Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV) (Gesetzliche Krankenkassen)

Ponchik, Mittwoch, 14.09.2011, 18:24 (vor 4821 Tagen)

Hallo zusammen,

ich (seit Geburt in der GKV, Angestellter, angemeldetes Gewerbe aber in diesem Jahr ohne Umsatz, Diabetes Typ I, schwerbehindert mit GdB 50%) stehe vor dem Wechsel aus einem Angestelltenverhältnis auf eine Stelle, in der ich verbeamtet werden kann/ soll. Die Zusage hatte ich ab April, geplant war der Wechsel zum 1. Oktober, aber da das Ministerium zu lange gebraucht hat, wird es erst zum 1. November klappen. Da mein aktueller Arbeitgeber sich sehr unflexibel bezüglich Kündigungsfrist gezeigt hat, habe ich bereits Ende Juni fristgerecht zum zum 30.09. gekündigt, d.h. im Oktober bin ich ein freier Mensch, kann ausspannen und mich auf den neuen Job vorbereiten.

Die Frage ist aber - was ist mit meiner Krankenversicherung?

Wenn ich richtig verstanden habe gibt es hier zwei Möglichkeiten:

1. Antrag bei meiner GKV auf nachgehender Leistungsanspruch nach § 19 SGB V für max. einen Monat, dann Weiterversicherung in der GKV bis zur möglichen Verbeamtung/ Wechsel in PKV. Eventuell vorher Abmeldung Gewerbe, weil sonst freiwillige Versicherung als Selbständiger notwendig wird. Da stellt sich jedoch das Problem, dass die PKV eine lückenlose Vorversicherung fordert, die für diesen Monat nicht gegeben wäre => Wartezeit, die ziemlich teuer würde, weil ich denn vollen GKV-Satz selbst bezahlen müsste (?).

2. Freiwillige Versicherung als Selbständiger um die Vorversicherungszeiten lückenlos zu halten (Kosten 220 - 370 EUR/ Monat, je nachdem ob man bestimmte Kriterien erfüllt)

Ob ich als chronisch Kranker überhaupt verbeamtet werden/in die PKV komme, hängt von der noch ausstehenden amtsärztlichen Untersuchung ab, mit Gdb 50% stehen die Chancen aber nicht ganz schlecht.

Was würden die Experten mir raten?

Gruß

Ponchik

Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV)

ratte123, Mittwoch, 14.09.2011, 21:49 (vor 4820 Tagen) @ Ponchik

Hallo,

die freiwillige Versicherung schließt sich immer unmittelbar an die vorherige Pflichtversicherung an. Die Variante 1 (einen Monat nachgehender Leistungsanspruch und erst dann die freiwillige Versicherung) funktioniert also nicht.

MfG
ratte1

Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV)

Ponchik, Mittwoch, 14.09.2011, 22:30 (vor 4820 Tagen) @ ratte123

Hallo ratte123,

d.h. es hängt davon ab, ob ich danach pflichtversichert bin oder freiwillig versichert(?). Mein zukünftiges Gehalt wird auf jeden Fall oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, ich wäre also freiwillig versichert bis zur möglichen Verbeamtung und dann wohl notgedrungen in die PKV ...

Wie sieht es mit den Kündigungsfrist aus der freiwilligen GKV aus, das müsste man ggü. der GKV-Pflichtversicherung doch auch bedenken, insb. wenn die Option eines Wechsels in die PKV besteht ...

Die zusätzliche Frage ist: Besser freiwillig versichert als Erwerbsloser (d.h. Gewerbe vorher abmelden) oder als Selbständiger?

Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV)

Lothar., Donnerstag, 15.09.2011, 08:44 (vor 4820 Tagen) @ Ponchik

Keiner muss notgedrungen in die PKV, wenn er vorher freiwillig GKV versichert war und dann Beamter wird. Du kannst ja schon mal bei einer PKV nachfragen, ob sie dich überhaupt nehmen würde und zu welchem Preis sie dich versichern würde. Aber riskiere nur nicht deine freiwillige GKV-Mitgliedschaft, indem du den Termin für den Antrag verpasst.

Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV)

Ponchik, Donnerstag, 15.09.2011, 09:18 (vor 4820 Tagen) @ Lothar.

Hallo Lothar,

zum einen wäre ich nur in der Lücke freiwillig versichert (vorher pflichtversichert), zum anderen müsste ich als Beamter bei Verbelib in der GKV den vollen Beitrag (15,5% + Pflegeversicherung) aus eigener Tasche bezahlen, während ich in der PKV nur die nicht von der Beihilfe gedeckten 50% absichern müsste (in Zahlen: GKV = 650 EUR/ Monat vs. PKV = ca. 250 - 300 EUR/ Monat).

Als Beamtenanfänger müssen mich zumindest die an der "Öffnungsaktion" beteiligten PKVs aufnehmen(max. 30% Risikozuschlag).

Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV)

Ponchik, Donnerstag, 15.09.2011, 11:52 (vor 4820 Tagen) @ ratte123

Hallo ratte123,

habe heute noch mal mit meiner Krankenkasse telefoniert, Du hast Recht, bei einem Übergang von einer pflicht in eine freiwillige Versicherung ist § 19 SGB V nicht anwendbar, ich werde mich also "erwerbslos" freiwillig versichern (Gewerbe mit 0 Stunden und 0 Umsatz ist kein Hindernis). ich finde das ist mit 146 EUR/ Monat ein faires Angebot ...

Die 2-monatige Kündigungsfrist der freiwilligen GKV beim Umstieg in die PKV muss ich dafür in Kauf nehmen, aber ich will mich bei dieser wichtigen Entscheiodung eh nicht hetzten ...

Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV)

Ponchik, Montag, 24.10.2011, 19:28 (vor 4781 Tagen) @ Ponchik

Noch als Nachtrag zu meinem Thread: Ich war im Oktober doch nicht erwerbslos freiwillig versichert, sondern habe bei meinem zukünftigen Arbeitgeber (Hochschule) als externer Dozent gearbeitet und war dementsprechend als Selbstständiger freiwillig versichert.

Am Donnerstag bekomme ich dann endlich meine Ernennungsurkunde als Beamter auf Probe und muss nochmal neu ans Thema PKV ran (siehe dazu auch meine Frage http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?id=45525)

Gruß

Ponchik

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