KOSTENERSTATTUNG HEILPRAKTIKER (Gesetzliche Krankenkassen)

turbine, Freitag, 23.09.2011, 21:11 (vor 4812 Tagen)

Hallo,
meine Zusatzversicherung erstattet nach Vorleistung der
gesetzlichen Krankenversicherung die verbleibenden Kosten für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker – mit 100 %. Ohne Vorleistung der GKV reduziert sich der proz. Erstattungsbetrag.
Da die GKV aber kaum etwas vom Heilpraktiker zahlt, frage ich mich, on Jemand Praxiserfahrung mit diesem Thema hat.
Kommt eine 100% Erstattung überhaupt vor oder muss ich mich auf den reduzierten Satz einstellen?

KOSTENERSTATTUNG HEILPRAKTIKER

Czauderna, Sonntag, 25.09.2011, 11:59 (vor 4810 Tagen) @ turbine

Hallo,
ja, das wird sicher so kommen, denn eine Kostenerstattung für Heilpraktiker-Rechnungen durch die GKV-Kasse s e l b s t ist aufgrund BSG-Rechtsprechung nicht möglich. Das kann in der Praxis eigentlich nur dann vorkommen, wenn ein Vertragsarzt auch gleichzeitig als Heilpraktiker tätig ist und der Versicherte das Kostenerstgattungsverfahren gewählt hat. Ich selbst kenne aus meiner Umgebung zwei Ärzte, die auch so arbeiten und abrechnen.
Gruss
Czauderna

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