KOSTENERSTATTUNG HEILPRAKTIKER (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
meine Zusatzversicherung erstattet nach Vorleistung der
gesetzlichen Krankenversicherung die verbleibenden Kosten für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker – mit 100 %. Ohne Vorleistung der GKV reduziert sich der proz. Erstattungsbetrag.
Da die GKV aber kaum etwas vom Heilpraktiker zahlt, frage ich mich, on Jemand Praxiserfahrung mit diesem Thema hat.
Kommt eine 100% Erstattung überhaupt vor oder muss ich mich auf den reduzierten Satz einstellen?