Rückforderung von Hilfsmitteln (Gesetzliche Krankenkassen)

Steffen, Freitag, 23.09.2011, 08:42 (vor 4812 Tagen)

Hallo,
folgender Sachverhalt ist gegeben:
Ein noch nicht volljähriger Jugendliche hat von seiner Krankenkasse (GKV) ein Hilfsmittel erhalten, welches bei Volljährigen üblicherweise abgelehnt wird. Wie wird es mit dem betr. Hilfsmittel gehandhabt, wenn der Jugendliche volljährig wird? Kann die Krankenkasse dieses zurückfordern? Gibt es hierzu gesetzliche Grundlagen zum Nachlesen? Vielen Dank!

Rückforderung von Hilfsmitteln

Czauderna, Freitag, 23.09.2011, 16:44 (vor 4812 Tagen) @ Steffen

Hallo,
das wird nicht passieren - wie du schon richtig schreibst wird das Hilfsmittel (um was handelt es sich übrigens ?) bei Erwachsenen abgelehnt, bei Jungendlichen aber nicht - das bedeutet aber nicht, dass bei Volljährigkeit das Hilfsmittel zurückgefordert wird - was passieren könnte, was ich allerdings auch nicht glaube, dass bei einer Neuversorgung keine Bewilligung mehr erfolgt - so etwas kenne ich aber nicht aus meiner Praxis.
Gruss
Czauderna

Rückforderung von Hilfsmitteln

Steffen, Freitag, 23.09.2011, 23:05 (vor 4812 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
danke für Ihre Antwort. Es handelt sich um die Versorgung mit einem Handbike. Eine Zusatzverordnung hierfür wird abgelehnt (der Jugendliche wird erst in zwei Wochen 18). Die Ablehnung ist mit dem Hinweis versehen, dass das Hilfsmittel weiterhin zur Verfügung gestellt wird, zukünftige Instandhaltungskosten und Ersatzteile aber selbst getragen werden müssen, was ich "zum Teil" nachvollziehen kann. Aber warum die Zusatzverordnung blockiert wird..?? Spiel auf Zeit??
Danke und Grüße
Steffen

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