Wechsel von PKV in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 13.09.2011, 09:50 (vor 4822 Tagen) @ Lorenz

Das ist einer der recht holprigen Zugangswege zur GKV, der in der Praxis dann begehbar ist, wenn ein Privatversicherter gemäß §2 SGB IX durch eine mehr als 50%ige Behinderung als Schwerbeschädigter eingestuft wird. Dann innerhalb von drei Monaten nach Feststellung bei einer gesetzlichen Krankenkasse seinen Beitritt als freiwilliges Mitglied nach §9 SGB V hier der Punkt 4 beantragt. Achtung, mehrerer Kassen versuchen in der Praxis das Sozialgesetzbuch auszuhebeln, indem sie in ihren Satzungen solche Alterszugangsgrenzen festsetzen, die im schärfsten Fall Schwerbeschädigte schon mit 25 Jahren abweisen. Meist wird das fünfzigste Lebensjahr genannt, uneingeschränkt aufnahmefähig zeigen sich bundesweit gerade mal achtzehn gesetzliche Krankenkassen, ausnahmslos Betriebs- und Innungskrankenkassen.

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