KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft? (Gesetzliche Krankenkassen)
@die Experten von SGB V; einer ist selbstständiger Markthändler seit über dreissig Jahren, die PKV mußte immer kehrt machen .. er vermutlich von Wiege bis Bahre treues Kassenmitgleid, hat somit auch die 9/10tel Regelung spielend erfüllt. Kann der denn als Rentner in die KVdR oder muß meiner Auffassung nach weiterhin freiwilliges Mitglied bleiben? Da er nie eingezahlt hat, bekommt er keine gesetzliche Rente, wonach würde sein Beitrag erechnet werden, wenn er außer einem kleinen Häuschen nicht weiter besitzt und überwiegend aus seinem Stall und Garten lebt? Falls die KVdR doch ginge, wie hoch wäre sein Zahlbeitrag? Er hat nur eine kleine private Rentenversicherung, die rund sechshundertsiebzig Euro monatlich ausspuckt. Freue mich wieder auf einen friedlichen Meinungsaustausch.
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
KVdR geht nur für Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, scheidet also hier aus.
Somit besteht für ihn weiterhin eine freiwillige Krankenversicherung und der Beitrag bemisst sich wie immer in der GKV 1. nach seinem Status (selbstständig, Rentner etc) und 2. nach der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds und ggf. der Ehefrau falls diese privat krankenversichert ist.
Im vorliegenden Fall (Einstellung der Selbstständigkeit, ledig oder Ehefrau GKV) zahlt er nach der Mindest-BBG gerade mal 150 EUR für KV und PV und ist damit sicher besser dran, als wenn die PKV nicht immer kehrt gemacht hätte .... )))
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Hallo,
das, was Sindy mit S. hier geschrieben hat, kann ich zu 100%
bestätigen.
Gruss
Czauderna
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Dachte ich mir so ohne sozialversicherungsfachrechtliche Ausbildung und das fußt dann sicher auf Punkt 12 des §5 SGB V. Hieße aber im Umkehrschluss, wenn ein Selbständiger freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (mindestens 5 Jahre) eingezahlt hat und somit ein Rentenanspruch entsteht, der Zugang zur KVdR doch möglich ist, obwohl vormals immer eine freiwillige Versicherung bestanden hat? Wäre nett wenn Ihr nochmal helfen könntet. (Frage 1)
Hintergrund ist, daß viele Krankenkassen beim Thema KV im Rentenalter sinngemäß und für mich etwas schwammig schreiben waren Sie bereits vorher freiwillig versichert bleiben Sie dies auch im Rentenalter ..
Mhh, da sehe ich eine weitere Ventillösung -> ein gesetzlich versicherter Selbständiger wechselt mindestens ein Jahr vor Renteneintritt ins Angestelltenverhältnis und hat dann damit doch einen Zugang zur KVdR? (Frage 2)
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Dachte ich mir so ohne sozialversicherungsfachrechtliche Ausbildung und das fußt dann sicher auf Punkt 12 des §5 SGB V.
NEIN, Nr. 12 hat damit nichts zu tun und Versicherungspflicht in der KVdR ist §5 Abs. 1 Nr. 11
Hieße aber im Umkehrschluss, wenn ein Selbständiger freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (mindestens 5 Jahre) eingezahlt hat und somit ein Rentenanspruch entsteht, der Zugang zur KVdR doch möglich ist, obwohl vormals immer eine freiwillige Versicherung bestanden hat? Wäre nett wenn Ihr nochmal helfen könntet. (Frage 1)
JA, so ist es.
Hintergrund ist, daß viele Krankenkassen beim Thema KV im Rentenalter sinngemäß und für mich etwas schwammig schreiben waren Sie bereits vorher freiwillig versichert bleiben Sie dies auch im Rentenalter ..
Falsche Darstellung und seit Jahren nicht mehr aktuell.
Mhh, da sehe ich eine weitere Ventillösung -> ein gesetzlich versicherter Selbständiger wechselt mindestens ein Jahr vor Renteneintritt ins Angestelltenverhältnis und hat dann damit doch einen Zugang zur KVdR? (Frage 2)
JEIN - das spielt keine Rolle, entscheidend für die KVdR ist:
1. Rente der ges. RV
2. Vorversicherungszeit für KVdR erfüllt (9/10)
3. kein Ausschlussgrund (z.B. hauptberufl. Selbstst.)
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Danke Dir 12 auf 11 war mein Zahlendreher .. der schwammige Text ist so unter anderem z.B. bei der Techniker Krankenkasse zu lesen. Daraus resultiert dann meine letzte Frage, ob als Punkt 4 in Deiner Aufzählung nicht auch ein Vorversicherungszeit von mindestens einem Jahr mit Pflichtmitgliedschaft vorhanden sein müßte, damit einer langjährig selbständig dann -> mindestens 365 Tage pflichtiger Angestellter anschließend natlos -> in die KVdR kommen kann?
Immer vorausgesetzt alle Forderungen aus Deiner Aufzählung Punkte eins bis drei sind erfüllt.
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Nein, keine Vorversicherungszeit , denn die KVdR ist eine Pflichtversicherung und rettet u.a. manche auch aus der PKV zurück (wenn unter 55).
Nur Versicherungsbrechtige nach §9 müssen eine Vorversicherungszeit von vollen 12 Monaten davor oder 24 Monaten in den letzten 5 Jahren erfüllen
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Entschuldige SSindy wenn ich nochmal nachhake, ein Selbständiger kommt mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus der freiwilligen Mitgliedschaft in die KVdR, wenn er seine Gewerbetätigkeit aufgibt, die 9/10tel Regelung erfüllt und zeitgleich einen Anspruch auf Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung hat?
Ich frage so dezidiert nach, weil genau dies einem Selbständigen von einem Sozialversicherungsfachangestellten anders gesagt wurde und die zuständige Krankenkasse auf die bereits oben verlinkte -> Aussage verwies.
Deinem um 12:32 Uhr geschriebenen JEIN entnehme ich, daß dies hier eventuell ein weites Interpretationsfeld ist?
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Hallo,
sehr selten diese Konstellation, aber denkbar.
Wenn am Tag der Rentenantragstsellung keine hauptberufliche Selbständigkeit oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen, die
9/10 Regelung erfüllt ist, dann beginnt mit diesem Tag die Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Es muss sich ja nicht unbedinbgt um einen Antrag auf Altersruhegeld handeln.
Gruss
Czauderna
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Tja und was will uns die andere große Hamburger Kasse in dem Verweis sagen?
KVdR oder freiwillige Mitgliedschaft?
Tja und was will uns die andere große Hamburger Kasse in dem Verweis sagen?
Da musst Du mal DORT nachfragen