversicherter bei einer (natürlich anderen) GKV-Kasse - auf dem Aufnahmeantrag wirst du
)meines Wissens nach gilt das bei allen Kassen so) dort nur gefragt, ob du in den letzten 18 Monaten bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert warst - diese Frage kannst du wahrheitsgemäß mit "nein" beantworten. Damit ist für deine neue Kasse die Sache erledigt und sie wird dich aufnehmen, denn du
bist dann krankenversicherungspflichtig.
Gruss
Czauderna
PS: Kann es sein dass dur deinen Fall in einem anderen Forum unter anderem Pseudonym auch geschildert hast ??

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Bolimore, Samstag, 01.10.2011, 19:43 (vor 4804 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank.

Ich bin sehr erfreut eine so kompetente Person zu treffen.

Nun mal etwas langsam ;)

Also sehr gefreut habe ich mich dass du mir gesagt hast dass die alte Kasse mich zurzeit zu nichts zwingen kann.

Was genau heißt dass denn nun. Wie ich schon gesagt habe, habe ich ja schon einen Antrag gestellt und nun muss ich dieses Formular ausfüllen und zurückschicken. Außerdem habe ich dazu ein Anschreiben gelegt. Indem ich geschildert habe wie meine Situation war. Also auch unterschrieben.

Hier ein Link mit der Antwort der Kasse. Das Anschreiben ist das letzte Bild.
Dazu auch das Forumlar dass ich ausfüllen soll http://imageshack.us/g/577/01102011190355.png/

Ist das egal was ich geschrieben habe und dass ich einen Antrag ausgefüllt und eingeschickt habe?

Ist nur eine Erklärung dass was mir zum Verhängnis werden könnte? Aber was ist eine Erklärung? Vielleicht ist ihnen mein Anschreiben genug "Erklärung".

Ich meine wie werde ich die am schlauste wieder los?

Soll ich die ignorieren? Oder wird es dann schlimmer?

Oder sollte ich ihnen schreibnen, dass ich mich in der Krankenkasse vertan habe und meine letzte Kasse eine andere war.

Dazu muss ich doch sicher auch nicht den Namen nennen und nicht ob es eine PKV oder GKV war.

Oder ist es von Nutzen wenn ich schreibe dass meine Alte Kasse eine PKV war und ich nun dort weiter mache?

Wird mich meine Kasse dann in Ruhe lassen? Oder sind die in der Pflicht, mich auszuquetschen indem meine neue Kasse ihnen bestätigen muss dass sie alles übernommen haben.

Die Erklärung von der du sprichst, ist dass das Schreiben das die mir zum ausfüllen geschickt haben? Also das was ich dir per Bild zur Verfügung gestellt habe?

ps
ich werde das so machen wie du sagst. Wenn ich durch deine Tipps endlich die alte Kasse los geworden bin. Werde ich so schnell wie möglich einen Job suchen.

Aber die Arbeitgeber machen das immer mit der Krankenversicherung.

Die fragen glaube ich immer was die alte Kasse war. Oder können die zwei verschiedene Methoden ausfüllen. Neue Kasse oder alte Kasse. Jeweils die Kasse die ich wünsche.

Das sieht doch blöd aus, wenn ich einer neuen Firma sage, "weiß ich nicht". Oder "will die nicht nennen".

Oder bekomme ich anschließend ein Schreiben nach Hause, und indem Schreiben ist ein Kasten für das Kreuz "letzte 18 Monate nicht GKV versichert"?

Was heißt dass denn dann? Habe ich dann einige Monate Wartezeit wie bei der Privatversicherung? Wäre mir egal, aber würde mich interessieren.

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Czauderna, Sonntag, 02.10.2011, 14:43 (vor 4803 Tagen) @ Bolimore

Hallo,
du sollst nicht lügen - das steht schon in der Bibel.
Also, wenn du die Formulare nicht zurückschickst dann kann die
Kasse keine Prüfung vornehmen und demzufolge auch keine Mitgliedschaft herstellen - ich denke nicht dass die Kasse darauf versessen ist, rückwirkend zu einem Mitglied zu kommen welches (wahrscheinlich) kein Geld hat um die Rückstände zu begleichen -
klar, wenn das Formelle stimmt (also Antrag und Erklärung), dann muss sie das tun, ansonsten aber nicht - zwangsweise geht da nichts - das ist meine Meinung.
Gruss
Czauderna

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Bolimore, Sonntag, 02.10.2011, 15:00 (vor 4803 Tagen) @ Czauderna

Danke dann werde ich die ignorieren.

Sag mal wo ist dieses Kästchen von dem du gesprochen hast.

Wird mir ein Schreiben von der neuen GKV zubgeschickt und dort kreuze ich das an?

Oder geht das schon beim Arbeitgeber los?

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Czauderna, Sonntag, 02.10.2011, 17:22 (vor 4803 Tagen) @ Bolimore

Hallo,
du suchst dir eine Krankenkasse aus, am besten gehst du persönlich hin oder übers Internet - dort bekommst du einen Aufnahmeantrag, den du entsprechend ausfüllen und unterschreiben musst - dort wirst du auch diese Frage nach deiner Vorversicherungszeit finden, die in etwas so oder so ähnlich lauten : "Waren Sie innerhalb der letzten 18 Monate selbst gesetzlich versichert oder Familien versichert - wenn ja wo und ggf. über wen " - Diese Frage beantwortest du wahrheitsgemäß mit "nein". Da kann allenfalls eine
mündliche Nachfrage erfolgen die du wiederum wahrheitsgemäß mit
"Ich war im Ausland" beantworten kannst.
Gruss
Czauderna

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Bolimore, Sonntag, 02.10.2011, 17:26 (vor 4803 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für deine Hilfestellung!

Wenn ich aber sage ich war im Ausland, fragen die dann nicht ob ich da versichert war und wollen auch eine Bestätigung?#

Was mache ich dann?

Dann können die ja nach der alten Kasse fragen um zu prüfen ob eine lückenloser versicherungsverlauf war.

Oder warum interessiert es eine neue Kasse nicht wo ich vor 18 Monate versichert war?

Also wenn die meinen Antrag ohne nachfragen akzeptieren ist das ja super. Wenn die dann fragen wo war ich versichert, sage ich Ausland.

Aber brauchen die keinen Nachweis?

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Czauderna, Sonntag, 02.10.2011, 18:20 (vor 4803 Tagen) @ Bolimore

Hallo,
man muss sich nur einmal die Rechtslage dazu anschauen.
Mit Aufnahme der kranken versicherungspflichtigen Tätigkeit muss
zwingend auch eine Krankenversicherung, sprich Krankenkassenanmeldung erfolgen. Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Kasse benennt darf dieser sogar eine aussuchen.
Was macht nun die gewählte Kasse wenn sie einen Aufnahmeantrag erhält bzw.. eine Anmeldung durch einen Arbeitgeber ??.
Sie muss sich vergewissern dass in den letzten 18 Monaten keine Mitgliedschaft bzw. ein Versicherungsverhältnis bei einer anderen GKV-Kasse bestand - wenn dies nämlich der Fall wäre, dürfte sie die Mitgliedschaft nur dann herstellen wenn der Versicherte eine
Kündigungsbestätigung der letzten Kasse vorlegen würde, ansonsten müsste sie ihn an die alte Kasse verweisen. Diese 18 Monate umfasst die sog. Bindefrist (ein Zeitspanne, in der man bei Wahl einer Krankenkasse an diese in der Mitgliedschaft gebunden ist.)
Wenn nun für diese letzten 18 Monate keine Angaben gemacht werden
bzw. derjenige erklärt nicht versichert gewesen zu sein wegen Auslandsaufenthaltes, dann zählt für die gewählte Krankenkasse
nur eines - die Pflicht zur Aufnahme und - hurra, ein neues Mitglied !!!. Die Zeiten davor interessieren diese Kasse nicht mehr - warum auch ??
Gruss
Czauderna

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Bolimore, Sonntag, 02.10.2011, 18:49 (vor 4803 Tagen) @ Czauderna

Hey super erklärt. Nun kann ich deine Gedanken auch nachvollziehen.

Nochmal danke!

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Kassenspezi, Dienstag, 04.10.2011, 09:24 (vor 4801 Tagen) @ Czauderna

Wenn nun für diese letzten 18 Monate keine Angaben gemacht werden
bzw. derjenige erklärt nicht versichert gewesen zu sein wegen Auslandsaufenthaltes, dann zählt für die gewählte Krankenkasse
nur eines - die Pflicht zur Aufnahme und - hurra, ein neues Mitglied !!!. Die Zeiten davor interessieren diese Kasse nicht mehr - warum auch ??


Tse tse tse, Czauderna, das liest sich im RSA-Prüfhandbuch des SpiBu aber ganz anders. Und das interessiert dann neben euren Innenrevisoren ganz bestimmt auch die Prüfer des BVA.

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Bolimore, Dienstag, 04.10.2011, 11:52 (vor 4801 Tagen) @ Kassenspezi

Alles super Czauderna.

Ich bin die Kasse los. Ich habe mit der Kasser gesprochen und die haben gesagt, die kümmert sich nicht mehr um mich. Was ich denen gesagt habe, muss ich hier nicht breit treten. Die lesen vielleicht mit. Aber du hast mich inspiriert. Da du mir die Hintergründe verständlich erklärt hast.

Nun kann ich mich z.B. bei folgendem Makler für 80€ Privatversichern und kann anschließend diese neue PKV als letzte Kasse angeben, sobald ich wieder pflichtversichert sein sollte.

[Link entfernt: Bitte keine Werbung]

Super. Vielen lieben Dank.

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Czauderna, Dienstag, 04.10.2011, 18:32 (vor 4801 Tagen) @ Kassenspezi

Hallo Kassenspezi,

so, tut es das ??
Kennst du die Aufnahmeanträge der Krankenkassen ?
Wird da explizit nachgefragt bzw. gefordert zu erklären
wie und wo man genau seit dem 01.04.2007 versichert war und wird da nachgefragt, wenn man keine Angaben macht oder die Frage nach den letzten 18 Monaten wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet, wo man zuletzt, vor dem 01.04.2007 versichert war ??
Mit Sicherheit nicht. Mit welcher Begründung will die Kasse
die Pflichtversicherung zum Beschäftigungsbeginn ablehnen ?
Schreib mir das auf und schreib auch gleich dazu wo und bei wem in einem solchen Fall die Pflichtversicherung durchgeführt werden muss. Ich lerne immer und gerne dazu, auch für die Praxis.
Gruss
Czauderna
PS: Die Antwort des Fragestellers bestätigt wohl meine Ausführungen

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Bolimore, Dienstag, 04.10.2011, 18:52 (vor 4801 Tagen) @ Bolimore

Also ich kann das nun nachvollziehen:

Unter folgendem Link ist ein Antrag so wie du ihn beschrieben hast. Da wird nur gefragt ob man die letzten 18 Moante GKV versichert war.

bkk-wf.de/downloads


Mein Kasse hatte aber so eine Frage nicht. Die wollten wissen ob ich selbst versichert, familienversichert oder privat versichert war. Darunter ist ein Feld "bei welcher PKV oder GKV" man war. Man soll auch die Kündigungsbestätigung beifügen.

Ich würde sagen, man sucht sich am Besten eine Kasse aus, welche die günstigsten Fragen hat ;)

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Catweasel, Sonntag, 09.10.2011, 13:01 (vor 4796 Tagen) @ Bolimore

Hallo,

kaempfe im Moment an aehnlicher Front. Bin Anfang Juli nach 3 Jahren Leben und Arbeiten aus Portugal zurueckgekommen, weil meine Mutter(86) sich die Schulter gebrochen hatte. Ich hab es schon 1000 mal bereut! Auch von mir will die Krankenkasse Nachforderungen. War bis jetzt kerngesund, aber durch den Stress habe ich zu hohen Blutdruck und liege jetzt sogar mit einer undefineirbaren Krankheit danieder. Dank der Gesundheitskasse AOK. Ich war von 2006- 2009 ueber die ARGE bei Ihnen versichert. Danach in Portugal ueber die Seguranca Social, wobei man als Selbstaendige dort 1 Jahr kostenlos gefuehrt wird.Als ich haette bezahlen muessen, bekam ich zeitgleich Rente. Da die Krankenversicherung 3 Monate automatisch abgezogen wurde, machte ich mir keine Gedanken. Nach 3 Monaten bekam ich einen Brief von der AOK, dass sie mich nicht nehmen wuerden, weil ich in der 2. Haelfte meines Berufslebens nicht 9/10 der Zeit in einer GKV gewesen waere. Keiner registriert, dass ich die ersten 35 Jahre meiner Berufstaetigkeit brav in verschiedene Krankenversicherungen eingezahlt habe.Ein Einspruch meinerseits blieb erfolglos.

Inzwischen haben sie kapiert, dass sie mich nehmen muessen. Hab meinen Fall bei einer politischen Veranstaltung vorgetragen und ploetzlich hat sich der Chef selber darum gekuemmert.

Aber jetzt zu Ihrem Problem. Ich kann Ihnen nur raten. Gehen Sie sofort! zur ARGE -ueberwinden Sie Ihren Stolz. Machen Sie sich zum Sozialfall, dann bleibt die Kasse auf den Kosten sitzen und sie sind automatisch Krankenversichert. Ich weiss nicht, wann Sie den Vertrag unterschrieben haben, innerhalb von 14 Tagen koenn Sie da noch raus. Ansonsten, wenn Sie gern in die TK moechten, bei der ich auch viele Jahre und immer zufriedern war, haben Sie dann die Moeglichkeit nach 18 Monaten zu kuendigen.

Es ehrt Sie, dass Sie ein sparsamer Mensch sind und niemandem zur Last fallen wollen, aber das ist in diesem Staat nur von Schaden. Dieser Staat will es nicht anders, dass man ihn als Sozialstaat zur Rechenschaft zieht, man ist dumm genug, wenn man aus dem System eigenverantwortlich ausschert. Es wird einem nicht gedankt. Trotzdem bin ich dankbar, dass es noch Menschen wie Sie gibt. Aber sie sehen, wir sind Beide betrogen. Sie als Grieche und ich als Deutsche. Ich hatte in der Zeit in Portugal, eine Auslandsreisekrankenversicherung und eine Unfallversicherung. Heilpraktiker und Zahnarzt habe ich Cash bezahlt, war also niemals irgenjemandes Risiko und trotzdem muessen wir aus "Solidaritaetsgruenden" all die Menschen mittragen, die sich gar keinen Kopf um ihre Gesundheit machen.

Ich wuensche Ihnen alles Gute und springen sie ueber Ihren Schatten, gehen Sie zur ARGE. 1. steht es Ihnen zu und 2. gibt es in diesem Land schon lange keine echte Gerechtigkeit mehr.

Liebe Gruesse

Julia

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Catweasel, Sonntag, 09.10.2011, 13:34 (vor 4796 Tagen) @ Czauderna

Liebe Czauderna,
ich weiss nicht, woher Sie Ihr Wissen haben, Fakt ist, dass es die PKV sehr wohl interessiert, wo man die vergangene Zeit der Nichtversicherung gelebt hat. So habe ich bei der AOK wochenlang Beweise angeschleppt. Anmeldung des Wohnortes, Schreiben vom FA, Seg. Soc. Arbeitgeber, wann was verdient etc. und trotzdem! soll ich bis Mai 2010 rueckwirkend bezahlen !!! Die AOK hat zu einem Zeitpunkt, als ich noch in der Antragstellung war und nicht mal wusste, ob sie mich ueberhaupt nehmen, der Rentenkasse bereits gemeldet, dass ich bereits seit Mai 2010 bei ihnen Mitglied sei und bekam darauf einen Brief von der Rentenkasse, dass ich ungerechtfertigt Leistungen von ihnen bezogen haette (man hatte mir naemlich,nachdem die AOK mich nicht wollte,meine Rente brutto ausgezahlt) und diese in 4 Monatsraten a 350 Euro zurueckzuzahlen haette und das bei einer Rente von 715 Euro. Ich bin dabei mich mit einem Anwalt zu wehren. Die Frage, die sich stellt,ist, ob es ein gemeinsames Europaeisches Krankenrecht gibt. Wenn nicht, sehe ich naemlich nicht ein, dass wir fuer die Zeit, in der wir im Ausland waren, nachbezahlen muessen. Ausserdem habe ich im SGB gefunden, dass man angeblich nur 12 Monate Geld rueckwaerts verlangen darf. Den Tip habe ich auch Freunden gegeben, die laengere Zeit in Marokko gelebt haben und 13.000 Euro nachbezahlen sollen !

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Czauderna, Sonntag, 09.10.2011, 18:13 (vor 4796 Tagen) @ Catweasel

Hallo,
nur der Ordnung halber - die AOK ist keine PKV.

Wer sich im europäischen Ausland aufgehalten hat und im jeweiligen Sozialversicherungssystem des Landes versichert war, dies seiner (bisherigen) deutschen Krankenkasse nachweisen kann, der muss nicht nachzahlen.

Auch wenn er wegen seines Auslandsaufenthaltes den Erstwohnsitz nach außerhalb von Deutschland verlegt hat, dies nachweisen kann, wird er keine Nachzahlung an eine deutsche Krankenkasse leisten müssen.

Grundsätzlich können Beiträge bis zu vier Jahren nach gefordert werden, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sogar bis zu 30 Jahren.

Wenn jemand krankenversicherungspflichtig wird (das hat nicht mit der Pflicht zur Krankenversicherung zu tun), dann muss er mit dem Eintritt dieser Krankenversicherungspflicht grundsätzlich Mitglied einer GKV-Kasse werden.

Die GKV-Kasse prüft zu Beginn grundsätzlich die letzten 18 Monate - lag in diesem Zeitraum eine eigene Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung in einer deutschen GKV-Kasse vor, dann benötigt die GKV-Kasse eine Kündigungsbestätigung der Vorgängerkasse bzw. eine Rückbestätigung der Familienversicherung, können die Dokumente nicht vorgelegt werden, dann ist eine Verweisung an die Vorgängerkasse vorzunehmen.

Werden über die 18 Monate keine Erklärungen nach befragen seitens des Versicherten abgegeben oder wird wahrheitsgemäß erklärt dass keinerlei Versicherung bestanden hat, dann muss die
gewählte Kasse die Mitgliedschaft auch zum Beginn der Krankenversicherungspflicht herstellen - eine Abweisung darf nicht erfolgen.

Ich bin seit 43 Jahren bei einer GKV-Kasse beschäftigt.

Gruss
Czauderna

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