KOSTENERSTATTUNG HEILPRAKTIKER (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 25.09.2011, 11:59 (vor 4810 Tagen) @ turbine

Hallo,
ja, das wird sicher so kommen, denn eine Kostenerstattung für Heilpraktiker-Rechnungen durch die GKV-Kasse s e l b s t ist aufgrund BSG-Rechtsprechung nicht möglich. Das kann in der Praxis eigentlich nur dann vorkommen, wenn ein Vertragsarzt auch gleichzeitig als Heilpraktiker tätig ist und der Versicherte das Kostenerstgattungsverfahren gewählt hat. Ich selbst kenne aus meiner Umgebung zwei Ärzte, die auch so arbeiten und abrechnen.
Gruss
Czauderna


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